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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0363/09

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Wird zur Ratssitzung am 17.12.2009 formuliert.

 

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Sachverhalt:

Dem Vorbericht können Sie Informationen über die Haushaltslage der Jahre 2008/2009, der voraussichtlichen Haushaltssituation  2010 und der Folgejahre bis 2013 entnehmen. Daneben wird weiter dargestellt, welche wichtigen Vorgänge der Haushaltsplan enthält und welche Veränderungen sich zu den Vorjahren und der voraussichtlichen Entwicklung ergeben. Dabei wird auch die Möglichkeit tabellarischer Darstellungen genutzt.

 

Im  Gesamtergebnishaushalt sind die einzelnen Positionen der ordentlichen / außerordentlichen Erträge bzw. Aufwendungen ausgewiesen mit den sich daraus ergebenden jeweiligen Jahresergebnissen (Pos. 28) – die Ansatzzahlen des Jahres 2009 entsprechen dem am 01.10.2009 beschlossenen 2.Nachtragsplan ; für das Jahr 2008 wird das vorläufige Rechnungsergebnis dargestellt.

 

Der Gesamtfinanzhaushalt umfasst die Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summen Pos. 10, 17, 18), Ein- und Auszahlungen für Investitionstätigkeiten (Summen Pos. 24, 31, 32) sowie Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit –  Kreditaufnahmen bzw. Tilgungsleistungen für Investitionstätigkeiten – (Pos. 34/35). Im Gesamtsaldo  (Pos. 37) spiegelt sich die zu erwartende Liquidität wieder.

 

Der Haushaltsentwurf 2010 sieht gegenwärtig ordentliche Erträge in Höhe von 169.259.900 € sowie ordentliche Aufwendungen in Höhe von 189.457.700 € vor. Daraus ergibt sich ein ordentliches Ergebnis von – 20.197.800 €. Der Haushalt ist damit nicht ausgeglichen.

 

Nach § 82 Abs. 6 NGO ist in den Fällen, in denen der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann, ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen. Darin ist u.a. festzuhalten, innerhalb welchen Zeitraums der Haushaltsausgleich erreicht, wie der ausgewiesene Fehlbetrag abgebaut und wie das Entstehen eines neuen Fehlbetrages in künftigen Jahren vermieden werden soll. Das HSK ist spätestens mit der Haushaltssatzung zu beschließen und der Kommunalaufsichtsbehörde mit der Haushaltssatzung vorzulegen. Eine Liste mit den von der Verwaltung zusammengetragenen möglichen Maßnahmen ist dieser Vorlage beigefügt und soll als Diskussionspapier für die weiteren Haushaltsberatungen dienen. Darüber hinaus werden die Fraktionen gebeten, eigene Vorschläge zur Haushaltssicherung einzubringen.

 

Das IV-Programm weist Investitionen in Höhe von 31.801.900 € aus. Bei Einzahlungen für Investitionstätigkeit in Höhe von 12.354.600 ergibt sich ein derzeit Kreditbedarf von 19.447.300 €.

 

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dem Vorbericht.

 

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