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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0388/09

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Antrag der Fraktion Die Linke/ BSG auf Änderung / Ergänzung des § 10 der Satzung über die Errichtung und Nutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Celle wird abgelehnt.

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Sachverhalt:

Die Fraktion  Die Linke/ BSG beantragt die Änderung der Satzung über die Errichtung und Nutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Celle.

 

Gewünscht wird das Einfügen des Passus „Schwerbehinderte Menschen können einen Mehrbedarf an zusätzlicher Wohnfläche von 10 m² für sich beanspruchen“.

 

Die Unterbringung in einer Obdachlosenunterkunft ist nicht einem Mietverhältnis gleichzustellen. Von daher gibt es für Obdachlosenunterkünfte keine Richtwerte hinsichtlich der Größe der zugewiesenen Unterkunft.

 

Für Betroffene mit extremer Gehbehinderung, die z.B. die Nutzung eines Rollstuhles erfordert, wird bei drohender Wohnungslosigkeit bereits im Vorfeld entsprechende Hilfe zuteil, um eine Unterbringung in einer Obdachlosenunterkunft zu vermeiden. Die Verwaltungspraxis zeigt, dass in der Regel die betroffenen  Personen ein vom Versorgungsamt ausgestellten Schwerbhindertenausweis mit „G“-Vermerk besitzen. Der von der Fraktion Die Linke/BSG geforderte Zusatz würde somit ins Leere laufen.

 

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Anlagen

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