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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0239/08

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stellungnahmen, die zum Entwurf der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle "Gewerbegebiet Bruchkampweg“ sowie zu der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:

-der Bürger-Stellungnahme vom 06.04.2008 wird teilweise entsprochen;

-der Stellungnahme der Gemeinde Nienhagen 11.06.2008 wird entsprochen;

-der Stellungnahme Samtgemeinde Wathlingen vom 19.06.2008 wird entsprochen.

 

Die 72. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle „Gewerbegebiet Bruchkampweg“ sowie die dazugehörige Begründung werden beschlossen (Feststellungsbeschluss).

 

 

 

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Bisherige Behandlung:

Ortsrat Altencelle26.02.2008

Planungs- und Bauausschuss17.04.2008

Verwaltungsausschus22.04.2008

Rat22.03.2007

 

Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:Altencelle

Größe des Plangebietes:ca. 11,2 ha

jetzige Darstellung:Flächen für die Landwirtschaft

geplante Darstellung:Gewerbliche Baufläche und Grünfläche

 

Der Geltungsbereich der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle umfasst eine ca. 11,2 ha große Fläche im Ortsteil Altencelle westlich und südlich des Bruchkampweges und westlich der Altenceller Trift einschließlich eines Abschnittes des Bruchkampweges und der Altenceller Trift.

 

Derzeit bestehen Überlegungen zur Erweiterung eines im Gewerbegebiet Westercelle vorhandenen Betriebes, der am derzeitigen Standort nicht genug Flächenpotential hat. Mit der geplanten Änderung wird das Ziel verfolgt, einem wichtigen Celler Gewerbebetrieb am Standort Celle Entwicklungsperspektiven zu eröffnen. Der Standort Altencelle stellt in diesem Zusammenhang eine Cluster im Bereich der Fördertechnologie dar.

 

Im Zuge der Planung wurden verschiedene Varianten für Standorte geprüft. Dabei stellte sich die Option, den Betrieb auf der Fläche westlich des Bruchkampweges anzuordnen, als am besten geeignet dar.

 

Der aktuelle wirksame Flächennutzungsplan stellt die Fläche bislang überwiegend als „Fläche für die Landwirtschaft“ dar. Für den Bereich der vorliegenden geplanten Änderung besteht bisher keine verbindliche Bauleitplanung. Momentan sind die Flächen planungsrechtlich als Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) einzuordnen. Zur Erlangung von Baurecht wird es erforderlich, Bebauungspläne aufzustellen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll dafür die entsprechende rechtliche Grundlage schaffen.

 

Parallel zur 72. Änderung wird der Bebauungsplan Nr. 20 Ace „Gewerbegebiet Bruchkampweg“ aufgestellt.

 

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes (Stand: 28.03.2008) nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte parallel zur formellen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 06.05. bis zum 05.06.2008. Eingegangen sind insgesamt 12 Stellungnahmen. Neun Stellen äußerten weder Bedenken noch Anregungen oder sie gaben ausschließlich Hinweise, die auf der Ebene der Flächennutzungsplanänderung nicht relevant sind. Drei Stellungnahmen enthielten Äußerungen oder Hinweise, die in der anliegenden Tabelle aufgeführt sind.

 

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Anlagen

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