Beschlussvorlage - BV/0287/09
Grunddaten
- Betreff:
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Beibehaltung der Gebührensätze gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung der Stadt Celle vom 02.11.1995 in der Fassung der Änderung vom 09.10.2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stab S 6
- Zuständigkeit:
- (Dr. Matthias Hardinghaus)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Umwelt und Klimaschutz
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Vorberatung
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17.09.2009
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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01.10.2009
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Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die Beibehaltung der seit dem 01.01.2009 geltenden jährlichen Gebührensätze je Meter Straßenfront. Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung der Stadt Celle vom 02.11.1995 in der Fassung der Änderung vom 09.10.2008 bleibt unverändert gültig.
Sachverhalt:
Aufgrund der als Anlage beigefügten Gebührenbedarfsberechnung empfiehlt die Verwaltung, die Straßenreinigungsgebührensätze in den Reinigungsklassen I – III je Frontmeter beizubehalten.
Die Gebühr beträgt seit dem 01.01.2009 jährlich je Meter Straßenfront
Reinigungsklasse I20,88 €
Reinigungsklasse II 6,96 €
Reinigungsklasse III 3,48 €
Basis für die Berechnung der Gebühren ist das Ergebnis der Betriebsabrechnung 2008.
Das Wirtschaftsjahr 2008 schloss mit einem Überschuss von 62.504,00 Euro ab.
Von diesem Überschuss soll ein Anteil in Höhe von 16.000,00 Euro der Gebühr 2010 gutgeschrieben und der Rest einschließlich der Überdeckung aus dem Jahre 2007 auf die Folgejahre vorgetragen werden.
Der Gebührenbedarfsrechnung für 2010 liegen aufgrund des Tarifabschlusses 2008 gestiegene Personalkosten (2008 = 5,1 % und 2009 = 2,8 %) zu Grunde. Für 2010 ist bei den Personalkosten eine Steigerung von 1,2 % veranschlagt worden. Bei den Sachkosten ist eine Steigerung von 1 % für 2009 und von 2 % für 2010 kalkuliert worden.
Für die Berechnung der Winterdienstkosten wird der Durchschnitt der letzten 5 Jahre ermittelt. Für die Jahre 2004 – 2008 sind es durchschnittlich 331.619 Euro. Im Vergleich hierzu beträgt der Durchschnitt vom Vorjahr 358.958 Euro. Die Winterdienstkosten 2008 sind gegenüber dem Vorjahr gestiegen.
Aufgrund des Überschussvortrages, der geringen Preissteigerungsrate in 2009 und den verringerten Energiekosten wird vorgeschlagen, die Gebühr konstant zu halten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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196,9 kB
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