Beschlussvorlage - BV/0398/09
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Stadt Celle "Gewerbegebiet Vorwerk / Nord"- Entwurf und öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch BauGB))
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 3
- Zuständigkeit:
- (Dr. Matthias Hardinghaus)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ortsrat Vorwerk
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Vorberatung
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24.11.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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26.11.2009
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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17.12.2009
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Sachverhalt:
Lage des Plangebiets:Ortsteil Vorwerk, nordöstl. Bereich,
Garßener Weg / Karrenweg / Ströherstraße
Größe des Plangebiets
(Änderungsbereich):ca. 4,7 ha
geplante Nutzungen:Änderung Mischgebiet in Gewerbegebiet
Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 07.05.2009 für das Gebiet zwischen Ströherstraße und Garßener Weg im Stadtteil Vorwerk die Änderung des bestehenden Bebauungsplans beschlossen.
Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Umwandlung eines Teilbereichs des „Mischgebiets“ (MI) in ein „Gewerbegebiet“ (GE), um Erweiterungsflächen für einen benachbarten Gewerbebetrieb zu schaffen. Die Wiedernutzung einer vormals belasteten Gewerbefläche vermeidet in diesem Fall die Inanspruchnahme von unversiegelten Flächen und der Landschaft.
Für das angrenzende „Allgemeine Wohngebiet“ (WA) wird die Festsetzung in Mischgebiet MI geändert, womit einerseits die Wohnnutzung gesichert werden soll, gleichzeitig der Nutzungskatalog in dem von weiteren Mischgebiets-, Gewerbegebiets- und Gemeinbedarfsflächen umgebenen Areal flexibler.
Mittels eines planungsrechtlich festgesetzten, das Gewerbegebiet an entsprechenden Stellen umgebenden Gehölzstreifens als Lärm- und Sichtschutz bleibt die Verträglichkeit mit den umliegenden Flächennutzungen gewährleistet.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde vom 01.06. bis 15.06.2009, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 03.06. (Datum des Absendens der Stellungnahmeaufforderungen) bis 26.06.2009 durchgeführt. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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240,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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30,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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26,3 kB
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4
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(wie Dokument)
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375,5 kB
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5
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(wie Dokument)
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429,6 kB
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6
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(wie Dokument)
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218,4 kB
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7
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(wie Dokument)
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297,7 kB
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8
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(wie Dokument)
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180,7 kB
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