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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0156/09

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Beratungsfolge

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Der Verwaltungsausschuss beschließt die Stellungnahme der Stadt Celle im Verfahren zum Erlass der Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Fuhse.

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Sachverhalt:

Der Stadt Celle ist der Entwurf der Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebiets der Fuhse mit Begründung zugegangen. Die Abgrenzung des Gebiets im Bereich der Stadt Celle ist in der anliegenden Übersichtskarte dargestellt.

Verfahrensführende Behörde ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) – Direktion -  Betriebsstelle Braunschweig.

 

Das Gebiet ist bereits durch Bekanntmachung des NLWKN im Nds. Ministerialblatt vom 18.03.2009 vorläufig gesichert und unterliegt damit allen rechtlichen Anforderungen und Einschränkungen, die für ein Überschwemmungsgebiet gelten.

Insbesondere bedürfen Bebauungspläne zur Siedlungsentwicklung einer an strenge Voraussetzungen geknüpften Ausnahmeentscheidung der Wasserbehörde; auch einzelne Bauvorhaben bedürfen der zusätzlichen Genehmigung.

 

Die Stellungnahme der Stadt Celle ist auf die Belange zu beschränken, die sie als kommunale Gebietskörperschaft "trägt", insbesondere Bauleitplanung und Bauordnung, Infrastruktur und wasserwirtschaftliche Aufgaben.

 

Hierzu wird auf den anliegenden Entwurf der Stellungnahme verwiesen

 

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Anlagen

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