Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0248/08

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt:

Aufgrund der Ergebnisse der Betriebsabrechnung 2007 wird eine Anpassung der Gebühren für die Abwasserbeseitigung ab dem 01. Januar 2009 vorgeschlagen. Gem. § 5 des Nds. Kommunalabgabengesetzes sind für die kostenrechnenden Einrichtungen der Stadt Celle kostendeckende Gebühren zu erheben. Die Gebührenbedarfsrechnung für 2009 ist als Anlage 1 beigefügt.

Zur besseren Übersicht der Veränderungen bzw. Beibehaltungen von Gebühren und Beiträgen wird auf die Anlage 2 verwiesen.

 

Der Gebührenbedarfsberechnung für 2009 liegen aufgrund des Tarifabschlusses 2008 gestiegene Personalkosten (2008 = 5,1 % und 2009 = 2,8 %) zu Grunde. Bei den Sachkosten wurde eine Steigerung in Höhe von je 2 % für 2008 und 2009 kalkuliert.

 

Um die Gebühren mittelfristig konstant zu halten, wird vorgeschlagen den erwirtschafteten Überschuss aus dem Jahr 2007 (1.140.522 €) und den vorgetragenen Überschuss der Jahre 2006 und 2005 (863.379 €) mit einem Anteil in Höhe von 540.573 Euro dem Jahr 2009 gutzuschreiben. Der Restbetrag in Höhe von 1.463.328 Euro soll auf die Jahre 2010 und 2011 vorgetragen werden.

 

Die Abwassergebühr beträgt seit 2005 – 2007 für jeden vollen Kubikmeter 2,30 Euro, wobei dieser Betrag aufgrund erwirtschafteter Überschüsse für 2008 um 0,05 €/cbm auf 2,25 Euro gesenkt werden konnte.

Sanierungsbedingte Aufwendungen an den unbeweglichen technischen Einrichtungen an den Faultürmen belasten die Gebühr mit 0,10 € je m³.

Insgesamt wird daher empfohlen, die Abwassergebühr um 3,6 % auf 2,33 €/m³ zu erhöhen.

 

Bei den Gebühren bei den Fett- und Stärkeabscheidern und den Kleinkläranlagen wird vorgeschlagen, diese sowohl innerhalb als auch außerhalb der Regelarbeitszeit um rund 6 % zu erhöhen, wobei im Einzelfall die geplante Erhöhung über- und unterschritten wird.

In drei Positionen bleibt die Gebührenhöhe unverändert.

 

Die Entwässerungsbeiträge (Flächenbeiträge an die Schmutz- und Regenwasserkanalisation) können unverändert beibehalten bleiben.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die als Anlage 3 beigefügte Satzung zur Änderung der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung der Stadt Celle.

 

 

 

 

1   Gebührenbedarfsrechnung (9 Seiten)

2   Gebührenübersicht (1 Seite)

3   Satzung (2 Seiten)

 

 

 

Mitzeichnung durch Fachbereich/Fachdienst

 

(X) FD 30

(X) FB 6

 

 

 

Kenntnisnahme

 

(X) Oberbürgermeister

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...