Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0378/09

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

 

Reduzieren

Sachverhalt:

Durch die zunehmenden Anforderungen an die Abfalltrennung steigen die Flächenansprüche für die Entsorgung, die sich mittlerweile auf mehrere Standorte in Altencelle verteilt. Um zu vermeiden, dass weitere Gewerbeflächen in Altencelle durch die konfliktträchtige Abfallentsorgung in Anspruch genommen werden, soll diese Nutzung auf einen möglichst konfliktfreien Bereich an der jetzigen „Müllumladestation“ des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Celle konzentriert werden. Dazu ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

 

Wesentlicher Planinhalt ist die Festsetzung eines Sondergebietes „Abfallwirtschaft“ als Erweiterungsfläche für den Zweckverband Abfallwirtschaft Celle. Da dieses neue Baugebiet Wald und Ackerfläche in Anspruch nimmt, sind umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Eine wichtige Eingriffsvermeidungsmaßnahme ist der Erhalt einer etwa 4 000 m² großen Brachfläche, die u. a. mit Pionierwald und Magerrasen belegt ist und die ein potentielles Habitat für Zauneidechsen darstellt, die nach Anhang IV der FFH-Richtlinie streng geschützt sind.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 26.10. bis 9.11.2009 statt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 20.10. (Datum des Absendens der Stellungnahmeauffor­derungen) bis 12.11.2009.

 

Parallel zu diesem Verfahren läuft die 77. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sonderbaufläche Abfallentsorgungsanlage“, um die Entwickelbarkeit des Bebauungsplanes Nr. 25 Ace aus dem Flächennutzungsplan zu gewährleisten. Ebenso parallel läuft die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 Ace, I. Teil, „Gewerbegebiet an der B 214“, um die bisher festgesetzte nichtüberbaubare Grundstücksfläche an der Nahtstelle dieses Bebauungsplanes mit dem neuen Sondergebiet „Abfallwirtschaft“ zukünftig als überbaubare Grundstücksfläche festzusetzen.

 

Die Anhörung des Ortsrates erfolgt gemäß § 55 g Abs. 3 Nr. 2 rechtzeitig, um Anregungen in das Planverfahren einstellen und ein etwaiges Votum in der Abwägung des Bauleitplanes berücksichtigen zu können.

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...