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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0385/09

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:Altencelle

Entfernung zur Innenstadt:ca. 5 km

Größe des Plangebietes:ca. 4 ha

geplante Nutzung:Erweiterung der Fläche für den Abfallzweckverband

 

 

Durch die zunehmenden Anforderungen an die Abfalltrennung steigen die Flächenansprüche für die Entsorgung, die sich mittlerweile auf mehrere Standorte in Altencelle verteilt. Um zu vermeiden, dass weitere Gewerbeflächen in Altencelle durch die konfliktträchtige Abfallentsorgung in Anspruch genommen werden, soll diese Nutzung auf einen möglichst konfliktfreien Bereich an der jetzigen "Müllumladestation“ des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Celle konzentriert werden. Dazu sind die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

 

Wesentlicher Inhalt der Änderung ist die Darstellung einer Sonderbaufläche "Abfallentsorgungsanlage“ im Flächennutzungsplan der Stadt Celle zur Vorbereitung einer Erweiterungsfläche für den Zweckverband Abfallwirtschaft Celle. Da das Vorhaben künftig Wald und Ackerfläche in Anspruch nehmen wird, werden umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen erforderlich, die auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung geregelt werden.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 26.10. bis 9.11.2009 statt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 20.10. (Datum des Absendens der Stellungnahmeauffor-derungen) bis 12.11.2009.

 

Parallel zu diesem Verfahren läuft die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 Ace "Erweiterung der Abfallentsorgungsanlage“. Die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle dient in diesem Zusammenhang der planungsrechtlichen Vorbereitung der verbindlichen Bauleitplanung. Ebenso parallel läuft die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 Ace, I. Teil, "Gewerbegebiet an der B 214“.

 

Die Anhörung des Ortsrates erfolgt gemäß § 55 g Abs. 3 Nr. 2 rechtzeitig, um Anregungen in das Planverfahren einstellen und ein etwaiges Votum in der Abwägung des Bauleitplanes berücksichtigen zu können.

 

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Anlagen

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