Mitteilungsvorlage - MV/0017/05
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau der Tagesbetreuungseinrichtungen in der Stadt Celle - Antrag der SPD-Fraktion Nr. 32/2004 - und Einrichtung einer Stabsstelle Kinderbetreuung als Serviceangebot - Antrag der SPD-Fraktion Nr. 33/2004
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 4
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Anhörung
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08.02.2005
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31.05.2005
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Sachverhalt:
Die Anträge
der SPD-Fraktion korrespondieren in weiten Teilen mit den Neuregelungen des
Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG). Hiernach (§ 24) sind die Jugendhilfeträger
verpflichtet, mindestens Plätze in Kindertagesstätten und Tagespflege
vorzuhalten, wenn
1.
der/die
Erziehungsberechtigte/n einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder aufnehmen, sich
in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schul- oder Hochschulausbildung
befinden oder an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Vierten
Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt teilnehmen oder
2.
ohne
diese Leistung eine ihrem Wohl entsprechende Förderung nicht gewährleistet ist.
Gem. § 24
a TAG gibt es für die Fälle, in denen die Erfüllung der Verpflichtung nach § 24
zum 01.01.2005 nicht gewährleistet werden kann, eine Übergangsfrist für die
Ausgestaltung des Förderungsangebotes zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens
bis zum 01.10.2010. In diesem Fall sind die örtlichen Träger im Rahmen ihrer
Jugendhilfeplanung verpflichtet,
1.
für
den Übergangszeitraum jährliche Ausbaustufen zur Schaffung eines
bedarfsgerechten Angebotes zu beschließen und
2.
jährlich
zum 15.03. jeweils den aktuellen Bedarf zu ermitteln und den erreichten
Ausbaustand festzustellen.
Außerdem
existiert ein Beschluss des Jugendhilfeausschusses zu dieser Thematik vom
04.05.2004, wonach die Verwaltung bereits den Auftrag erhalten hatte, in den
kommenden Jahren ein bedarfsgerechtes Angebot für die Betreuung der unter
dreijährigen Kinder zu entwickeln.
Dies
vorausgeschickt stellt sich die Situation im Stadtgebiet inzwischen wie folgt
dar:
1.
Betreuung von Kindern unter 3 Jahren
Krippen
Reine
Krippenplätze werden im Gertrud–Kock-Haus (20 Plätze) und in der
Einrichtung „Die kleinen Strolche“ (15 Plätze) angeboten. Darüber
hinaus hat die Verwaltung in Absprache mit den freien Trägern zum Teil so
genannte Familiengruppen eingerichtet, in denen maximal 18 Kinder betreut werden
dürfen. Der Anteil der unter 3-jährigen beträgt hier max. 5 Kinder. Hier sind zurzeit
insgesamt 20 Plätze für unter 3-jährige eingerichtet.
Tagespflege
Im
Rahmen der Tagespflege sind u. a. die besonderen Betreuungszeiten abgedeckt, d.
h. abends und an Wochenenden. Hier werden in den 30 Tagespflegestellen zurzeit
für 48 Kinder die Kosten der Tagespflegebetreuung bezuschusst. Der Anteil der
unter 3-jährigen beträgt augenblicklich 13 Kinder.
Betreuung
unter 3-jähriger in den regulären Gruppen
Nach
dem Kindertagesstättengesetz sind in Gruppen von 25 Kindern maximal zwei unter
3-jährige erlaubt. Theoretisch könnten hier bei den 55 bestehenden
Vormittagsgruppen insgesamt 110 Kinder dieser Altersgruppe betreut werden. In
der Praxis sind jedoch wegen der Auslastung der Gruppen mit mindestens 3-jährigen
zurzeit insgesamt 20 Plätzen mit unter 3-jährigen belegt.
Fazit
und Ausblick
Es
werden zurzeit in Celle insgesamt 88 Kinder in der Altersgruppe unter 3 Jahren
im Rahmen unterschiedlicher Angebote betreut. In den meisten Fällen handelt es
sich um Kinder, deren Eltern/teile berufstätig sind. Auch soziale Aspekte sind
maßgebend.
Die
bestehende Warteliste mit durchschnittlich 15 Anfragen wird regelmäßig
überprüft. Hierbei handelt es sich um Anfragen von Bürger/-innen, die eine Arbeitsstelle
in Aussicht, aber keine familiäre Betreuungsmöglichkeit haben usw.
Im
Rahmen des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 04.05.2004 laufen derzeit
Verhandlungen mit freien Trägern über die Einrichtung von zusätzlichen
Kleinkind-Gruppen. Die Verwaltung geht davon aus, spätestens zum neuen Kindergartenjahr
am 01.08.2005 zusätzliche Angebote vorhalten zu können.
Aufgrund
des zu erwartenden Anstiegs der Nachfrage durch die Hartz IV–Gesetzgebung
ergibt sich ein erhöhter Arbeitsaufwand für diesen Angebotszweig. Auch die
Nachfrage nach Betreuung für die 3- und 4-jährigen wird voraussichtlich
ansteigen.
Die
Verwaltung wird daher im Rahmen des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom
04.05.2004 für die Stellenplanberatungen 2006 die Notwendigkeit einer
zusätzlichen Teilzeitstelle im Fachdienst 40 prüfen.
2.
Hortplätze
Die
Entwicklung im Hortbereich ist insgesamt rückläufig sowohl hinsichtlich der
Betreuungszeit als auch in Bezug auf den Platzbedarf. Durch die verbindliche
Einführung der verlässlichen Grundschule ist der Hort am Vormittag bis auf ganz
wenige Ausnahmen (Frühdienst) gänzlich weggefallen. Die Betreuungszeiten
schließen sich nunmehr an die Schulzeiten an. In der Regel wird den Kindern ein
Mittagessen im Hort angeboten.
Von
den insgesamt zur Verfügung stehenden 196 Hortplätzen sind zurzeit 152 Plätze
belegt.
Ganztagsbetreuung
in der Grundschule
Das
Nachmittagsangebot des Schulvereins der Grundschule Hehlentor umfasst 60
Plätze, wovon zurzeit 46 belegt sind. Mittagessen, Ferienbetreuung und
Spätdienste werden ebenfalls angeboten.
Weitere
schulische Ganztagsangebote gibt es für den Primarbereich im Stadtgebiet nicht.
3.
Betreuungszeiten und Sonderleistungen
Die
regelmäßigen Betreuungszeiten in den Kindertagesstätten sind
vormittags
von 8.00 Uhr bis 12.00,
nachmittags
von 13:00 bis 16:30 bzw. 17:00 Uhr (in einzelnen Einrichtungen werden auch
bedarfsbezogen abweichende Zeiten angeboten),
Hortbetreuung
ab 11:30 (für die 1. und 2. Klassen) bzw. 12:30 Uhr (für die 3. und 4. Klassen).
Sonderleistungen
sind die Früh- und Spätdienste, das Mittagessenangebot sowie eine
Ferienbetreuung.
Versuchsweise
wurde Betreuung an Samstagen angeboten, die Resonanz stand aber in keinem
angemessenen Verhältnis zum Personal(kosten)aufwand.
4.
Elternschulung
Im
Rahmen einer Zusammenkunft mit den freien Trägern der Kindertagesstätten wurde
das Step-Elterntraining als gemeinsames Angebot an die Elternschaft ausgewählt.
Für
das STEP-Programm wurden bereits Kursleiter/-innen ausgebildet, und zwar
jeweils einer für die Bereiche Kindertagesstätten, Grundschulen und Integration
von Migrant(inn)en.
Erste
Erfahrungen haben dazu geführt, den Ausbau des Angebotes durch Schulung
weiterer Trainer/-innen anzustreben. Dies wird im Laufe des Jahres 2005
erfolgen.
5.
Kriterienkatalog
Der
bestehende Kriterienkatalog aus dem Jahr 1996 zielte ab auf die Erfüllung des
Rechtsanspruchs und ist für die Festlegung einer Reihenfolge in Kindertagesstätten
mit hohen Anmeldezahlen erforderlich. Es handelt sich um eine interne
Handlungsrichtlinie, die von allen Trägern einheitlich angewendet wird. Die
Staffelung nach dem Lebensalter der Kinder und ggf. Berufstätigkeit der
Eltern/teile hat nach wie vor Bestand.
Als
zusätzliche Punkte ergeben sich aus den Anträgen der SPD-Fraktion noch die
Einrichtung einer Babysittervermittlungsstelle sowie die Vergabe von
Sonderleistungen über ein so genanntes „Scheckheft“. Hierfür soll
eine Stabsstelle eingerichtet werden, die alle Anforderungen koordiniert und es
den Eltern ermöglicht, in Notfällen eine flexible und unbürokratische
Kinderbetreuung zu erhalten.
Aus Sicht
der Verwaltung bietet es sich an, hier über ein bürgerschaftliches Engagement
eine Lösung zu suchen. Allein die Personalkosten für eine derartige Stelle
würden sich bei halbtägiger Arbeitszeit auf ca. 20.000,00 Euro belaufen. Da
auch Wochenend-, Sonn- und Feiertagsdienste nötig wären, ist sogar mit weitaus
höheren Beträgen zu rechnen.
