Beschlussvorlage - BV/0391/09
Grunddaten
- Betreff:
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Einrichten einer Fachstelle für Wohnungsnotfälle nach § 22 Abs.5 SGB II„Wohnraumsicherung unter den Bedingungen von SGB II und SGB XII“-Antrag Nr. 105/2009 der Fraktion Die Linke/BSG vom 21.09.2009-
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 4 Bildung, Jugend und Soziales
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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19.11.2009
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt:
Zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit steht bei der
Stadt Celle Frau Bianga vom FD 51 –Sozialdienst bei Mietschulden und
Räumungen- als Beratungsstelle zur Verfügung. Sollte es dann trotzdem zum
Wohnungsverlust kommen, bleibt am Ende noch die Unterbringung in unseren
Obdachlosenunterkünften. Hier ist Herr Niedner –FD 50 Verwaltung der
Obdachlosenunterkünfte- zuständig.
Für das Einrichten einer Fachstelle für Wohnungsnotfälle
nach dem § 22 Abs.5 SGB II ist allein der Landkreis Celle als Träger der
Sozialhilfe zuständig.
Die Stadt Celle ist gegenüber dem Landkreis Celle
im Bereich der übertragenen Aufgabe Sozialhilfe nicht weisungsbefugt.
