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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0229/09

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Gem. § 1 Abs. 2 und § 7 Abs. 1 Ziffer 7 der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Celle wird beschlossen, dass der Straßenausbauaufwand für die Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Rudolf-Harbig-Straße und im Hünenweg durch Aufwandspaltung gesondert ermittelt und erhoben wird.

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Sachverhalt:

 

In der Rudolf-Harbig-Straße und im Hünenweg wurde im Jahr 2008 auf ganzer Länge die Straßenbeleuchtung vollständig erneuert und verbessert. Für diese Maßnahme können Anliegerbeiträge nach der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Celle erhoben werden.

 

Der Hünenweg als Verlängerung der Rudolf-Harbig-Straße ist trotz Namensverschiedenheit ein Teil der ausgebauten Anlage. Somit sind beide Teile insgesamt abzurechnen.

 

Da sich der Aufwand lediglich auf die Teileinrichtung Straßenbeleuchtung bezieht, ist aus formellen Gründen eine Aufwandspaltung durch Ratsbeschluss erforderlich.

 

Die beitragspflichtigen Anlieger sind bereits 2008 schriftlich über die voraussichtliche Beitragshöhe informiert worden.

 

 

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Anlagen

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