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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0234/09

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stellen der Zweitkräfte in den Kindertagesstätten werden ausgewiesen als Erzieher/innen-Stellen (EG 6), um so einzelfallbezogen die Möglichkeit einzuräumen, sie entweder mit Erzieher/innen oder Kinderpfleger/innen zu besetzen. Die Bezahlung erfolgt entsprechend der Qualifikation.

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Sachverhalt:

 

Nach dem Nds. Kindertagesstättengesetz soll  die Zweitkraft in einer Einrichtung ein/e Erzieher/in, kann aber auch ein/e Kinderpfleger/in oder ein/e Sozialassistent/in sein. In den städtischen Kindertagesstätten werden die Gruppen grundsätzlich mit einem/einer Erzieher/in und einem/einer Kinderpfleger/in besetzt. Entsprechend sind auch die Stellen im Stellenplan ausgewiesen, Erzieher/innen in der Entgeltgruppe 6, die Zweitkräfte in der Entgeltgruppe 3.

 

Die Kommentierung weist darauf hin, dass es gegen den Sinn der Vorschrift verstoßen würde, wenn nur Kinderpfleger/innen als Zweitkräfte eingestellt werden, obwohl auf dem Arbeitsmarkt geeignete Erzieher/innen zu bekommen sind. 

 

Weil Erzieher/innen gegenüber den Sozialassistenten/innen auch über eine deutliche bessere Ausbildung verfügen, wird dem Aspekt der Bildungsarbeit damit deutlicher  Rechnung getragen.

 

Um die im Gesetz geforderte  Qualitätssicherung zu erreichen, hat der Fachdienst

401- Kindertagesstätten, Tagesbetreuung- beantragt, die Stellen der Zweitkräfte zukünftig im Stellenplan so auszuweisen, so dass ein variabler  Einsatz möglich ist. Aktuell hätte diese Regelung Auswirkungen auf 4 Erzieherinnen, die derzeit auf Kinderpflegerstellen geführt und auch so bezahlt werden.

 

Derzeit  sind Stellenanteile für ca. 32 Vollzeitstellen    für Soz.Ass./ Kinderpfleger/innen ausgewiesen, auf die die neue Regelung perspektivisch, d. h. bei Neubesetzungen Auswirkungen haben könnte.

 

Die durchschnittlichen Jahresarbeitgebergesamtkosten (bezogen auf eine Vollzeitstelle) betragen bei der Einstellung:  

 

in der EG 6, Stufe 2                34.446 €

in der EG 3, Stufe 2                31.631 €

Differenz:                            +   2.815            

 

Sowohl für die städtischen Kindertagesstätten als auch für die Einrichtungen der freien Träger werden im Rahmen der 20%igen Personalkostenerstattung des Landes die Pauschalen für die Mitarbeiter/innen entsprechend der Qualifikation und nicht nach dem tatsächlichen Einsatz bezahlt. Die 10%ige Personalkostenerstattung  vom  Landkreis richtet sich nach den tatsächlichen Arbeitgeberkosten, d.h. auch hier würde sich der Zuschuss bei entsprechender Ausweisung erhöhen.

 

Unter dem Strich ist im Falle der Einstellung einer/s Erzieherin/s pro Stelle mit einer Mehrbelastung von ca. 1.970 € zu rechnen. Dagegen steht die Erhöhung der Qualität bei der Betreuungsarbeit.

 

 

 

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