Beschlussvorlage - BV/0314/09
Grunddaten
- Betreff:
-
Emission einer Kommunalanleihe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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23.09.2009
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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Sachverhalt:
Die Stadt Celle beabsichtigt, zum
02. November 2009 eine Kommunalanleihe mit folgenden Eckwerten am Markt zu
platzieren:
-
Volumen: 10 Mio.
€
-
Laufzeit: 7 Jahre
-
Zinssatz: 3,2 % (0,46 % über Bundesschatzbrief)
·
(Rendite des Schatzbriefes aktuell
2,74 %)
-
Zinszahlung: jährlich
rückwirkend
-
Stückelung: 100
€
-
Rückzahlung: zum
Nennwert
-
Kosten und Gebühren bei Erwerb: keine
-
Zeichnungsfrist: 05.10.
– 30.10.2009
-
Emission: 02.11.2009
-
Vertrieb/Verwaltung: höchstwahrscheinlich
selbst
Rechtlichen Rahmenbedingungen für die Emission einer Kommunalanleihe
-
Die Kreditaufnahme in der Form
einer Kommunalanleihe erfolgt im Rahmen der Kreditermächtigung 2008/2009 (§92
NGO). Die bisher nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung beläuft sich
auf 13 Mio. €.
Eine darüber hinausgehende Genehmigung der
Aufsichtsbehörde (Ministerium für Inneres, Sport und Integration) ist nicht
erforderlich.
-
Als Gebietskörperschaft besteht
für die Stadt Celle grundsätzlich Prospektfreiheit nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 Gesetz
über die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung des Prospekts, der beim
öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei der Zulassung von Wertpapieren
zum Handel an einem organisierten Markt zu veröffentlichen ist.
Es ist allerdings vorgesehen eine
Marketingbroschüre zu erstellen.
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Nach Auskunft der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) besteht die Möglichkeit, den Vertrieb
der Anleihe in Eigenregie vorzunehmen. Die Genehmigungsfreiheit beschränkt sich
allerdings ausschließlich auf den Vertrieb in Form von
Inhaberschuldverschreibungen. Die Inhaberschuldverschreibung ist die am Markt
vorherrschende Form, da sie die formloseste aller Schuldverschreibungen
darstellt (wie z. B. bei Bundesanleihen).
Inhaberpapiere haben generell den Vorteil, dass sie formlos übertragen oder
verschenkt werden können. Bei jeder anderen Form der Vermarktung könnten Banken
vorbehaltene Geschäfte berührt werden.
