Beschlussvorlage - BV/0393/09
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag auf Aufstockung der Integrationsberatung auf eine 1,0 Stelle ab 01.01.2010-Antrag der AWO Kreisverband Celle eV vom 08.07.2009-
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 4 Bildung, Jugend und Soziales
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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19.11.2009
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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17.12.2009
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Beschlussvorschlag:
1) Der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Celle e.V wird für die Integrationsberatung als Defizitausgleich ein Zuschuss zur Förderung des Landes gewährt. Die Kosten für die Kofinanzierung einer 0,75 Stelle (Sozialpädagogin) betragen 5.850 € und werden als städtischer Zuschuss 2010 gewährt.
2) Der AWO wird unter der Voraussetzung der Einrichtung einer 1,0 Stelle (Sozialpädagogin) zur Integrationsberatung als Defizitausgleich ein höherer Zuschuss gewährt, sofern das Land Niedersachsen über die derzeit bewilligte 0,75 Stelle hinaus Bedarf anerkennt und fördert. Es ist daher in den Haushalt 2010 ein Gesamtbetrag von 7800 € für die Kofinanzierung einzustellen.
Sachverhalt:
Der Sozialausschuss hat sich zuletzt am 10.09.2009 mit diesem Thema beschäftigt und seinerzeit die Erhöhung des Zuschusses um 1.000,00 € empfohlen, um die Integrationsberatung mit einer 0,75 Stelle (Sozialpädagogin) zu ermöglichen. Da die Stelle erst im Laufe des Jahres 2009 von einer 0,5 Stelle auf eine 0,75 Stelle erhöht wurde, reichte eine Erhöhung des Zuschusses um 1.000,00 Euro aus, zumal das Land Niedersachsen ebenfalls seinen Anteil erhöhte. Der Gesamtzuschuss der Stadt beträgt in 2009 daher 4.900 Euro (Vorjahre: 3.900,00 €). Für das Jahr 2010 beträgt der Zuschuss für eine 0,75 Stelle 5.850 € (Förderung für das ganze Jahr).
Bereits bei den Beratungen im September wurde erläutert, dass die AWO eingehend dargelegt hat, dass eine erfolgreiche Integrationsberatung auf Dauer nur über die Aufstockung auf eine volle Stelle zu leisten sein wird und sie daher für 2010 entsprechende Veränderungen beantragen möchte. Mit Schreiben vom 08.07.2009 und Ergänzung vom 04.11.2009 ist nunmehr der Antrag der AWO eingegangen, indem sie die für die Finanzierung benötigten städtischen Mittel zur Aufstockung der Integrationsberatung auf eine 1,0 Stelle beantragt.
Die AWO geht zwar aufgrund einer Mitteilung des Landes vom 12.10.2009 davon aus, dass die Landesförderung unverändert bleibt. Vorsorglich beantragt die AWO aber beim Land Niedersachsen eine Bezuschussung einer 1,0 Stelle. Sollte der Antrag nicht erfolgreich sein, müsste die Aufstockung aus städtischen Mitteln und Eigenmitteln der AWO finanziert werden, worauf auch die Aufstellung der AWO vom 04.11.2009 abzielt.
Die AWO ist wichtiger Kooperationspartner bei der Integrationsarbeit der Stadt Celle und leistet gerade im niedrigschwelligen Beratungsbereich wertvolle Arbeit, die sie auch in dieser Sitzung in einem Kurzvortrag vorstellen wird. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Einrichtung einer 1,0 Stelle zur Integrationsberatung bei einer entsprechenden Förderung durch das Land Niedersachsen zu ermöglichen und den hierfür benötigten städtischen Zuschuss in Höhe von 7.800 € für das Haushaltsjahr 2010 bereitzustellen, zumal die Inanspruchnahme der Beratungsstelle stark zugenommen hat (2007 = 322, 2008 = 455, 2009 = 317 Einzelfallberatungen allein im ersten Halbjahr).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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223 kB
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