Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0011/05

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Bereiche Eltern-Kind-Gruppe und Selbsthilfegruppen (insgesamt 3.650 €) als Angebot im Haus der Familie zu fördern, das Haus der Familie aber vorrangig für eine Verbesserung der Tagesbetreuung zu nutzen.

Reduzieren

Sachverhalt:

Vor dem Hintergrund des Erhaltes des Hauses der Familie als Schutzhaus ist nach Diskussion im Sozialausschuss darüber zu entscheiden, welche Maßnahmen außerhalb des Schutzauftrages im Haus der Familie verbleiben sollen (siehe Vorlage Nr. BV/0181/04 - u. a. Vorschlag der CDU-Fraktion).

 

Bei einem kalkulierten Bedarf von 48.300 € städt. Mittel und einem Haushaltsansatz von 52.800 € steht derzeit eine voraussichtliche Kalkulationssumme von 4.500 € zur Verfügung.

Eine deutliche Ausweitung der Angebote wäre deshalb auch mit einer Erhöhung der Finanzmittel verbunden.

 

Die Elternbriefe werden durch die Stadt Celle verteilt durch Inanspruchnahme bestehender Personalkapazitäten. Die Schwangerenkonfliktberatung verbleibt in der Zuständigkeit des DPWV.

 

Über die folgenden Angebote ist der Jugendhilfeausschuss aufgerufen, eine fachliche Einschätzung über die Notwendigkeit zu geben (Erläuterungen der Gruppenangebote aus Sicht des DPWV siehe Anlage).

 

Stellungnahme der Verwaltung zu den Gruppenangeboten:

 

1.     Delfi-Gruppen (Zuschussbedarf: 2.300,00 €)

Die Delfi-Gruppen könnten mit einem Kostenbeitrag von 40,00 € (10 Vormittage) kostendeckend auch von der Familienbildungsstätte angeboten werden. Bei pädagogisch begründetem Bedarf im Sinne von Erziehungshilfe könnte eine Bezuschussung durch die Jugendhilfe im Einzelfall oder aus Spendenmitteln erfolgen. Die Familienbildungsstätte wäre in der Lage, bestehende Delfi-Gruppen auch im Haus der Familie zu versorgen. Dies wäre insofern wünschenswert, als die Familienbildungsstätte mit ihren räumlichen Kapazitäten weitgehend ausgelastet ist.

 

2.     Eltern-Kind-Gruppe (Zuschussbedarf: 2.150,00 €)

Alternativangebote gibt es auch hier bei der Familienbildungsstätte. Allerdings liegt die Eltern-Kind-Gruppe im Haus der Familie mit Restkosten in Höhe von 2.150,00 € pro Jahr günstiger als vergleichbare Angebote im Bereich der Alleinerziehendenbetreuung. Es wird daher empfohlen, die Eltern-Kind-Gruppe wie bisher weiterzuführen.

 

3.     Gruppe für minderjährige und junge Mütter mit ihren Kindern (Begleitung im 1. Lebensjahr) (Zuschussbedarf: 6.800,00 €)

Minderjährige und junge Mütter mit ihren Kindern werden sehr frühzeitig auch in bestehende Angebote der Stadtteilprojekte integriert. Wichtig ist dabei die Herstellung von Kontakten im sozialräumlichen Umfeld. Bezüglich dieser Zielsetzung sind Mütter aus schwierigem sozialen Umfeld über die Stadtteilprojekte gut zu erreichen. Darüber hinaus können junge Mütter auch über bildungsnahe Angebote der Familienbildungsstätte versorgt werden.

 

4.     Eltern-Kind-Gruppe für Familien mit schwierigem sozialen Umfeld (Zuschussbedarf: 4.020,00 €)

Auch hier bieten die Stadtteilprojekte entsprechende Leistungen an (siehe Ziffer 3).

 

5.     Step-Elterntraining für alleinerziehende, minderjährige und/oder Eltern mit schwierigem sozialen Umfeld (Zuschussbedarf: 2.025,00 €)

Die Stadt Celle bildet 2005 12 Trainer/-innen in einer Inhouse-Veranstaltung aus und wird die Maßnahme konzeptionell und inhaltlich steuern und begleiten. Alle Step-Elterntrainings fallen dann unter die noch zu erarbeitenden konzeptionellen Rahmenbedingungen – so auch das Step-Elterntraining, für das insbesondere auch kostendeckende Elternbeiträge veranschlagt werden sollen. Bei notwendigem erzieherischen Bedarf werden die Elternbeiträge vom Jugendamt übernommen. Auch hierfür sind keine besonderen Mittel einzusetzen, da über das Honorar und Zuschüsse im Einzelfall die Kostendeckung hergestellt werden kann.

 

6.     Selbsthilfegruppen (Zuschussbedarf: 1.500,00 €)

Die Unterstützung von Selbsthilfegruppen – hier als Eltern-Kind-Gruppe und Zwillingsmüttergruppe angeboten – erfordert sicherlich eine gewisse betreuerische Unterstützung und Koordination. Die Förderung von Selbsthilfegruppen dieser Art sollte mit 1.500,00 € als Zuschuss zum Haushalt des Hauses der Familie berücksichtigt bleiben.

 

7.     Sexualpädagogisches Angebot in Schulen und Jugendeinrichtungen (nicht beziffert, da bisher nicht angeboten)

Sexualpädagogik ist zunächst Bildungsaufgabe und obliegt im Rahmen des Unterrichtes den Schulen. Im Rahmen von Jugendsozialarbeit und im Jugendfreizeitbereich ist Sexualpädagogik auch Aufgabe der Jugendarbeit und sollte auch von dort bei Bedarf wahrgenommen werden.

Sicherlich ist es von Bedeutung, dass die Räumlichkeiten im Haus der Familie auch weiterhin in Anspruch genommen und anderen Institutionen zur Verfügung gestellt werden können. Auch dadurch lässt sich der Hauptaufgabenbereich als Frauen- und Kinderschutzhaus langfristig sichern. Die Verwaltung empfiehlt daher, durch projektorientierte Kooperation mit anderen Trägern der Jugendhilfe die Möglichkeiten des Hauses zur Verfügung zu stellen und zu nutzen.

 

Alternativ zu den vorgenannten Überlegungen könnte vorbehaltlich der Zustimmung des Landesjugendamtes über die Einrichtung einer regulären Kleinkindbetreuung von 0 – 3jährigen nachgedacht werden. Vor dem Hintergrund demografischer Anforderungen hatte der Jugendhilfeausschuss die Verwaltung mit Beschluss vom 04.05.2004 beauftragt, verstärkt Betreuungsangebote für Familien mit Kleinkindern unter 3 Jahren anzubieten.

 

Der Träger der Einrichtung könnte sich diese Nutzung gut vorstellen.

Loading...