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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0274/09

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Einleitung der 79. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle „Golfhotel“ wird beschlossen (§ 2 (1) BauGB).

 

 

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Sachverhalt:

 

 

Lage des Plangebietes:Alvernsche Straße (K 29) zwischen den Ortsteilen Garßen und Alvern,

am südwestlichen Rand des Golfplatzes

Entfernung zur Innenstadt:ca. 6 km

Größe des Plangebietes:ca. 2,2 ha

geplante Nutzungen:Hotel mit Wellnessbereich (Darstellung als Sonderbaufläche)

 

 

Das Plangebiet wird bisher im westlichen Teil durch ein Mörtelwerk mit Schüttgutlagerstätten genutzt. Der östliche Planbereich befindet sich im Eigentum der Stadt Celle und ist von Wald bestanden. Geplant sind eine Aufgabe des Mörtelwerks und die Errichtung einer Hotelanlage mit Wellnessbereich (Spa-Landschaft) auf dieser Fläche. Eine Bauvoranfrage eines Investors zur Errichtung eines Golfhotels auf dem Gelände des Mörtelwerks wurde durch die Stadt Celle in der Vergangenheit positiv beschieden und mehrfach auf Antrag verlängert, zuletzt im Juli 2009.

 

 

Am Standort Alvernsche Straße 17 im Ortsteil Garßen ist die Errichtung eines ganzjährig betriebenen Golfhotels (4-Sterne) mit ca. 78 Zimmer und 7 Appartements mit einer Gesamtbettenzahl von ca. 184 Betten geplant. Im Flächennutzungsplan der Stadt Celle wird die Fläche derzeit als „Wald“ dargestellt. Hieraus kann kein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Golfhotel“ entwickelt werden.

 

Als rechtliche Grundlage für die Festsetzungen der künftigen verbindlichen Bauleitplanung, wird es erforderlich sein, im Zuge des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Golfhotel“ zu entwickeln.

 

Im Zusammenwirken mit dem vorhandenen unmittelbar benachbarten Golfplatz soll durch die Hotelanlage das touristische Angebot im Stadtgebiet Celle erweitert werden. Die Nutzung von regenerativen Energien wird im Gesamtkonzept berücksichtigt. Die Außenbereiche des Hotels werden als Parkanlage gestaltet, in die die notwendigen Parkplätze, Poolbereiche und Tennisplätze integriert werden. Es ist geplant, das östlich angrenzende Flurstück 8/8 von der Stadt Celle zu erwerben.

 

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 14 der Stadt Celle „Golfhotel“ wird parallel zur 79. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle aufgestellt.

 

Die Beteiligung des Ortsrates Garßen ist gem. § 55 g Abs. 3 Nr. 2 NGO nicht zum Aufstellungsbeschluss erforderlich. Der Ortsrat wird im Verlauf des Verfahrens rechtzeitig vor dem Satzungsbeschluss beteiligt.

 

 

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Anlagen

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