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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0429/09

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt den Lärmaktionsplan in der vorliegenden Form. Die Verwaltung wird beauftragt, das kurzfristige Szenario im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel schnellstmöglich umzusetzen und die anderen Planfälle mittelfristig umzusetzen.

 

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Sachverhalt:

 

Zurzeit werden bundesweit zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie der EG Lärmaktionspläne aufgestellt. Ziel dieser gesetzlichen Pflichtaufgabe ist es, potentiell gesundheitsgefährdende Lärmbelastungen zu vermeiden, Belästigungen zu verringern und den Bewohnern einen ungestörten Schlaf zu ermöglichen. Die Lärmaktionsplanung umfasst den Straßenverkehr und den Schienenverkehr. Durch den Straßenverkehr sind rund 5% der Bewohner Celles im Tagesmittel gesundheitsgefährdenden Lärmpegeln > 65 dB(A) ausgesetzt. In den Nachtstunden sind es rund 6% der Einwohner (>55 dB(A)). Durch den Schienenverkehr sind es rund 5% tagsüber und 16% nachts.

 

In Celle wurde 2007 die für die Aktionsplanung erforderliche Lärmkartierung durchgeführt. Danach ist eine Bestandsanalyse erarbeitet worden; die hieraus abgeleiteten Konflikte bildeten dann die Grundlage für das nun vorliegende Handlungskonzept mit Maßnahmenplanung inklusive Wirkungsabschätzung. Der Entwurf des Lärmaktionsplans ist Anlage dieser Vorlage.

 

Über den Fortgang der Arbeiten wurde mehrfach im Ausschuss für Straßenbau und Verkehr und über die örtliche Presse berichtet. Begleitend zum Planungsprozess hat eine umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung stattgefunden. Die mit der Lärmaktionsplanung beauftragten Fachgutachter informierten in vier Informationsveranstaltungen (04.05.09, 16.06.09, 02.09.09, 25.09.09) über die Grundlagen der Akustik, der Aufgabe und Vorgehensweise der Aktionsplanung und dem Beteiligungsverfahren. Im Anschluss daran hatten interessierte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit Anmerkungen und Ideen einzubringen. Hiervon wurde (auch außerhalb der Informationsveranstaltungen) zahlreich Gebrauch gemacht. Die aus der Öffentlichkeit und der Politik eingegangenen Anregungen und Anträge wurden  in den vorliegenden Lärmaktionsplan integriert.

 

Da eine differenzierte Einzelbetrachtung jeder möglichen Maßnahme im Rahmen dieser Gesamtbetrachtung für das Stadtgebiet nicht leistbar ist, wurden Planfälle (Szenarien) entwickelt, in denen mögliche Maßnahmen gebündelt und im Hinblick auf ihre Wirkung untersucht werden.

 

Der Planfall 1 (kurzfristiges Szenario) beinhaltet mögliche Sofortmaßnahmen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen durch Beschilderungen und Markierungen (ganztags oder nachts), die weitere Koordinierung von Lichtsignalanlagen, Fahrbahnsanierungen, aktive Lärmschutzmaßnahmen und die Anpassung des vorhandenen Lkw-Führungskonzepts.

 

Der Planfall 2 (mittelfristiges Szenario) beinhaltet eine in allen Bauabschnitten realisierte Ortsumgehung sowie die vollständige Umsetzung des Lkw-Routenkonzeptes und die im Rahmen des Konjunkturpakets II beschlossenen Lärmschutzmaßnahmen.

 

Der Planfälle 3 und 4  beinhalteten die Summe der Maßnahmen aus Planfall 1 und 2 mit einigen Ergänzungen.

 

Eine detaillierte Beschreibung der Planfälle kann der Anlage entnommen werden.

 

Ein ergänzender Vortrag erfolgt in der Sitzung des Fachausschusses.

 

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