Beschlussvorlage - BV/0234/09
Grunddaten
- Betreff:
-
Personalausstattung in den KindertagesstättenStellenplan 2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stab S 6
- Zuständigkeit:
- (Dirk-Ulrich Mende)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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01.09.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Personalangelegenheiten und Verwaltungsmodernisierung
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Vorberatung
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15.09.2009
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag:
Die
Stellen der Zweitkräfte in den Kindertagesstätten werden ausgewiesen als
Erzieher/innen-Stellen (EG 6), um so einzelfallbezogen die Möglichkeit einzuräumen,
sie entweder mit Erzieher/innen oder Kinderpfleger/innen zu besetzen. Die
Bezahlung erfolgt entsprechend der Qualifikation.
Sachverhalt:
Nach dem Nds. Kindertagesstättengesetz soll die Zweitkraft in einer Einrichtung ein/e
Erzieher/in, kann aber auch ein/e Kinderpfleger/in oder ein/e
Sozialassistent/in sein. In den städtischen Kindertagesstätten werden die
Gruppen grundsätzlich mit einem/einer Erzieher/in und einem/einer Kinderpfleger/in
besetzt. Entsprechend sind auch die Stellen im Stellenplan ausgewiesen,
Erzieher/innen in der Entgeltgruppe 6, die Zweitkräfte in der Entgeltgruppe 3.
Die Kommentierung weist darauf hin, dass es gegen den Sinn
der Vorschrift verstoßen würde, wenn nur Kinderpfleger/innen als Zweitkräfte
eingestellt werden, obwohl auf dem Arbeitsmarkt geeignete Erzieher/innen zu
bekommen sind.
Weil Erzieher/innen gegenüber den Sozialassistenten/innen
auch über eine deutliche bessere Ausbildung verfügen, wird dem Aspekt der
Bildungsarbeit damit deutlicher Rechnung
getragen.
Um die im Gesetz geforderte
Qualitätssicherung zu erreichen, hat der Fachdienst
401- Kindertagesstätten, Tagesbetreuung- beantragt, die
Stellen der Zweitkräfte zukünftig im Stellenplan so auszuweisen, so dass ein
variabler Einsatz möglich ist. Aktuell
hätte diese Regelung Auswirkungen auf 4 Erzieherinnen, die derzeit auf
Kinderpflegerstellen geführt und auch so bezahlt werden.
Derzeit sind
Stellenanteile für ca. 32 Vollzeitstellen
für Soz.Ass./ Kinderpfleger/innen ausgewiesen, auf die die neue Regelung
perspektivisch, d. h. bei Neubesetzungen Auswirkungen haben könnte.
Die durchschnittlichen Jahresarbeitgebergesamtkosten
(bezogen auf eine Vollzeitstelle) betragen bei der Einstellung:
in der EG 6, Stufe 2 34.446
€
in der EG 3, Stufe 2 31.631
€
Differenz:
+
2.815 €
Sowohl für die städtischen Kindertagesstätten als auch für
die Einrichtungen der freien Träger werden im Rahmen der 20%igen Personalkostenerstattung
des Landes die Pauschalen für die Mitarbeiter/innen entsprechend der
Qualifikation und nicht nach dem tatsächlichen Einsatz bezahlt. Die 10%ige
Personalkostenerstattung vom Landkreis richtet sich nach den tatsächlichen
Arbeitgeberkosten, d.h. auch hier würde sich der Zuschuss bei entsprechender
Ausweisung erhöhen.
Unter dem Strich ist im Falle der Einstellung einer/s
Erzieherin/s pro Stelle mit einer Mehrbelastung von ca. 1.970 € zu
rechnen. Dagegen steht die Erhöhung der Qualität bei der Betreuungsarbeit.
