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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0391/09

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Antrag der Fraktion Die Linke / BSG wird im Hinblick auf die Rechtslage abgelehnt.

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Sachverhalt:

Zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit steht bei der Stadt Celle Frau Bianga vom FD 51 –Sozialdienst bei Mietschulden und Räumungen- als Beratungsstelle zur Verfügung. Sollte es dann trotzdem zum Wohnungsverlust kommen, bleibt am Ende noch die Unterbringung in unseren Obdachlosenunterkünften.  Hier ist  Herr Niedner –FD 50 Verwaltung der Obdachlosenunterkünfte- zuständig.

Für das Einrichten einer Fachstelle für Wohnungsnotfälle nach dem § 22 Abs.5 SGB II ist allein der Landkreis Celle als Träger der Sozialhilfe zuständig.

Die Stadt Celle ist gegenüber dem Landkreis Celle im Bereich der übertragenen Aufgabe Sozialhilfe nicht weisungsbefugt.

 

 

 

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