Beschlussvorlage - BV/0429/09
Grunddaten
- Betreff:
-
Lärmaktionsplanung Celle
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stab S 6
- Zuständigkeit:
- (Dr. Matthias Hardinghaus)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Straßenbau und Verkehr
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Vorberatung
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03.12.2009
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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Sachverhalt:
Zurzeit werden bundesweit zur Umsetzung der
Umgebungslärmrichtlinie der EG Lärmaktionspläne aufgestellt. Ziel dieser
gesetzlichen Pflichtaufgabe ist es, potentiell gesundheitsgefährdende
Lärmbelastungen zu vermeiden, Belästigungen zu verringern und den Bewohnern
einen ungestörten Schlaf zu ermöglichen. Die Lärmaktionsplanung umfasst den
Straßenverkehr und den Schienenverkehr. Durch den Straßenverkehr sind rund 5%
der Bewohner Celles im Tagesmittel gesundheitsgefährdenden Lärmpegeln > 65
dB(A) ausgesetzt. In den Nachtstunden sind es rund 6% der Einwohner (>55
dB(A)). Durch den Schienenverkehr sind es rund 5% tagsüber und 16% nachts.
In Celle wurde 2007 die für die Aktionsplanung erforderliche
Lärmkartierung durchgeführt. Danach ist eine Bestandsanalyse erarbeitet worden;
die hieraus abgeleiteten Konflikte bildeten dann die Grundlage für das nun
vorliegende Handlungskonzept mit Maßnahmenplanung inklusive
Wirkungsabschätzung. Der Entwurf des Lärmaktionsplans ist Anlage dieser
Vorlage.
Über den Fortgang der Arbeiten wurde mehrfach im Ausschuss für
Straßenbau und Verkehr und über die örtliche Presse berichtet. Begleitend zum
Planungsprozess hat eine umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung stattgefunden.
Die mit der Lärmaktionsplanung beauftragten Fachgutachter informierten in vier
Informationsveranstaltungen (04.05.09, 16.06.09, 02.09.09, 25.09.09) über die
Grundlagen der Akustik, der Aufgabe und Vorgehensweise der Aktionsplanung und
dem Beteiligungsverfahren. Im Anschluss daran hatten interessierte Bürgerinnen
und Bürger die Möglichkeit Anmerkungen und Ideen einzubringen. Hiervon wurde
(auch außerhalb der Informationsveranstaltungen) zahlreich Gebrauch gemacht.
Die aus der Öffentlichkeit und der Politik eingegangenen Anregungen und Anträge
wurden in den vorliegenden
Lärmaktionsplan integriert.
Da eine differenzierte Einzelbetrachtung jeder möglichen Maßnahme
im Rahmen dieser Gesamtbetrachtung für das Stadtgebiet nicht leistbar ist,
wurden Planfälle (Szenarien) entwickelt, in denen mögliche Maßnahmen gebündelt
und im Hinblick auf ihre Wirkung untersucht werden.
Der Planfall 1 (kurzfristiges Szenario) beinhaltet mögliche
Sofortmaßnahmen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen durch Beschilderungen und
Markierungen (ganztags oder nachts), die weitere Koordinierung von
Lichtsignalanlagen, Fahrbahnsanierungen, aktive Lärmschutzmaßnahmen und die
Anpassung des vorhandenen Lkw-Führungskonzepts.
Der Planfall 2 (mittelfristiges Szenario) beinhaltet eine in allen
Bauabschnitten realisierte Ortsumgehung sowie die vollständige Umsetzung des
Lkw-Routenkonzeptes und die im Rahmen des Konjunkturpakets II beschlossenen
Lärmschutzmaßnahmen.
Der Planfälle 3 und 4
beinhalteten die Summe der Maßnahmen aus Planfall 1 und 2 mit einigen
Ergänzungen.
Eine detaillierte Beschreibung der Planfälle kann der Anlage
entnommen werden.
Ein ergänzender Vortrag erfolgt in der Sitzung des
Fachausschusses.
