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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0454/09

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Wird in der Sitzung formuliert.

 

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Sachverhalt:

 

 

Im Zuge der Planung des Neubaus der Feuerwehrhauptwache auf dem Saarfeld wurde die Assmann Beraten & Planen GmbH aus Dortmund damit beauftragt, eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchzuführen. Zwei Varianten wurden verglichen:

-          die konventionelle Realisierung mit einer Finanzierung durch einen Kommunalkredit und Gebäudeunterhaltung durch die Stadt Celle

-          die Realisierung als PPP im Verbund mit einem Partner aus der freien Wirtschaft, welcher das Gebäude finanziert, errichtet und unterhält.

 

Um eine Vergleichbarkeit der Investitionskosten herstellen zu können, wurden die Baukosten anhand des Raumprogramms der Feuerwehr festgestellt und für beide Varianten in gleicher Höhe zu Grunde gelegt.

Im zweiten Schritt wurden die bestehenden Risiken (z.B. rechtliche Risiken, Baurisiken, Unterhaltungsrisiken) analysiert und bewertet. Durch die optimale Verteilung der Risiken im PPP-Verfahren lassen sich entsprechende Kostenvorteile erzielen.

Abschließend wurde der Lebenszyklus des Gebäudes mit den anfallenden Kosten betrachtet und für jede Variante bewertet.

Um die unterschiedlichen Zeitpunkte, an denen Auszahlungen anfallen gleich zu bewerten, wurden die Barwerte ermittelt und summiert.

 

Bei dieser Berechnung ergibt sich für die PPP-Variante ein Effizienzvorteil von 8,61% gegenüber der konventionellen Realisierung.

 

Aufgrund der Investitionskosten in Höhe von 16,5 Mio. €, welche dem Gutachten der Firma Assmann zu entnehmen sind, hat die Feuerwehr das Raumprogramm nachträglich noch weiter optimiert und die Programmfläche um 130m² verkleinert. Die Investitionskosten konnten durch diese Maßnahme auf 16 Mio. € reduziert werden. Der Effizienzvorteil PPP wird lt. Firma Assmann dadurch nur marginal geschmälert.

 

Bei der Ausschreibung bestände die Möglichkeit, dem Investor ein Budget für die Investitionssumme vorzugeben. Er muss dann in seinem Konzept aufzeigen, an welchen Punkten Abstriche gemacht werden müssen, um die Vorgabe einzuhalten. Einsparpotenzial könnte sich z.B. im Bereich der Einrichtung und Möblierung oder der baulichen Qualität ergeben.

 

Am 15.12.2009 wird die Beraterfirma in der VA-Sitzung ihr Gutachten in verkürzter Fassung präsentieren.

 

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