Beschlussvorlage - BV/0360/09
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 37 Wce der Stadt Celle "Winkelmanns Graft / Nordost"- Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 3
- Zuständigkeit:
- (Dr. Matthias Hardinghaus)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
|
Vorberatung
|
|
|
|
26.11.2009
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Celle
|
Entscheidung
|
|
|
|
17.12.2009
|
Sachverhalt:
Der Neubau der Bundesstraße 3 mit ihrem Anschlussast zur Hannoverschen Heerstraße schafft eine neue, bessere Lagegunst für das Gewerbegebiet Westercelle, insbesondere im Kreuzungsbereich mit der neu angelegten Straße Winkelmanns Graft. Durch den Straßenneubau sind alte Straßenverkehrsflächen aufgegeben worden und diese Brachflächen sollen einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Neben den Brachflächen liegt ein 20 bis 30 m breiter Waldstreifen (v. a. Birken und Zitterpappeln), der im Bebauungsplan Nr. 32 Wce "Gewerbegebiet Am Fuhsekanal“ als öffentliche Parkanlage mit Bindungen für die Erhaltung der vorhandenen Bepflanzungen festgesetzt ist. Diese Festsetzung soll ebenfalls durch ein Gewerbegebiet ersetzt werden. Zwei ansässige Unternehmen haben Erweiterungsabsichten, so dass ein Bedarf an den vorgesehenen Gewerbeflächen besteht.
Sinnvoll ist die Ausweisung neuer Gewerbefläche nur, wenn die Festsetzungen im nördlich angrenzenden Bebauungsplan Nr. 22 Wce "Gewerbegebiet Maschweg/Süd“ in Bezug auf die Baugrenzen und das Nutzungsmaß angepasst werden. Darüber hinaus soll sichergestellt werden, dass bestehende Gewerbegrundstücke zusammen mit den geplanten neuen Gewerbeflächen eine einheitliche Berechnungsgrundlage bei Nutzungsmaßberechnungen darstellen können. Daher wird die Planungsabsicht nicht mit der Änderung der zwei bestehenden Bebauungspläne, sondern mit der Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes Nr. 37 Wce verfolgt.
Die Beteiligung des Ortsrates ist gem. § 55 g Abs. 3 Nr. 2 NGO nicht zum Aufstellungsbeschluss erforderlich. Der Ortsrat wird im Verlauf des Verfahrens rechtzeitig vor dem Satzungsbeschluss beteiligt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
101,9 kB
|
