Beschlussvorlage - BV/0011/05
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Angeboten für kleine Kinder
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 4
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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08.02.2005
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Sachverhalt:
Vor dem
Hintergrund des Erhaltes des Hauses der Familie als Schutzhaus ist nach
Diskussion im Sozialausschuss darüber zu entscheiden, welche Maßnahmen außerhalb
des Schutzauftrages im Haus der Familie verbleiben sollen (siehe Vorlage Nr.
BV/0181/04 - u. a. Vorschlag der CDU-Fraktion).
Bei einem
kalkulierten Bedarf von 48.300 € städt. Mittel und einem Haushaltsansatz
von 52.800 € steht derzeit eine voraussichtliche Kalkulationssumme
von 4.500 € zur Verfügung.
Eine
deutliche Ausweitung der Angebote wäre deshalb auch mit einer Erhöhung der
Finanzmittel verbunden.
Die
Elternbriefe werden durch die Stadt Celle verteilt durch Inanspruchnahme
bestehender Personalkapazitäten. Die Schwangerenkonfliktberatung verbleibt in
der Zuständigkeit des DPWV.
Über die
folgenden Angebote ist der Jugendhilfeausschuss aufgerufen, eine fachliche
Einschätzung über die Notwendigkeit zu geben (Erläuterungen der Gruppenangebote
aus Sicht des DPWV siehe Anlage).
Stellungnahme
der Verwaltung zu den Gruppenangeboten:
1. Delfi-Gruppen (Zuschussbedarf: 2.300,00
€)
Die
Delfi-Gruppen könnten mit einem Kostenbeitrag von 40,00 € (10
Vormittage) kostendeckend auch von der Familienbildungsstätte angeboten werden.
Bei pädagogisch begründetem Bedarf im Sinne von Erziehungshilfe könnte eine
Bezuschussung durch die Jugendhilfe im Einzelfall oder aus Spendenmitteln
erfolgen. Die Familienbildungsstätte wäre in der Lage, bestehende Delfi-Gruppen
auch im Haus der Familie zu versorgen. Dies wäre insofern wünschenswert, als
die Familienbildungsstätte mit ihren räumlichen Kapazitäten weitgehend
ausgelastet ist.
2. Eltern-Kind-Gruppe (Zuschussbedarf:
2.150,00 €)
Alternativangebote
gibt es auch hier bei der Familienbildungsstätte. Allerdings liegt die
Eltern-Kind-Gruppe im Haus der Familie mit Restkosten in Höhe von 2.150,00
€ pro Jahr günstiger als vergleichbare Angebote im Bereich der
Alleinerziehendenbetreuung. Es wird daher empfohlen, die Eltern-Kind-Gruppe wie
bisher weiterzuführen.
3. Gruppe für minderjährige und junge
Mütter mit ihren Kindern (Begleitung im 1. Lebensjahr) (Zuschussbedarf: 6.800,00
€)
Minderjährige
und junge Mütter mit ihren Kindern werden sehr frühzeitig auch in bestehende
Angebote der Stadtteilprojekte integriert. Wichtig ist dabei die Herstellung
von Kontakten im sozialräumlichen Umfeld. Bezüglich dieser Zielsetzung sind
Mütter aus schwierigem sozialen Umfeld über die Stadtteilprojekte gut zu
erreichen. Darüber hinaus können junge Mütter auch über bildungsnahe Angebote
der Familienbildungsstätte versorgt werden.
4. Eltern-Kind-Gruppe für Familien mit
schwierigem sozialen Umfeld (Zuschussbedarf: 4.020,00 €)
Auch
hier bieten die Stadtteilprojekte entsprechende Leistungen an (siehe Ziffer 3).
5. Step-Elterntraining für
alleinerziehende, minderjährige und/oder Eltern mit schwierigem sozialen Umfeld (Zuschussbedarf: 2.025,00
€)
Die
Stadt Celle bildet 2005 12 Trainer/-innen in einer Inhouse-Veranstaltung aus
und wird die Maßnahme konzeptionell und inhaltlich steuern und begleiten. Alle
Step-Elterntrainings fallen dann unter die noch zu erarbeitenden
konzeptionellen Rahmenbedingungen – so auch das Step-Elterntraining, für
das insbesondere auch kostendeckende Elternbeiträge veranschlagt werden sollen.
Bei notwendigem erzieherischen Bedarf werden die Elternbeiträge vom Jugendamt
übernommen. Auch hierfür sind keine besonderen Mittel einzusetzen, da über das
Honorar und Zuschüsse im Einzelfall die Kostendeckung hergestellt werden kann.
6. Selbsthilfegruppen (Zuschussbedarf:
1.500,00 €)
Die
Unterstützung von Selbsthilfegruppen – hier als Eltern-Kind-Gruppe und
Zwillingsmüttergruppe angeboten – erfordert sicherlich eine gewisse
betreuerische Unterstützung und Koordination. Die Förderung von
Selbsthilfegruppen dieser Art sollte mit 1.500,00 € als Zuschuss zum
Haushalt des Hauses der Familie berücksichtigt bleiben.
7. Sexualpädagogisches Angebot in
Schulen und Jugendeinrichtungen
(nicht beziffert, da bisher nicht angeboten)
Sexualpädagogik
ist zunächst Bildungsaufgabe und obliegt im Rahmen des Unterrichtes den
Schulen. Im Rahmen von Jugendsozialarbeit und im Jugendfreizeitbereich ist
Sexualpädagogik auch Aufgabe der Jugendarbeit und sollte auch von dort bei
Bedarf wahrgenommen werden.
Sicherlich
ist es von Bedeutung, dass die Räumlichkeiten im Haus der Familie auch
weiterhin in Anspruch genommen und anderen Institutionen zur Verfügung gestellt
werden können. Auch dadurch lässt sich der Hauptaufgabenbereich als Frauen- und
Kinderschutzhaus langfristig sichern. Die Verwaltung empfiehlt daher, durch
projektorientierte Kooperation mit anderen Trägern der Jugendhilfe die
Möglichkeiten des Hauses zur Verfügung zu stellen und zu nutzen.
Alternativ
zu den vorgenannten Überlegungen könnte vorbehaltlich der Zustimmung des
Landesjugendamtes über die Einrichtung einer regulären Kleinkindbetreuung von 0
– 3jährigen nachgedacht werden. Vor dem Hintergrund demografischer
Anforderungen hatte der Jugendhilfeausschuss die Verwaltung mit Beschluss vom
04.05.2004 beauftragt, verstärkt Betreuungsangebote für Familien mit
Kleinkindern unter 3 Jahren anzubieten.
Der
Träger der Einrichtung könnte sich diese Nutzung gut vorstellen.
