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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0350/09

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Im Rahmen der Einführung der Ganztagsschule ist die Hortbetreuung aus den Kindertageseinrichtungen an die Schulen verlagert worden.

 

Für die Gewährung des Personalkostenzuschusses durch das Land müssen die Vorgaben des Nds. Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) eingehalten werden. Aufgrund der benötigten Betreuungszeiten von Montag - Donnerstag 15.30 - 16.30 Uhr, Freitag 13.00 - 16.30 Uhr sowie in den Schulferien wird jedoch die geforderte Mindestbetreuungszeit von durchschnittlich 20 Wochenstunden nicht erreicht. Um Personalkostenzuschüsse dennoch zu realisieren, ist im Juli 2008 beim Nds. Kultusministerium ein Antrag auf Genehmigung eines „Modellprojektes zur Hortbetreuung nach flächendeckender Einführung der Offenen Ganztagsgrundschule“ beantragt worden.

 

Nach eingehenden Prüfungen hier vor Ort und im Ministerium ist dieser Antrag mit Schreiben vom 05.08.09 abgelehnt worden. Ausschlaggebend für die Ablehnung war insbesondere, dass die Mindestbetreuungszeit von 20 Stunden wöchentlich nicht erreicht wird. Bei der praktizierten Betreuungsform handelt es sich demnach nicht mehr um Horte im Rahmen des KiTaG sondern um sonstige Tageseinrichtungen. In diesen kann zum einen kein Modellvorhaben durchgeführt werden (§ 11 KiTaG), zum anderen kann eine Finanzhilfe des Landes zu den Personalkosten nur für Angebote gezahlt werden, die die Mindestbetreuungszeit (§ 8 Abs. 2 KiTaG) erfüllen.

 

Auf Wunsch des Oberbürgermeisters ist darauf hin mit dem derzeitigen Staatssekretär im Kultusministerium für den 05.10.09 ein Gesprächstermin vereinbart worden, welcher kurzfristig durch das Ministerium abgesagt wurde. Ein neuer Termin wurde bislang nicht bekannt gegeben.

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