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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0017/05

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Die Anträge der SPD-Fraktion korrespondieren in weiten Teilen mit den Neuregelungen des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG). Hiernach (§ 24) sind die Jugendhilfeträger verpflichtet, mindestens Plätze in Kindertagesstätten und Tagespflege vorzuhalten, wenn

 

1.     der/die Erziehungsberechtigte/n einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder aufnehmen, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schul- oder Hochschulausbildung befinden oder an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt teilnehmen oder

 

2.     ohne diese Leistung eine ihrem Wohl entsprechende Förderung nicht gewährleistet ist.

 

Gem. § 24 a TAG gibt es für die Fälle, in denen die Erfüllung der Verpflichtung nach § 24 zum 01.01.2005 nicht gewährleistet werden kann, eine Übergangsfrist für die Ausgestaltung des Förderungsangebotes zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens bis zum 01.10.2010. In diesem Fall sind die örtlichen Träger im Rahmen ihrer Jugendhilfeplanung verpflichtet,

 

1.     für den Übergangszeitraum jährliche Ausbaustufen zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes zu beschließen und

 

2.     jährlich zum 15.03. jeweils den aktuellen Bedarf zu ermitteln und den erreichten Ausbaustand festzustellen.

 

Außerdem existiert ein Beschluss des Jugendhilfeausschusses zu dieser Thematik vom 04.05.2004, wonach die Verwaltung bereits den Auftrag erhalten hatte, in den kommenden Jahren ein bedarfsgerechtes Angebot für die Betreuung der unter dreijährigen Kinder zu entwickeln.

 

Dies vorausgeschickt stellt sich die Situation im Stadtgebiet inzwischen wie folgt dar:

 

1.     Betreuung von Kindern unter 3 Jahren

 

Krippen

Reine Krippenplätze werden im Gertrud–Kock-Haus (20 Plätze) und in der Einrichtung „Die kleinen Strolche“ (15 Plätze) angeboten. Darüber hinaus hat die Verwaltung in Absprache mit den freien Trägern zum Teil so genannte Familiengruppen eingerichtet, in denen maximal 18 Kinder betreut werden dürfen. Der Anteil der unter 3-jährigen beträgt hier max. 5 Kinder. Hier sind zurzeit insgesamt 20 Plätze für unter 3-jährige eingerichtet.

 

Tagespflege

Im Rahmen der Tagespflege sind u. a. die besonderen Betreuungszeiten abgedeckt, d. h. abends und an Wochenenden. Hier werden in den 30 Tagespflegestellen zurzeit für 48 Kinder die Kosten der Tagespflegebetreuung bezuschusst. Der Anteil der unter 3-jährigen beträgt augenblicklich 13 Kinder.

 

Betreuung unter 3-jähriger in den regulären Gruppen

Nach dem Kindertagesstättengesetz sind in Gruppen von 25 Kindern maximal zwei unter 3-jährige erlaubt. Theoretisch könnten hier bei den 55 bestehenden Vormittagsgruppen insgesamt 110 Kinder dieser Altersgruppe betreut werden. In der Praxis sind jedoch wegen der Auslastung der Gruppen mit mindestens 3-jährigen zurzeit insgesamt 20 Plätzen mit unter 3-jährigen belegt.

 

Fazit und Ausblick

Es werden zurzeit in Celle insgesamt 88 Kinder in der Altersgruppe unter 3 Jahren im Rahmen unterschiedlicher Angebote betreut. In den meisten Fällen handelt es sich um Kinder, deren Eltern/teile berufstätig sind. Auch soziale Aspekte sind maßgebend.

Die bestehende Warteliste mit durchschnittlich 15 Anfragen wird regelmäßig überprüft. Hierbei handelt es sich um Anfragen von Bürger/-innen, die eine Arbeitsstelle in Aussicht, aber keine familiäre Betreuungsmöglichkeit haben usw.

Im Rahmen des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 04.05.2004 laufen derzeit Verhandlungen mit freien Trägern über die Einrichtung von zusätzlichen Kleinkind-Gruppen. Die Verwaltung geht davon aus, spätestens zum neuen Kindergartenjahr am 01.08.2005 zusätzliche Angebote vorhalten zu können.

Aufgrund des zu erwartenden Anstiegs der Nachfrage durch die Hartz IV–Gesetzgebung ergibt sich ein erhöhter Arbeitsaufwand für diesen Angebotszweig. Auch die Nachfrage nach Betreuung für die 3- und 4-jährigen wird voraussichtlich ansteigen.

Die Verwaltung wird daher im Rahmen des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 04.05.2004 für die Stellenplanberatungen 2006 die Notwendigkeit einer zusätzlichen Teilzeitstelle im Fachdienst 40 prüfen.

 

2.     Hortplätze

 

Die Entwicklung im Hortbereich ist insgesamt rückläufig sowohl hinsichtlich der Betreuungszeit als auch in Bezug auf den Platzbedarf. Durch die verbindliche Einführung der verlässlichen Grundschule ist der Hort am Vormittag bis auf ganz wenige Ausnahmen (Frühdienst) gänzlich weggefallen. Die Betreuungszeiten schließen sich nunmehr an die Schulzeiten an. In der Regel wird den Kindern ein Mittagessen im Hort angeboten.

Von den insgesamt zur Verfügung stehenden 196 Hortplätzen sind zurzeit 152 Plätze belegt.

 

Ganztagsbetreuung in der Grundschule

Das Nachmittagsangebot des Schulvereins der Grundschule Hehlentor umfasst 60 Plätze, wovon zurzeit 46 belegt sind. Mittagessen, Ferienbetreuung und Spätdienste werden ebenfalls angeboten.

Weitere schulische Ganztagsangebote gibt es für den Primarbereich im Stadtgebiet nicht.

 

3.     Betreuungszeiten und Sonderleistungen

 

Die regelmäßigen Betreuungszeiten in den Kindertagesstätten sind

vormittags von 8.00 Uhr bis 12.00,

nachmittags von 13:00 bis 16:30 bzw. 17:00 Uhr (in einzelnen Einrichtungen werden auch bedarfsbezogen abweichende Zeiten angeboten),

Hortbetreuung ab 11:30 (für die 1. und 2. Klassen) bzw. 12:30 Uhr (für die 3. und 4. Klassen).

Sonderleistungen sind die Früh- und Spätdienste, das Mittagessenangebot sowie eine Ferienbetreuung.

Versuchsweise wurde Betreuung an Samstagen angeboten, die Resonanz stand aber in keinem angemessenen Verhältnis zum Personal(kosten)aufwand.

 

4.     Elternschulung

 

Im Rahmen einer Zusammenkunft mit den freien Trägern der Kindertagesstätten wurde das Step-Elterntraining als gemeinsames Angebot an die Elternschaft ausgewählt.

Für das STEP-Programm wurden bereits Kursleiter/-innen ausgebildet, und zwar jeweils einer für die Bereiche Kindertagesstätten, Grundschulen und Integration von Migrant(inn)en.

Erste Erfahrungen haben dazu geführt, den Ausbau des Angebotes durch Schulung weiterer Trainer/-innen anzustreben. Dies wird im Laufe des Jahres 2005 erfolgen.

 

5.     Kriterienkatalog

 

Der bestehende Kriterienkatalog aus dem Jahr 1996 zielte ab auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs und ist für die Festlegung einer Reihenfolge in Kindertagesstätten mit hohen Anmeldezahlen erforderlich. Es handelt sich um eine interne Handlungsrichtlinie, die von allen Trägern einheitlich angewendet wird. Die Staffelung nach dem Lebensalter der Kinder und ggf. Berufstätigkeit der Eltern/teile hat nach wie vor Bestand.

 

Als zusätzliche Punkte ergeben sich aus den Anträgen der SPD-Fraktion noch die Einrichtung einer Babysittervermittlungsstelle sowie die Vergabe von Sonderleistungen über ein so genanntes „Scheckheft“. Hierfür soll eine Stabsstelle eingerichtet werden, die alle Anforderungen koordiniert und es den Eltern ermöglicht, in Notfällen eine flexible und unbürokratische Kinderbetreuung zu erhalten.

Aus Sicht der Verwaltung bietet es sich an, hier über ein bürgerschaftliches Engagement eine Lösung zu suchen. Allein die Personalkosten für eine derartige Stelle würden sich bei halbtägiger Arbeitszeit auf ca. 20.000,00 Euro belaufen. Da auch Wochenend-, Sonn- und Feiertagsdienste nötig wären, ist sogar mit weitaus höheren Beträgen zu rechnen.

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