Beschlussvorlage - BV/0226/09
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass einer Satzung der Stadt Celle über die Organisation und Abschottung der Statistikstelle gem. § 9 Abs. 2 Nds. Statistikgesetz (NStatG)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 1
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Personalangelegenheiten und Verwaltungsmodernisierung
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Vorberatung
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15.09.2009
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Vorberatung
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01.10.2009
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Sachverhalt:
Für die Durchführung von Statistiken nach EU-, Bundes- und Landesrecht sowie für die Durchführung von Statistiken der Stadt im eigenen Wirkungskreis aufgrund von Satzungen sind die Vorschriften des NStatG zu beachten.
Neben den vielen Auftragsstatistiken im Auftrag des Niedersächsischen Landesamtes für Statistik und anderer Stellen gibt es in der Stadtverwaltung insbesondere für Planungszwecke einen Bedarf an gesicherten und methodisch sorgfältig aufbereiteten Statistiken. Insofern kann auf die Vorhaltung einer Statistikstelle nicht verzichtet werden. Dies gilt auch deshalb, weil für 2011 eine Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung (Zensus) bundesweit durchgeführt werden soll. Die Stadt hat neben der Aufgabe der technischen Durchführung der Zählungen im Stadtgebiet ein erhebliches Interesse an der Verwertung der Statistikdaten für die verschiedenen Planungsbereiche.
Die Daten können vom Niedersächsischen Landesamt für Statistik aber nur an kommunale Statistikstellen weitergeben werden, die technisch, organisatorisch und personell den Anforderungen des NStatG entsprechen.
Insofern schlägt die Verwaltung vor, dem Beispiel anderer Städte (z. B. Braunschweig, Emden, Delmenhorst) zu folgen und eine entsprechende Satzung zu erlassen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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28,5 kB
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