Beschlussvorlage - BV/0396/09
Grunddaten
- Betreff:
-
80. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle "Biogasanlage Teilkamp"- Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 3
- Zuständigkeit:
- (Dr. Matthias Hardinghaus)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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26.11.2009
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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17.12.2009
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Sachverhalt:
Lage des Plangebietes:Bostel
Entfernung zur Innenstadt:ca. 5,3 km
Größe des Plangebietes:ca. 3,4 ha
geplante Nutzungen:Erweiterung einer Anlage zur Herstellung und Nutzung
von Biogas
Planungsanlass / Planungsziele:
Anlass zu der 80. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle ist die geplante Erweiterung der am Standort Teilkamp in der Ortschaft Bostel, Stadt Celle bestehenden Biogasanlage. Vorgesehen ist eine Leistungssteigerung von derzeit 0,5 MW elektrischer Leistung auf ein Äquivalent von ca. 1 MW. Ziel ist der Aufbau eines Versorgungsnetzes.
Neben der Produktion von elektrischer Energie wird derzeit die anfallende Wärme zur Eigenversorgung des Fermenters sowie zur Trocknung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse vor Ort genutzt. Überdies wurde nunmehr ein Versorgungskonzept entwickelt, das die Weiterleitung des bei einer Anlagenerweiterung zusätzlich produzierten Gases an ein zusätzliches Blockheizkraftwerkes (BHKW) in der Nachbarschaft bei einem in Planung befindlichen Golfhotel vorsieht, um dort Strom und Wärme bereit zu stellen. Zudem ist optional die Gaseinspeisung in das öffentliche Netz möglich. Um dieses Versorgungskonzept umsetzen zu können, werden folgende Schritte erforderlich:
• Bauliche Erweiterung der Biogasanlage zur Erhöhung der Gasproduktion
• Anlage einer Gastransportleitung zwischen der Biogasanlage und dem entstehenden Golfhotel
• Errichtung eines eigenständigen Blockheizkraftwerkes auf dem Grundstück des entstehenden Golfhotels.
Als rechtliche Grundlage für die geplante Leistungssteigerung der Biogasanlage von derzeit 0,5 MW elektrisch auf ein Äquivalent von 1 MW ist es erforderlich, über einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan eine Sondergebietsausweisung vorzunehmen. Um die Übereinstimmung zwischen vorbereitender und verbindlicher Bauleitplanung zu gewährleisten, muss parallel dazu die 80. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle vorgenommen werden. Von besonderer Bedeutung bei der Gesamtplanung ist die Tatsache, dass durch die Lieferung von Gas und die Errichtung eines zusätzlichen Blockheizkraftwerkes bei dem in der Planung befindlichen Golfhotel Strom und Wärme direkt beim Verbraucher erzeugt werden können. Hierdurch wird der energetische Wirkungsgrad der Gesamtanlage optimiert.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans im Parallelverfahren wird der bereits bestehender Biogasanlagenstandort effektiver genutzt und damit in besonderem Maß den umweltpolitischen Zielsetzungen entsprochen. Außerdem trägt das Vorhaben zur wirtschaftlichen Sicherung eines landwirtschaftlichen Unternehmens bei.
Die Beteiligung des Ortsrates Bostel ist gem. § 55 g Abs. 3 Nr. 2 NGO nicht zum Aufstellungsbeschluss erforderlich. Der Ortsrat wird im Verlauf des Verfahrens rechtzeitig vor dem Satzungsbeschluss beteiligt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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62,5 kB
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