Mitteilungsvorlage - MV/0384/09
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung eines Migrationsbeirates-Antrag Nr. 33/2009 der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 16.03.2009-
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB 4 Bildung, Jugend und Soziales
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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19.11.2009
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Vorberatung
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17.12.2009
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Sachverhalt:
In der Sitzung des Sozialausschusses am 04.06.2009 wurde beschlossen, dass ein Gremium gebildet werden soll. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, Informationen und Erfahrungen anderer Kommunen vorzustellen.
Das neu zu bildende Gremium soll die engere Einbindung der Migrantinnen und Migranten an politischen Entscheidungen auf der kommunalen Ebene ermöglichen. Zudem soll es kommunale Handlungsstrategien zur Integration unterstützen und passgenaue Maßnahmen zur Integration entwickeln.
Eine überwiegende Zahl der Kommunen nutzt für dieses Gremium die Bildung eines eigenen Beirates und nicht einen Ratsausschuss (wie beispielsweise in Hannover), da dieser den Nachteil hat, dass er nach den Bestimmungen der NGO gebildet werden muss. Dies führt dazu, dass die überwiegende Zahl der Ausschussmitglieder aus Ratsmitgliedern besteht und nur ein kleinerer Teil aus der Gruppe der Migrantinnen und Migranten. Diese hätten im Ausschuss zudem kein Stimmrecht, so dass sich die angestrebte Einbindung der Migrantinnen und Migranten an politischen Entscheidungen sich damit nur schwer erreichen lässt. Die Erfahrung aus Hannover hat gezeigt, dass es den Migranten nur schwer vermittelbar ist, dass sie kein Stimmrecht haben und „über sie“ abgestimmt wird.
Möglichkeiten der Bildung des Migrationsbeirates bestehen
a) durch eine Direktwahl,
b) durch ein Auswahl- und Berufungsverfahren und
c) durch die Berufung durch den Rat.
a) Direktwahl
Eine Möglichkeit der Bildung des Migrationsbeirates stellt die Direktwahl dar. Hierbei würden Celler mit Migrationshintergrund ihren Beirat direkt wählen. Die Rückmeldungen aus anderen Kommunen haben ergeben, dass dieses Modell eines gewählten Migrationsgremiums bundesweit zur Diskussion steht und vermehrt abgeschafft (z.B. in Stuttgart, Ludwigsburg) wird. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass bei Migrations- oder Ausländerbeiratswahlen nicht inhaltlich-programmatische Alternativen zur Wahl gestellt werden, sondern dass es ganz vorwiegend eine nationalitätsbezogene bzw. ethnokulturelle Präferenz gibt, und zwar sowohl bei der Listenaufstellung als auch bei den Wahlentscheidungen. Davon profitieren zahlenmäßig große Gruppen bzw. Gruppen, die über ein hohes Maß an Binnenmobilisierung innerhalb ihrer Gruppe verfügen. Insbesondere Vertreter kleinerer Gruppen wäre damit der Zugang zu dem Migrationsbeirat erschwert bzw. bliebe verwehrt. Die integrationspolitischen Herausforderungen verlaufen indes weniger entlang nationalitätenspezifischer Interessenslagen als vielmehr entlang von sozialen Lebenslagen und allgemeinen migrationsbedingten Bedarfen – und zwar weitgehend losgelöst von der Nationalitätenfrage. Die Entscheidung für ein gewähltes Migrantenvertretungsorgan liegt weniger in der vom Gremium zu erwartenden und auch erwartbaren Sacharbeit als vielmehr in der Begründung, das Wahlverfahren selbst sei entscheidend, da mit dieser Wahlmöglichkeit ein – wenngleich nicht adäquater, aber dennoch kompensatorischer - Ersatz für die fehlende Teilhabe an den Kommunalwahlen angeboten werde. Die bundesweit sinkenden Wahlbeteiligungen bei den Migrations- und Ausländerbeiratswahlen (meist zwischen 5 bis 10%) zeigen, dass dieses Angebot zur politischen Mitbestimmung wenig Resonanz bei den Wahlberechtigten findet. Nicht zuletzt auch deshalb, da die – durch ein Wahlverfahren ermöglichte - hohe Legitimation sich nicht in einer entsprechenden Mitbestimmungs- und Entscheidungskompetenz überführen lässt: Migrationsbeiräte sind kommunalpolitisch nicht entscheidungsermächtigt; dies sind in einer parlamentarischen Demokratie eben nur die entsprechend gewählten Volksvertreterinnen und Volksvertreter. Die Bedeutung einer migrantenspezifischen Interessensvertretung liegt eben nicht in ihrer basisdemokratischen Entstehung durch ein Wahlverfahren. Vielmehr liegt ihre Bedeutung darin, integrationspolitische Fragestellungen stärker in die kommunalpolitische Diskussion zu bringen, dort die Aufmerksamkeit für das Thema (in seiner Vielfalt und Komplexität) zu erhöhen und durch sachverständige Expertise eine gute Integrationspolitik in der Kommune zu befördern.
b) Auswahl- und Berufungsverfahren
Ferner kann das Gremium durch eine Auswahl und Berufungskommission gebildet werden. Die Aufgaben des Migrationsbeirates sind die integrationspolitische Beratung des Rates und der Stadtverwaltung, die mit dem Referat Integration den Beirat betreut, und (damit nicht im Widerspruch stehend) die migrantenspezifische Interessensvertretung. Wichtig ist es daher eine Verzahnung zu erreichen, um dieses Potential für die Gremienarbeit zu nutzen. Es wird daher vorgeschlagen, dass aus den Reihen des Migrationsbeirates jeweils ein Mitglied bestimmt wird, das als anderes Mitglied nach § 51 Absatz 7 NGO den für die Migration besonders relevanten Fachausschüssen angehört. So ist die Mitarbeit im Sozialausschuss, dem Planungs- und Bauausschuss, dem Kulturausschuss und dem Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und Umwelt möglich. Die Bildung des Schulausschusses bzw. des Jugendhilfeausschusses beruht auf besonderen Rechtsvorschriften, so dass diese hiervon nicht umfasst sind.
Fachliche und argumentative Kompetenzen bilden somit das Potenzial, mit dem sich die Beiratsvertreter und -vertreterinnen überzeugend in die Gremienarbeit einbringen können. Vor diesem Hintergrund wird ein öffentliches Ausschreibungsverfahren vorgeschlagen, mit dem Ziel, eine Zusammensetzung des Migrationsbeirates zu ermöglichen, die die kommunalen und integrationspolitischen Themen möglichst breit abdeckt. Als Gremium sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner zeichnet sich der Migrationsbeirat insgesamt durch (berufliche oder andere) Erfahrungen, Sachkompetenzen oder Wissen seiner Mitglieder in folgenden Themenbereichen aus:
- Sprachförderung, (vor-)schulische Bildung, Erwachsenenbildung
- Jugend, Familie, Erziehung, Gender
- Ausbildung, berufliche Qualifizierung, Arbeitsmarkt, Wirtschaft
- Kultur, Kunst, interreligiöser Dialog
- Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren
- Stadtentwicklung, Wohnen, Umwelt
- Zusammenleben, Antidiskriminierung, Sicherheit
- Sport, Freizeit
- Politik und Verwaltung
Referenzen zu bzw. Expertise in einem der genannten Themenbereiche sind von den Bewerberinnen und Bewerbern in ihren Bewerbungen darzustellen. Darüber hinaus werden obligatorische Bewerbungsanforderungen festgelegt, um als Kandidatin oder Kandidat für den Migrationsbeirat zugelassen zu werden:
- Volljährigkeit (zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist)
- seit mindestens 6 Monaten in Celle wohnhaft (mit aktuell dem 1. Wohnsitz in
Celle)
- ein unbefristeter Aufenthaltstitel oder die deutsche Staatsangehörigkeit
- gute deutsche Sprachkenntnisse
- Migrationshintergrund (eigene Zuwanderung aus dem Ausland oder mindestens ein
Elternteil ist aus dem Ausland immigriert)
- erklärte Bereitschaft zur Übernahme und aktiven Wahrnehmung des Ehrenamtes für die
Berufungsdauer
Für das Auswahl- und Berufungsverfahren wird eine aus zwölf Personen bestehende
Berufungskommission eingesetzt. Sie besteht aus acht Vertreterinnen und Vertreter des Arbeitskreises Integrationsleitbild sowie vier Ratsmitgliedern (1 Person je Fraktion). Es wird angeregt, dass die Auswahl der einzelnen Mitglieder des Migrationsbeirates einvernehmlich (einstimmig), mindestens jedoch durch ein Votum von neun der zwölf Kommissionsmitglieder erfolgen sollte; um die Legitimation des Beirats insgesamt zu stärken.
Die Kommission trägt Sorge dafür, dass der zu konstituierende Migrationsbeirat die oben genannten Themenbereiche möglichst breit abdeckt und ebenso möglichst geschlechterparitätisch besetzt ist. Insgesamt sind zwanzig Personen in den Migrationsbeirat zu berufen. In einer Nachrücker-Liste soll für jeden berufenen Migrationsbeirat ein/e Stellvertreter/in benannt - so eine entsprechende Anzahl an Bewerbungen vorliegt. Der Beirat gibt sich eine eigene Geschäftsordnung, die Antrags- und Rederecht, sowie den Gang der Beratungen regelt. Er erhält Unterstützung durch das Referat Integration und die Stadtverwaltung. Der Oberbürgermeister hat hierbei das Recht an den Sitzungen mit Rederecht teilzunehmen. Der Beirat wählt seine/n Vorsitzende/n und die Vertretungen aus seiner Mitte. Desgleichen entsendet der Migrationsbeirat auch seine jeweiligen Vertreterinnen und Vertreter, die als sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner an der Arbeit in den Fachausschüssen mitwirken sollen. Deren Berufung hat jedoch aus formalrechtlichen Gründen durch den Rat zu erfolgen.
c) Berufung durch den Rat
Eine weitere Möglichkeit stellt die Berufung des Migrationsbeirates durch den Rat dar. Hierbei würden die Fraktionen im Rat Vertreter für den neu zu bildenden Migrationsbeirat benennen. Im Gegensatz zu der vorgenannten Alternative hätte diese Variante aber den entscheidenden Nachteil, dass die für die Akzeptanz des Migrationsbeirates so wichtige Einbindung der Vertreter der Migranten über ihre Interessensvertretung fehlt. Die gewünschte aktive Mitwirkung des betroffenen Personenkreises bereits bei der Aufstellung des Gremiums lässt sich so ebenfalls nicht erreichen und statt der Auswahl der Mitglieder nach Erfahrungen, Sachkunde und Wissen stände bei der Bildung des Gremiums womöglich der politische Proporz im Vordergrund.
