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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0314/09

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Emission einer Kommunalanleihe in Höhe von 10 Mio. €, einer Laufzeit von 7 Jahren und einem Zinssatz von 3,2 %.

 

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Sachverhalt:

Die Stadt Celle beabsichtigt, zum 02. November 2009 eine Kommunalanleihe mit folgenden Eckwerten am Markt zu platzieren:

 

-        Volumen:                                                   10 Mio. €

-        Laufzeit:                                                     7 Jahre

-        Zinssatz:                                                    3,2 %  (0,46 % über Bundesschatzbrief)

·        (Rendite des Schatzbriefes  aktuell  2,74 %)

-        Zinszahlung:                                              jährlich rückwirkend

-        Stückelung:                                               100 €

-        Rückzahlung:                                            zum Nennwert

-        Kosten und Gebühren bei Erwerb:            keine

-        Zeichnungsfrist:                                         05.10. – 30.10.2009

-        Emission:                                                   02.11.2009

-        Vertrieb/Verwaltung:                                  höchstwahrscheinlich selbst

 

 

Rechtlichen Rahmenbedingungen für die Emission einer Kommunalanleihe

 

-          Die Kreditaufnahme in der Form einer Kommunalanleihe erfolgt im Rahmen der Kreditermächtigung 2008/2009 (§92 NGO). Die bisher nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung beläuft sich auf 13 Mio. €.

Eine darüber hinausgehende Genehmigung der Aufsichtsbehörde (Ministerium für Inneres, Sport und Integration) ist nicht erforderlich.

-          Als Gebietskörperschaft besteht für die Stadt Celle grundsätzlich Prospektfreiheit nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 Gesetz über die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem organisierten Markt zu veröffentlichen ist.

Es ist allerdings vorgesehen eine Marketingbroschüre zu erstellen.

 

-          Nach Auskunft der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) besteht die Möglichkeit, den Vertrieb der Anleihe in Eigenregie vorzunehmen. Die Genehmigungsfreiheit beschränkt sich allerdings ausschließlich auf den Vertrieb in Form von Inhaberschuldverschreibungen. Die Inhaberschuldverschreibung ist die am Markt vorherrschende Form, da sie die formloseste aller Schuldverschreibungen darstellt (wie z. B. bei Bundesanleihen). Inhaberpapiere haben generell den Vorteil, dass sie formlos übertragen oder verschenkt werden können. Bei jeder anderen Form der Vermarktung könnten Banken vorbehaltene Geschäfte berührt werden.

 

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