Beschlussvorlage - BV/0285/09
Grunddaten
- Betreff:
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 14 der Stadt Celle "Golfhotel"- Einleitungsbeschluss (§ 12 Abs. 2 Baugesetzbuch ( BauGB))
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 3
- Zuständigkeit:
- (Dr. Matthias Hardinghaus)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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16.09.2009
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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01.10.2009
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Sachverhalt:
Lage des Plangebiets:Alvernsche Straße (K 29)
zwischen den Ortsteilen Garßen und Alvern,
am südwestlichen Rand des Golfplatzes
Größe des Plangebiets:ca. 2,2 ha
geplante Nutzungen:Hotel mit Wellness-Bereich
(Ausweisung als Sonstiges Sondergebiet)
Das Plangebiet umfasst im Westen ein Mörtelwerk mit Schüttgutlagerstätten, im östlichen Bereich ein im Eigentum der Stadt Celle befindliches Waldgrundstück sowie am südlichen Rand einen Teil der Alvernschen Straße.
Eine Bauvoranfrage eines Investors zur Errichtung eines Golfhotels auf dem Gelände des Mörtelwerks wurde durch die Stadt Celle in der Vergangenheit positiv beschieden und mehrfach auf Antrag verlängert, zuletzt im Juli 2009.
Der Investor plant nun, zur Gewährleistung einer höheren Wirtschaftlichkeit, eine gegenüber dem gültigen Bauvorbescheid vergrößerte Golfhotelanlage. Geplant ist nach Aufgabe des Mörtelwerks die Errichtung einer 2- bis 3-geschossig ausgeführten Hotelanlage mit Wellness-Bereich (Spa-Landschaft).
Die Fassade wird entsprechend den Nutzungen stark gegliedert. Vorgesehen sind ca. 78 Zimmer und 7 Appartements mit einer Gesamtbettenzahl von ca. 184 Betten. Dem Empfangsbereich, der sich im Mittelteil des Gebäudes befindet, soll eine Spa-Landschaft mit verschiedenen Saunen, Anwendungsbereichen und Schwimmbädern mit Verbindung in den Außenbereich zugeordnet werden. Die Restauration ist im Mittelteil des Gebäudes im 1.OG geplant, um Blickbeziehungen zum Außenschwimmbadbereich und auf Teile des umgebenden Golfplatzes zu ermöglichen. Die Außenbereiche des Hotels werden als Parkanlage gestaltet, in die die notwendigen Parkplätze, Poolbereiche und Tennisplätze integriert werden. Hierfür beabsichtigt der Investor, das östlich angrenzende Flurstück 8/8 von der Stadt Celle zu erwerben.
Die Nutzung von regenerativen Energien wird im Gesamtkonzept berücksichtigt.
Im Zusammenwirken mit dem vorhandenen, unmittelbar benachbarten Golfplatz soll durch die Hotelanlage das touristische Angebot im Stadtgebiet Celle erweitert werden.
Als rechtliche Grundlage für das Vorhaben im Außenbereich ist es erforderlich, über einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan eine entsprechende Sondergebietsausweisung vorzunehmen. Gleichzeitig ist eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich, die im Parallelverfahren erfolgen kann.
Die Beteiligung des Ortsrates Garßen ist gem. § 55 g Abs. 3 Nr. 2 NGO nicht zum Aufstellungsbeschluss erforderlich. Der Ortsrat wird im Verlauf des Verfahrens rechtzeitig vor dem Satzungsbeschluss beteiligt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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545,5 kB
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