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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0228/09

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Gem. § 1 Abs. 2 und § 7 Abs. 1 Ziffer 7  der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Celle wird beschlossen, dass der Straßenausbauaufwand für die Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Hagenstraße und in der Straße Grüner Winkel durch Aufwandspaltung ermittelt und erhoben wird.

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Sachverhalt:

 

In der Hagenstraße und in der Straße Grüner Winkel wurde im Jahr 2008 auf ganzer Länge die Straßenbeleuchtung vollständig erneuert und verbessert. Für diese Maßnahme können Anliegerbeiträge nach der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Celle erhoben werden.

 

Die Straße Grüner Winkel stellt als Stichweg einen unselbständigen Teil der Anlage Hagenstraße dar. Daher sind beide Teile dieser Anlage geschlossen abzurechnen.

 

Da sich der Aufwand lediglich auf die Teileinrichtung Straßenbeleuchtung bezieht, ist aus formellen Gründen eine Aufwandspaltung durch Ratsbeschluss erforderlich.

 

Die beitragspflichtigen Anlieger sind bereits 2008 schriftlich über die voraussichtliche Beitragshöhe informiert worden.

 

 

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Anlagen

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