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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0348/09

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, von der Einrichtung eines Fonds für die Bezuschussung des Mittagessens in Kindertageseinrichtungen für einkommensschwache Familien abzusehen.

 

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Sachverhalt:

Die CDU-Fraktion beantragt, einen Fonds einzurichten, um das tägliche Mittagessen für Kinder aus einkommensschwachen Familien zu einem Preis von 1,00 Euro anbieten zu können.

Begründet wird der Antrag damit, dass es immer wieder vorkommt, dass Kinder wegen der Essenkosten der Kindertagesstätte fernbleiben, da Eltern das Essengeld von 3,00 Euro nicht zahlen können. Darüber hinaus habe sich ein ähnliches Verfahren in der Ganztagsgrundschule bewährt.

 

Es sind nur die Kinder, die über die Regelbetreuung von 4 Stunden hinaus betreut werden, auf die Teilnahme am Mittagessen angewiesen. Die Verlängerung der Betreuungszeit setzt entweder eine Berufstätigkeit der Eltern bzw. des alleinerziehenden Elternteils voraus oder aber sie ist aufgrund einer belastenden Familiensituation zur Förderung der Entwicklung des Kindes angezeigt. Letzteres wird durch Mitarbeiter/innen des ASD festgestellt.

 

Im Falle der Berufstätigkeit verfügen die Eltern in der Regel über genügend Einkommen, um die Kosten rund um die Kinderbetreuung zu zahlen. Für weniger gut situierte Eltern besteht die Möglichkeit, einen Ermäßigungsantrag zum KiTa-Entgelt zu stellen. Je nach Einkommenssituation kann das Entgelt für die Regelbetreuung ganz oder teilweise erlassen werden. Essengeld und Sonderdienste sind grundsätzlich nicht ermäßigungsfähig. Sind jedoch längere Betreuungszeiten berufsbedingt erforderlich, werden diese in die Berechnung einbezogen, weil die Ermäßigungsvorschrift der Entgeltordnung durch den Zusatz „grundsätzlich“ in besonders gelagerten Fällen eine anders lautende Entscheidung zulässt.

 

Erfolgt eine längere Betreuung auf Veranlassung des ASD, werden von dort auch die Kosten aus Jugendhilfemitteln übernommen, so dass auf die Eltern keine Mehrbelastung zukommt.

 

Darüber hinaus werden alle Eltern durch das entgeltfreie dritte Kindergartenjahr und durch die Gewährung eines Mehrkindvorteils - 50% für das zweite und 100% ab dem dritten Kind - entlastet.

 

Nicht unerwähnt bleiben kann, dass die Herstellung einer Essenportion für die städtischen Einrichtungen bei 4,03 Euro (Kalkulation aus 2007) liegt und somit ohnehin beträchtlich subventioniert wird.

 

Im Vergleich zu dem Verfahren aus dem Ganztagsschulbereich ist die Teilnahme an der Mittagsverpflegung im Kindertagesstättenbereich von den oben geschilderten Faktoren abhängig ist. Der Besuch der Ganztagsschule steht dagegen allen Schülern offen.

 

Die tägliche Erfahrung zeigt, dass die veranschlagten Verpflegungskosten im Kindertagesstättenbereich kein grundsätzliches Problem sind. Aufgrund der Vielzahl der Ermäßigungen ist die Entrichtung des Verpflegungsgeldes durch die Eltern aus Sicht der Verwaltung zumutbar, zumal sich die Teilnahme am Mittagessen auch als häusliche Ersparnis auswirkt.

 

 

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