Beschlussvorlage - BV/0294/09
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Celle vom 18.12.1981 in der Fassung der Änderung vom 09.10.2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stab S 6
- Zuständigkeit:
- (Dr. Matthias Hardinghaus)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Umwelt und Klimaschutz
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Vorberatung
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17.09.2009
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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01.10.2009
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Sachverhalt:
Gem. § 5 des Nds. Kommunalabgabengesetzes sind für die kostenrechnenden Einrichtungen der Stadt Celle kostendeckende Gebühren zu erheben. Die Gebührenbedarfsrechnung für 2010 ist als Anlage 1 beigefügt.
Basis der Berechnung der Gebühren 2010 ist das Ergebnis der Betriebsabrechnung 2008.
Der Gebührenbedarfsrechnung für 2009 liegen aufgrund des Tarifabschlusses 2008 gestiegene Personalkosten (2008 = 5,1 % und 2009 = 2,8 %) zu Grunde. Für 2010 wird eine Steigerung der Personalkosten von 1,2 % veranschlagt.
Die Personalkosten betragen 65 % von den Gesamtkosten.
Bei den Sachkosten ist eine Steigerung in Höhe von 1 % für 2009 und von 2 % für 2010 kalkuliert worden.
Die vergebenen Grabflächen als Maßstab für die Grabplatzgebühren sind auf Grund des Trends zu kleineren Gräbern weiterhin rückläufig. Die nicht mehr benötigten Flächen werden deshalb dem öffentlichen Grün zugeordnet.
Unter Berücksichtigung dieser Randbedingungen wird empfohlen, die Gebühr um 2,40 % zu erhöhen, um weiterhin die Kosten zu decken. Neben der allgemeinen Erhöhung können die Gebühren bei Urnen (Pos. 3.41 – 3.43 und Pos. 3.53) gesenkt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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267,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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35 kB
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