Beschlussvorlage - BV/0348/09
Grunddaten
- Betreff:
-
Mittagessen in Kindertageseinrichtungen; Einrichtung eines Fonds für einkommensschwache FamilienAntrag Nr. 68/09 der CDU-Faktion vom 01.07.2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 4
- Zuständigkeit:
- (Stephan Kassel)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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27.10.2009
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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Sachverhalt:
Die CDU-Fraktion beantragt, einen Fonds einzurichten, um das
tägliche Mittagessen für Kinder aus einkommensschwachen Familien zu einem Preis
von 1,00 Euro anbieten zu können.
Begründet wird der Antrag damit, dass es immer wieder
vorkommt, dass Kinder wegen der Essenkosten der Kindertagesstätte fernbleiben,
da Eltern das Essengeld von 3,00 Euro nicht zahlen können. Darüber hinaus habe
sich ein ähnliches Verfahren in der Ganztagsgrundschule bewährt.
Es sind nur die Kinder, die über die Regelbetreuung von 4
Stunden hinaus betreut werden, auf die Teilnahme am Mittagessen angewiesen. Die
Verlängerung der Betreuungszeit setzt entweder eine Berufstätigkeit der Eltern
bzw. des alleinerziehenden Elternteils voraus oder aber sie ist aufgrund einer
belastenden Familiensituation zur Förderung der Entwicklung des Kindes
angezeigt. Letzteres wird durch Mitarbeiter/innen des ASD festgestellt.
Im Falle der Berufstätigkeit verfügen die Eltern in der
Regel über genügend Einkommen, um die Kosten rund um die Kinderbetreuung zu
zahlen. Für weniger gut situierte Eltern besteht die Möglichkeit, einen
Ermäßigungsantrag zum KiTa-Entgelt zu stellen. Je nach Einkommenssituation kann
das Entgelt für die Regelbetreuung ganz oder teilweise erlassen werden.
Essengeld und Sonderdienste sind grundsätzlich nicht ermäßigungsfähig.
Sind jedoch längere Betreuungszeiten berufsbedingt erforderlich, werden diese
in die Berechnung einbezogen, weil die Ermäßigungsvorschrift der Entgeltordnung
durch den Zusatz „grundsätzlich“ in besonders gelagerten Fällen
eine anders lautende Entscheidung zulässt.
Erfolgt eine längere Betreuung auf Veranlassung des ASD,
werden von dort auch die Kosten aus Jugendhilfemitteln übernommen, so dass auf
die Eltern keine Mehrbelastung zukommt.
Darüber hinaus werden alle Eltern durch das entgeltfreie
dritte Kindergartenjahr und durch die Gewährung eines Mehrkindvorteils - 50%
für das zweite und 100% ab dem dritten Kind - entlastet.
Nicht unerwähnt bleiben kann, dass die Herstellung einer
Essenportion für die städtischen Einrichtungen bei 4,03 Euro (Kalkulation aus
2007) liegt und somit ohnehin beträchtlich subventioniert wird.
Im Vergleich zu dem Verfahren aus dem Ganztagsschulbereich ist
die Teilnahme an der Mittagsverpflegung im Kindertagesstättenbereich von den
oben geschilderten Faktoren abhängig ist. Der Besuch der Ganztagsschule steht dagegen
allen Schülern offen.
Die tägliche Erfahrung zeigt, dass die veranschlagten
Verpflegungskosten im Kindertagesstättenbereich kein grundsätzliches Problem
sind. Aufgrund der Vielzahl der Ermäßigungen ist die Entrichtung des
Verpflegungsgeldes durch die Eltern aus Sicht der Verwaltung zumutbar, zumal
sich die Teilnahme am Mittagessen auch als häusliche Ersparnis auswirkt.
