Beschlussvorlage - BV/0375/09
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufforderung an den Landkreis Celle, im Bereich des SGB XII die Werte der aktuellen Wohngeldtabelle nach § 8 WoGG zuzüglich 10% anzuwenden-Antrag Nr. 84/2009 der Fraktion Die Linke/BSG vom 01.09.2009-
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 4
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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19.11.2009
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt:
Örtlicher Träger der Sozialhilfe sind nach § 3 SGB
XII allein die kreisfreien Städte und die Landkreise. Im Bereich des
Landkreises Celle hat dieser die Aufgaben des Sozialhilfeträgers in Teilen per
Satzung an die Stadt Celle und andere Kommunen des Landkreises Celle
übertragen.
Regelungsbefugt für die Sozialhilfeleistungen nach
dem SGB XII ist allein der Landkreis Celle, der diese Aufgabe auch wahrnimmt
und seinen kreisangehörigen Gemeinden vorgibt, welche Kosten der Unterkunft
nach dem SGB XII anzuerkennen sind.
Die Stadt Celle ist gegenüber dem Landkreis Celle
im Bereich der übertragenen Aufgabe Sozialhilfe nicht weisungsbefugt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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98,2 kB
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