Beschlussvorlage - BV/0292/09
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Celle über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung) vom 28.09.1983 in der Fassung der Änderungssatzung vom 09.10.2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stab S 6
- Zuständigkeit:
- (Dr. Matthias Hardinghaus)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Umwelt und Klimaschutz
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Vorberatung
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17.09.2009
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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Sachverhalt:
Aufgrund
der Ergebnisse der Betriebsabrechnung 2008 wird eine Anpassung der Gebühren für
die Abwasserbeseitigung ab dem 01. Januar 2010 vorgeschlagen. Gem. § 5 des Nds.
Kommunalabgabengesetzes sind für die kostenrechnenden Einrichtungen der Stadt
Celle kostendeckende Gebühren zu erheben. Die Gebührenbedarfsrechnung für 2010
ist als Anlage 1 beigefügt.
Zur
besseren Übersicht der Veränderungen bzw. Beibehaltungen von Gebühren und
Beiträgen wird auf die Anlage 2 verwiesen.
Der Gebührenbedarfsberechnung für 2010 liegen aufgrund des
Tarifabschlusses 2008 gestiegene Personalkosten (2008 = 5,1 % und 2009 = 2,8 %)
zu Grunde. Für 2010 wurde eine Steigerung der Personalkosten von 1,2 %
veranschlagt. Bei den Sachkosten wurde eine Steigerung in Höhe von 1 % für 2009 und von 2 % für 2010 kalkuliert.
Um
die Gebühren mittelfristig konstant zu halten, wird vorgeschlagen, den
erwirtschafteten Überschuss aus dem Jahr 2008 (245.027,00 €) und den
vorgetragenen Überschuss der Jahre 2006 und 2007 (1.446.492,00 €) mit
einem Anteil in Höhe von 922.806,00 Euro dem Jahr 2010 gutzuschreiben.
Der Restbetrag in Höhe von 768.713,00 Euro soll auf die Jahre 2011 und 2012
vorgetragen werden.
Die Abwassergebühr
beträgt seit 2005 – 2007 für jeden vollen Kubikmeter 2,30 Euro. 2008
konnte die Gebühr um 0,05 €/cbm auf 2,25 Euro gesenkt werden.
Sanierungsbedingte
Aufwendungen erforderten 2009 eine Erhöhung der Abwassergebühr um 0,08
€/cbm auf 2,33 Euro.
Es
wird empfohlen, die Abwassergebühr 2010 um 0,03 €/cbm auf 2,30 Euro
zu senken.
Bei
den Gebühren bei den Fett- und Stärkeabscheidern und den Kleinkläranlagen
wird vorgeschlagen, die Zusatzgebühren für ein weiteres Fahrzeug und eine
weitere Anfahrt sowohl innerhalb als auch außerhalb der Regelarbeitszeit aus
der Gebührensatzung zu streichen, da diese Positionen in der Praxis nicht
vorkommen.
Außerhalb
der Regelarbeitszeit wird die Grundgebühr einschl. Anfahrt, aufgrund
tariflicher Änderungen, ersetzt durch eine Grundpauschale in Höhe von 168,-
€ je Einsatz.
Bei
den Fett- und Stärkeabscheidern bedeutet dies eine Erhöhung um 5,- €
(79,- € + 168,- € = 247,- € je Einsatz gegenüber 242,-
€ aus dem Jahr 2009.
Die
Entsorgungsgebühren je angefangener 0,5 Kubikmeter sind bei den Fett- und
Stärkeabscheidern aufgrund gestiegener Kosten anzuheben.
Das
gleiche gilt für die Entsorgungsgebühren je angefangener 0,5 Kubikmeter, incl.
Fahrzeug mit Bedienung, bei den Kleinkläranlagen.
Die Entwässerungsbeiträge
(Flächenbeiträge an die Schmutz- und Regenwasserkanalisation) können
unverändert beibehalten bleiben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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26 kB
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2
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(wie Dokument)
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37 kB
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3
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(wie Dokument)
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46 kB
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4
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(wie Dokument)
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525,6 kB
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