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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0375/09

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Antrag der Fraktion Die Linke / BSG wird im Hinblick auf die Rechtslage abgelehnt.

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Sachverhalt:

Örtlicher Träger der Sozialhilfe sind nach § 3 SGB XII allein die kreisfreien Städte und die Landkreise. Im Bereich des Landkreises Celle hat dieser die Aufgaben des Sozialhilfeträgers in Teilen per Satzung an die Stadt Celle und andere Kommunen des Landkreises Celle übertragen.

Regelungsbefugt für die Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII ist allein der Landkreis Celle, der diese Aufgabe auch wahrnimmt und seinen kreisangehörigen Gemeinden vorgibt, welche Kosten der Unterkunft nach dem SGB XII anzuerkennen sind.

Die Stadt Celle ist gegenüber dem Landkreis Celle im Bereich der übertragenen Aufgabe Sozialhilfe nicht weisungsbefugt.

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Anlagen

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