Mitteilungsvorlage - MV/0414/09-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Mehrkosten für ein entgeltfreies 2. Kita-Jahr
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB 4 Bildung, Jugend und Soziales
- Beteiligt:
- 40 Schulen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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09.12.2009
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Vorberatung
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17.12.2009
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Sachverhalt:
Ausgangssituation:
Nach Einführung des entgeltfreien 3. Kindergartenjahres
und der offenen Ganztagsgrundschule soll mit einem entgeltfreien 2.
Kindergartenjahr ein konsequenter Schritt in Richtung einer kostenfreien
Kinderbetreuung gegangen werden, wohl wissend, dass es sich hierbei um eine
originäre Aufgabe des Landes handelt. Darüber hinaus wird mit dieser Maßnahme
ein weiterer Meilenstein in Richtung Familienfreundlichkeit gesetzt werden.
Die Entgeltbefreiung soll analog zum 3. entgeltfreien
Kindergartenjahr auch für die erforderlichen Sonderdienste gelten. Es ist
beabsichtigt, die Mehrkosten teilweise durch eine Verlagerung der
Haushaltsmittel für den Mehrkindvorteil zu decken.
Auswirkungen:
Durchschnittlich verbringt ein Kind
3 Jahre im Kindergarten. Alle 3 Jahrgänge bei der Kalkulation zusammengenommen,
ergibt sich bei einem Auslastungsgrad von 95 % ein kalkuliertes
Einnahmevolumen von 2,43 Mio. Euro. Die Altersstruktur in den
Einrichtungen ist so beschaffen, dass im zweiten Jahrgang 29,8 % der
Gesamtkinderzahl (statistischer Wert) vertreten ist. Somit beläuft sich die
kalkulatorische Einnahme im zweiten KiTa-Jahr auf ca. 724.000,00 Euro.
Die Höhe der Ermäßigung für das 2. KiTa-Jahr lässt sich
nicht konkret ermitteln. Im Jahr 2008 wurden insgesamt 253.900 Euro im Rahmen
von Entgeltermäßigungen bewilligt. Ausgehend von einem 3 jährigen KiTa-Besuch
mit Ermäßigungsmöglichkeit (Krippe, 1. und 2. KiTa-Jahr) könnte daher der
Betrag von 84.600 Euro (1/3 der Ermäßigungen) als vorsichtige
Schätzung dienen.
Eine Auswertung der Belegungs- und Abrechnungslisten
bezüglich der Mehrkindvorteils für Kinder im zweiten KiTa-Jahr hat einen Betrag
von ca. 245.000,- Euro ergeben.
Auf Grundlage dieser Zahlen setzt sich die kalkulierte
Einnahme wie folgt zusammen:
KJHG-Ermäßigungen 84.600,- Euro
Mehrkindvorteil 245.000,-
Euro
Elternbeitrag 394.400,-
Euro
gesamt 724.000,-
Euro
Kosten:
Freiwillige Leistungen der Stadt wie ein entgeltfreies
zweites Kindergartenjahr können nicht über das Jugendhilfebudget im
Rahmen von Entgeltermäßigungen abgerechnet werden, so dass der Betrag von
84.600,- Euro zu Lasten der Stadt geht.
Zusammen mit den nicht realisierbaren Elternbeiträgen würde
ein entgeltfreies zweites Kindergartenjahr zusätzliche Kosten von ca.
479.000,- Euro verursachen.
Die Kosten für den Mehrkindvorteil in Höhe von 245.000,-
Euro werden hingegen bei Kostenfreiheit für das 2. KiTa-Jahr eingespart.
Deckungsvorschlag:
Zur teilweisen Deckung der Kosten könnte der Mehrkindvorteil
für die Krippe und für das 1. Kita-Jahr um 50 % reduziert werden.
Daraus ergäbe sich für das
-
2.
Kind eine Ermäßigung in Höhe von 25 % (bisher 50%) und
-
ab
dem 3. Kind eine Ermäßigung in Höhe von 50 % (bisher 100%) des
Benutzerentgelts (ohne Sonderdienste)
Berechnungsbeispiel
bezogen auf ein Jahr:
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entgeltfreies
2. Kita-Jahr (inkl. Sonderdienste) |
Kosten
ohne Deckungsvorschlag |
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479.000,00
€ |
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Einsatz des Mehrkindvorteils als Deckungsvorschlag: |
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bisher |
25% / 50 % Ermäßigung |
Deckungs-betrag |
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Krippe |
MKV 2. Kind MKV ab 3. Kind |
45.000,00
€ 32.300,00
€ |
77.300,00
€ |
22.500,00 €
|
38.700,00
€ |
38.600,00 € |
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1.
Kita-Jahr + 4
Mon. (Sep. -Dez.) vorab
auf Rechtsanspruch |
MKV 2. Kind MKV ab 3. Kind |
167.100,00
€ |
346.200,00
€ |
83.600,00 € |
173.200,00
€ |
173.000,00 € |
||
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423.500,00
€ |
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211.900,00
€ |
211.600,00 € |
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Mehrkosten: |
267.400,00 € |
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Durch die vorgeschlagene Reduzierung des Mehrkindvorteils
wäre eine Minderung der Kosten um ca. 211.600,- Euro realisierbar, so
dass die Gesamtaufwendungen für ein entgeltfreies zweites Kindergartenjahr
267.400 Euro
betragen
würde.
Sonstige Auswirkungen:
§
Jugendhilfebudget:
Durch eine
Reduzierung des Mehrkindvorteils für die Krippe und das 1. KiTa-Jahr um 50 %
ist damit zu rechnen, dass in dieser Altersgruppe mehr Ermäßigungsanträge
gestellt werden. Diese Ermäßigungen können – anders als der
Mehrkindvorteil – über das Jugendhilfebudget abgerechnet werden.
Dadurch könnte dann ein Teil der nicht abrechenbaren Kosten (Ermäßigungen) für
ein entgeltfreies 2. Kindergartenjahr kompensiert werden. Über die Höhe kann
keine Prognose abgegeben werden; hier bliebe die Entwicklung abzuwarten.
§
Personal:
In der Stadt Celle
leben ca. 2120 Kinder. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist mit ca. 91% ein ohnehin
sehr hoher Versorgungsgrad der anspruchsberechtigten Kinder (1930 belegte
Plätze) erreicht. Werden die bis Februar 2010 zugesagten Betreuungsplätze auch
tatsächlich belegt, liegt der Versorgungsgrad bei 92% (1967 belegte Plätze). Um
einen Versorgungsgrad von 95 % zu gewährleisten müssten für alle Altersgruppen
ca. 60 weitere Plätze zur Verfügung stehen. Bezogen auf die Kinder im 2.
KiTa-Jahr würden 20 zusätzliche Betreuungsplätze benötigt werden. Demgegenüber
stehen nach Abzug der bereits zugesagten Plätze noch 48 freie Plätze im
Vormittags- und Nachmittagsbereich.
In den Jahrgängen 2004 und 2005 hat es eine vergleichsweise hohe
Geburtenquote gegeben. Seit 2006 hat sich die Quote stabilisiert; sie liegt
jedoch mit durchschnittlich 26 Geburten unter dem Wert von 2006, der die
derzeitige Belegung im 2. KiTa-Jahr ausmacht (siehe Graphik).

Somit ist sowohl zum gegenwärtigen Zeitpunkt als auch
für die Zukunft nicht davon auszugehen, dass die Einführung eines 2.
entgeltfreien Kindergartenjahres zu einem erhöhten Personalbedarf führen wird.
