Beschlussvorlage - BV/0193/08
Grunddaten
- Betreff:
-
76. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle "Neuenhäuser Straße West"- Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 3
- Zuständigkeit:
- (Dr. h. c. Martin Biermann)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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26.06.2008
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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03.07.2008
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Sachverhalt:
Lage des Plangebietes:Ortsteil Neuenhäusen,
Teilfläche des Geländes zwischen Wiesenstraße, Neuenhäuser
Straße, Waldweg und den Fernbahngleisen der Eisenbahnstrecke
Celle - Hannover
Größe des Plangebietes:ca. 3,9 ha
Die Stadt Celle hat Interesse an der Erweiterung und Neuansiedlung von eisenbahnbezogenen Gewerbebetrieben. Damit Celle als Standort für bahnbezogenes Gewerbe gestärkt und auch nach Herstellung der Neubautrasse attraktiv bleibt, soll das Gelände an der Neuenhäuser Straße für derartige Nutzungen vorbereitet werden. Dazu gehört auch, dass die für eisenbahnbezogene Gewerbebetriebe in Frage kommenden Flächen nicht durch andere Nutzungen belegt werden, die dieser Zielsetzung entgegenstehen.
Zum Erreichen dieses Zieles ist die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Wesentliche Teile des Planbereiches stellen zurzeit gewidmete Bahnflächen dar. Um Rechtssicherheit für die Festsetzungen der künftigen verbindlichen Bauleitplanung zu erhalten, wird es erforderlich sein, im Zuge des Verfahrens auf eine Endwidmung der Bahnfläche hinzuwirken.
Die Beteiligung des Ortsrates Neuenhäusen ist gem. § 55 g Abs. 3 Nr. 2 NGO nicht zum Aufstellungsbeschluss erforderlich. Der Ortsrat wird im Verlauf des Verfahrens rechtzeitig vor dem Satzungsbeschluss beteiligt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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427,9 kB
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