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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0121/09

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Verwaltungsausschuss (VA) beschließt, das straßenrechtliche Einziehungsverfahren für den Parkplatz nach § 8 des Nds. Straßengesetzes durchzuführen, wonach zunächst die Einziehungsabsicht ortsüblich bekannt zu geben ist, um jedermann Gelegenheit zu geben, Bedenken gegen die Einziehungsabsicht vorzubringen.

 

  1. Unter dem Vorbehalt, dass keine Bedenken im Zuge des Verfahrens zu a) vorgebracht werden, beschließt der VA die Einziehung des Parkplatzes gem. § 8 des Nds. Straßengesetzes – NStrG – vom 24.09.1980 in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Die Einziehung wird mit dem Tage nach der Veröffentlichung der Einziehungsverfügung – frühestens 3 Monate nach Bekanntgabe der Einziehungsabsicht – wirksam.

 

 

 

 

 

Anlage/n: 1

 

 

 

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Sachverhalt:

 

Der im Ortsteil Westercelle im B-Plangebiet Nr. 6 Westercelle „Beispielbauvorhaben“ vor dem Haus Neues Land 11, 11A, 11B vorgelagerte öffentliche  Parkplatz dient hauptsächlich als Parkplatz für die Mieter der Südheide e.G.. Im Zuge der Übertragung von städtischen Privatwegen beabsichtigt die Südheide e.G., auch den Parkplatz auf dem Flurstück 78/91 anzukaufen.

 

Da der Parkplatz als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet ist, ist ein förmliches Einziehungsverfahren nach § 8 des Nds. Straßengesetzes – NStrG – erforderlich.

 

 

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Anlagen

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