Beschlussvorlage - BV/0315/09
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufsichtsrat der Tourismus Region Celle GmbHa) Aufhebung des unter Tagesordnungspunkt 6 der öffentlichen Ratssitzung vom 18.06.2009 gefassten Beschlusses zur Neubesetzung des o. g. Aufsichtsrates b) Feststellung der Sitzverteilung und Besetzung deso. g. Aufsichtsrates durch Beschluss des Rates (§ 51 Abs. 5 + 6 NGO)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 01 Ratsangelegenheiten und Repräsentationen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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01.10.2009
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Beschlussvorschlag:
1) Der Rat hebt den in der öffentlichen Sitzung am 18.06.2009 unter Tagesordnungspunkt 6 gefassten Beschluss zur Neubesetzung des Aufsichtsrates der Tourismus Region Celle GmbH auf.
2) Der Rat beschließt, den Aufsichtsrat der Tourismus Region Celle GmbH entsprechend der ursprünglichen Sitzverteilung wie folgt zu besetzen:
CDU = Ratsherr Dr. Michael Bischoff
SPD = Ratsfrau Gudrun Jahnke
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Celle hat in der öffentlichen Sitzung am 18.06.2009 unter Tagesordnungspunkt 6 u. a. den Beschluss gefasst, den Aufsichtsrat der Tourismus Region Celle GmbH wie folgt neu zu besetzen:
Die CDU-/FDP-Gruppe besetzt nun beide Sitze im Aufsichtsrat, die SPD-Fraktion verliert ihren Sitz (bisher Ratsfrau Gudrun Jahnke). Die CDU-Fraktion benennt Ratsfrau Karoline Palme als neues Mitglied des Aufsichtsrates.
Gegen diesen Ratsbeschluss hat der Oberbürgermeister Einspruch eingelegt; die Begründung ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 10.09.2009.
Der Ratsbeschluss vom 18.06.2009 zur Neubesetzung des Aufsichtsrates ist aus den im Einspruchsschreiben genannten Gründen rechtswidrig. Nach § 65 Abs. 1 Satz 3 NGO hat der Rat über die in Rede stehende Angelegenheit nochmals zu beschließen.
Die ursprüngliche Sitzverteilung und Besetzung des Aufsichtsrates lautete wie folgt:
CDU = Ratsherr Dr. Michael Bischoff
SPD = Ratsfrau Gudrun Jahnke
Diese Sitzverteilung und Besetzung ist durch Beschluss des Rates festzustellen (§ 51 Abs. 5 + 6 NGO).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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103,2 kB
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