Beschlussvorlage - BV/0004/05
Grunddaten
- Betreff:
-
Verbesserung der Ernährungssituation von Kindern und Jugendlichen in den Stadtteilen - Antrag der SPD-Fraktion Nr. 34/2004 vom 11.11.2004
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 4
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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08.02.2005
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Sachverhalt:
Die
SPD-Fraktion beantragt die Einstellung von 10.000,00 € für die
Aufstockung der Essensangebote für Kinder in den Stadtteilen. Der Antrag
bezieht sich auf Diskussionen im Erziehungshilfeworkshop am 27.04.2004.
In
den 5 Stadtteilprojekten werden jeweils an
4 Tagen in der Woche für 9 bis 14 Schüler/-innen teilweise unentgeltlich
(CaritasPOINT und Alte Schmiede) Mittagsmahlzeiten ausgegeben, teilweise wird
aber auch ein Unkostenbeitrag von 0,75 € (M 22 Vorwerk) bis 1,20 €
(Alte Molkerei) erhoben. Daneben gibt es das Projekt „Schüler helfen
Schülern“ und einige Gruppenangebote im CaritasPOINT, in denen ebenfalls
Mahlzeiten ausgegeben werden – auch hier teilweise mit Unkostenbeiträgen.
Im Krähennest werden unentgeltlich zur Hausaufgabenbetreuung Getränke und Obst
zur Verfügung gestellt.
In
den meisten Projekten wird ehrenamtlich unentgeltlich oder auf geringer
Honorarbasis gekocht. Im CaritasPOINT ist das Kochen Bestandteil der
Gruppenzeit. Hier werden die Kinder unter Anleitung von pädagogischen
Fachkräften in die Zubereitung der Mahlzeiten einbezogen.
Art
und Umfang der Mahlzeiten werden von den örtlichen Gegebenheiten und
pädagogischen Konzepten bestimmt. Teilweise wird die Celler Tafel genutzt.
Es
werden jährlich 12.500 Mahlzeiten ausgegeben. Das Angebot steht im Durchschnitt
42 Wochen zur Verfügung, in den kontinuierlich stattfindenden Stadtteilprojekten
3- bis 4-mal wöchentlich und in den Gruppenangeboten jeweils 1-mal wöchentlich.
Der
Gesamtumfang der Kosten beläuft sich auf ca. 40.000 €. Durch
Kostenbeiträge werden jährlich etwa 6.000,00 € eingenommen. Es werden
regelmäßig 133 Kinder erreicht. Die angegebene Anzahl der Kinder, die täglich
am Essen teilnehmen und den Kostenbeitrag entrichten, liegt bei 61. Die Anzahl
der Kinder, die ohne Eigenbeitrag teilnehmen, liegt bei 48 (keine Angabe: 24).
Die
Mahlzeiten werden mit durchschnittlich 3,17 € finanziert. Jede Mahlzeit
wird mit 2,69 € aus Mitteln der Jugendhilfe bezuschusst. Die
Eigenbeteiligung liegt bei 0,48 € pro Mahlzeit.
Wichtig
erscheint aus pädagogischer Sicht, dass in jeder Einrichtung gekocht und damit
den Kindern das Gefühl einer geregelten Tagesstruktur gegeben wird, was in
vielen Familien häufig fehlt, jedoch Voraussetzung für die vielfältigen
Tagesanforderungen der Kinder ist. Das Mittagessen ist somit fester,
unverzichtbarer Anteil der pädagogischen Arbeit.
Die
angegebenen Nettokosten von 32.500,00 € sind 1,6 % des Sozialraumbudgets.
Seit Festlegung des Sozialraumbudgets hat sich das Angebot einer geregelten
Mahlzeit – wie es heute vorgehalten wird – erheblich erweitert,
zumal inzwischen die doppelte Anzahl von Kindern in den Stadtteilprojekten
betreut wird wie 2001. Darüber hinaus wurde das Angebot kontinuierlich
ausgeweitet. Es ist davon auszugehen, dass pädagogische Hilfen in einer
Größenordnung von mindestens 20.000,00 € in Versorgungsleistungen
umgewandelt worden sind. Derartige an den Notwendigkeiten orientierte
Umsteuerungen sind allerdings durch die Einführung eines Sozialraumbudgets
intendiert.
Die Verwaltung empfiehlt unter dem Gesichtspunkt gleicher
Lebensverhältnisse in jedem Projekt einen Eigenbeitrag zu verlangen. Art und
Höhe sind von den örtlichen Verhältnissen abhängig und sollten nicht im Sinne
von Refinanzierungsquoten etc. festgelegt werden. Grundsätzlich sollte aber der
Anteil der eingesetzten Lebensmittel Grundlage einer Kalkulation sein.
Es bietet sich an, die beschriebene Entwicklung bei der
Budgetbemessung zu beachten und die Mahlzeitenausgabe im Rahmen der
Verhandlungen zum Sozialraumbudget zu entscheiden. Eine Aufstockung der
Haushaltsmittel um 10.000,00 € erscheint wünschenswert, kann aber
angesichts der Haushaltslage der Stadt aus Sicht der Verwaltung nicht empfohlen
werden.
