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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0322/09

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Die vom Rat der Stadt Celle in seiner Sitzung am 18.12.2008 beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 in der Fassung der am 26.03.2009 beschlossenen 1. Nachtragshaushaltssatzung (Maßnahmen nach dem Konjunkturpaket II/Nds. Zukunftsinvestitionsgesetz) ist in den genehmigungspflichtigen Teilen durch das Nds. Ministerium für Inneres und Sport am 17. April 2009 genehmigt worden.

 

Der Entwurf des 2. Nachtragshaushaltsplanes wird mit folgenden Eckdaten zur Beratung in den Rat eingebracht:

 

 

2. NPL 2009

Veränderung zum HPL 2009

Ordentliche und außerordentliche Erträge

182.047.600 €

 

-   5.015.600 €

Ordentliche und außerordentliche Aufwendungen

190.662.900 €     

 

+     759.000 €

Jahresergebnis

            -   8.615.300 €  

 

-   5.774.600 €

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

166.831.000 €

 

  -  4.977.500 €

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

178.129.700 €

 

-     960.300 €

Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

-          11.298.700 €

 

-  4.017.200 €

 

 

Die negative Entwicklung der aktuellen und künftigen städtischen Haushaltslage erfordern eine äußerst sparsame und dennoch wirtschaftliche Haushaltsführung.

 

Ziel muss es sein, sämtliche Aufwendungen auf ein unumgängliches Maß zu begrenzen. Dies gilt auch für Maßnahmen /Auszahlungen im Investitionsbereich.

 

Es war daneben auch unerlässlich, der negativen Entwicklung des laufenden Haushaltsjahres mit anderen verfügbaren Mitteln möglichst entgegenzuwirken.

 

Aufgrund der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten (§ 30 GemHKVO – Gemeindehaushaltskassenverordnung) ordnete Herr Oberbürgermeister Mende mit sofortiger Wirkung die teilweise Sperrung der Inanspruchnahme der Haushaltsermächtigung  bei den Produktkonten für Sach- und Dienstleistungen im Ergebnishaushalt  in Höhe von 20 % an. Darüber hinaus gilt eine 100 % Sperre der verfügbaren Mittel für die freiwilligen Leistungen ohne rechtliche Bindung (siehe Anlage) sowie für alle bisher noch nicht begonnen investiven Maßnahmen und Investitionsförderungsmaßnahmen.

 

Ohne Zustimmung des Oberbürgermeisters darf ab sofort über die gesperrten Beträge nicht mehr verfügt werden.

 

Auftragsvergaben oder Zahlungen, die eine Verpflichtung zur Auszahlung der nunmehr gesperrten Beträge führen sind zur Freigabe formlos mit Begründung über den Fachdezernenten an den Fachdienst Finanzwirtschaft zu richten.

 

Auftragsvergaben und Zahlungsanordnungen dürfen ohne die Zustimmung des Oberbürgermeisters in keinem Fall vorgenommen werden. Zuwiderhandlungen ziehen ggfs. haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich.

 

 

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Anlagen

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