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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0289/09

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Celle beschließt das Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchung für das Untersuchungsgebiet Innenstadt in der vorliegenden Fassung.

 

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Sachverhalt:

 

Zum 15.05.1009 hat die Stadt Celle für das Gebiet der Innenstadt die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz West für das Jahr 2009 gestellt.

 

Voraussetzung für  eine Aufnahme in das Programm ist die Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen (VU) gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB), deren Einleitung der Rat in seiner Sitzung am 07.05.2009 beschlossen hat. Mit der Durchführung der VU wurde nach erfolgter Angebotseinholung die BauBeCon Sanierungsträger GmbH, Bremen beauftragt. Diese hat sich des Planungsbüros Cappel & Partner, Himmelpforten bedient.

 

In der Zeit vom 27.05. – 30.06.2009 hat die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange stattgefunden. Der Ortsrat Blumlage/Altstadt wurde im Rahmen einer vertraulichen Besprechung am 02.07.2009 frühzeitig über das Vorgehen informiert.

 

Die Bereisung des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit hat am 08.07.2009 stattgefunden. Anhand dieser Bereisung wurde empfohlen, das Fördergebiet gegenüber dem Untersuchungsgebiet der VU kleiner abzugrenzen und auch die Kosten entsprechend anzupassen. Das vom Land erbetene Vorabexemplar der VU wurde als 1. Korrekturexemplar Anfang August übersandt. Seither sind weitere zwei Korrekturdurchgänge erfolgt, so dass heute die vorläufig endgültige Fassung zum Beschluss vorgelegt werden kann.

Die Bürgerbeteiligung wird am Donnerstag, den 10.09.2009 im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung in der alten Exerzierhalle stattfinden. Über das Ergebnis dieser Beteiligung wird in der gemeinsamen Sitzung des Planungs- und Bauausschusses mit dem Ortsrat Blumlage/Altstadt berichtet und ggf. eine Tischvorlage erstellt.

Die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchung wurde von der Stadt Celle begleitet.

Das Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchung in der vorliegenden Fassung ist vom Rat der Stadt Celle zu beschließen und dient dem Land Niedersachsen als Grundlage bei der Entscheidung über die Programmaufnahme. Die hierfür erforderliche Einplanungsbesprechung des Landes ist am 01.10.2009 vorgesehen. Das Ministerium erhält daher vorab eine Ausfertigung der vorläufig endgültigen Fassung.

 

 

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