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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0292/09

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die als Anlage 3 beigefügte Satzung zur Änderung der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung der Stadt Celle.

 

 

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Sachverhalt:

 

Aufgrund der Ergebnisse der Betriebsabrechnung 2008 wird eine Anpassung der Gebühren für die Abwasserbeseitigung ab dem 01. Januar 2010 vorgeschlagen. Gem. § 5 des Nds. Kommunalabgabengesetzes sind für die kostenrechnenden Einrichtungen der Stadt Celle kostendeckende Gebühren zu erheben. Die Gebührenbedarfsrechnung für 2010 ist als Anlage 1 beigefügt.

Zur besseren Übersicht der Veränderungen bzw. Beibehaltungen von Gebühren und Beiträgen wird auf die Anlage 2 verwiesen.

 

Der Gebührenbedarfsberechnung für 2010 liegen aufgrund des Tarifabschlusses 2008 gestiegene Personalkosten (2008 = 5,1 % und 2009 = 2,8 %) zu Grunde. Für 2010 wurde eine Steigerung der Personalkosten von 1,2 % veranschlagt. Bei den Sachkosten wurde eine Steigerung in Höhe von  1 % für 2009 und von 2 % für 2010 kalkuliert.

 

Um die Gebühren mittelfristig konstant zu halten, wird vorgeschlagen, den erwirtschafteten Überschuss aus dem Jahr 2008 (245.027,00 €) und den vorgetragenen Überschuss der Jahre 2006 und 2007 (1.446.492,00 €) mit einem Anteil in Höhe von 922.806,00 Euro dem Jahr 2010 gutzuschreiben. Der Restbetrag in Höhe von 768.713,00 Euro soll auf die Jahre 2011 und 2012 vorgetragen werden.

 

Die Abwassergebühr beträgt seit 2005 – 2007 für jeden vollen Kubikmeter 2,30 Euro. 2008 konnte die Gebühr um 0,05 €/cbm auf 2,25 Euro gesenkt werden.

 

Sanierungsbedingte Aufwendungen erforderten 2009 eine Erhöhung der Abwassergebühr um 0,08 €/cbm auf 2,33 Euro.

 

Es wird empfohlen, die Abwassergebühr 2010 um 0,03 €/cbm auf 2,30 Euro zu senken.

 

Bei den Gebühren bei den Fett- und Stärkeabscheidern und den Kleinkläranlagen wird vorgeschlagen, die Zusatzgebühren für ein weiteres Fahrzeug und eine weitere Anfahrt sowohl innerhalb als auch außerhalb der Regelarbeitszeit aus der Gebührensatzung zu streichen, da diese Positionen in der Praxis nicht vorkommen.

 

Außerhalb der Regelarbeitszeit wird die Grundgebühr einschl. Anfahrt, aufgrund tariflicher Änderungen, ersetzt durch eine Grundpauschale in Höhe von 168,- € je Einsatz.

Bei den Fett- und Stärkeabscheidern bedeutet dies eine Erhöhung um 5,- € (79,- € + 168,- € = 247,- € je Einsatz gegenüber 242,- € aus dem Jahr 2009.

 

Die Entsorgungsgebühren je angefangener 0,5 Kubikmeter sind bei den Fett- und Stärkeabscheidern aufgrund gestiegener Kosten anzuheben.

Das gleiche gilt für die Entsorgungsgebühren je angefangener 0,5 Kubikmeter, incl. Fahrzeug mit Bedienung, bei den Kleinkläranlagen.

 

Die Entwässerungsbeiträge (Flächenbeiträge an die Schmutz- und Regenwasserkanalisation) können unverändert beibehalten bleiben.

 

 

 

 

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