Beschlussvorlage - BV/0270/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Zukünftige Förderung der Jugendwerkstatt Altenhagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 4 Bildung, Jugend und Soziales
- Beteiligt:
- 50.3 Sport
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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31.08.2010
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Beschlussvorschlag:
Der anliegende Kooperationsvertrag mit der Jugendwerkstatt wird unter Einbeziehung des Cafe Frau Amboss und der bisherigen Anteilsfinanzierung der Bundesagentur bis zum 31.12.2013 verlängert. Die maximale Förderung liegt im Jahr 2011 bei 140.000 Euro und wird den folgenden Jahren wie um jeweils 3000 Euro erhöht.
Sachverhalt:
Der Jugendhilfeausschuss hat am 12.09.2006 beschlossen, die Jugendwerkstatt und das Cafe Frau Amboss von 2007 bis Ende 2010 bei anteiliger Förderung durch die Agentur für Arbeit zu fördern.
Die Förderung des Benachteiligtenprogrammes in der Werkstatt in Altenhagen erfolgt auf der Grundlage des Kooperationsvertrages zwischen der Stadt Celle und der Jugendwerkstatt in der Fassung des Jahres 2006. Danach trägt die Stadt Celle die notwendigen Sachkosten, die nicht vom Land Niedersachsen nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu den Ausgaben von Werkstätten im Rahmen der Jugendsozialarbeit (EU Mittel) getragen werden. Entgelte für Leistungen und Leistungen Dritter, insbesondere Fördermittel des Landkreises, der Arbeitsverwaltung und anderer Träger sind vorrangig zur Reduzierung des städtischen Zuschussbedarfes einzusetzen.
Im momentan gültigen Vertrag hat die Stadt die Förderung auf maximal 110.000 Euro festgelegt. In den Jahren 2009 und 2010 hat die Agentur für Arbeit zwischen 83.000 und ca. 87.000 Euro an Fördermittel getragen bzw. zugesagt.
Derzeit beträgt der Zuschussbedarf durch die Stadt Celle für die Werkstatt und für das Cafe Amboss ca. 24.000 . Der Rest wird von der Jugendwerkstatt direkt mit der Agentur für Arbeit verrechnet.
Der Kooperationsvertrag endet am 31.12.2010, zeitgleich mit der Förderperiode des Landes Niedersachsen und der damit verbundenen EU-Förderrichtlinie.
Die neue Förderperiode für Jugendwerkstätten im Konvergenzgebiet läuft von 2011 bis 2013 mit den bereits bekannten 75% förderungsfähigen Ausgaben von maximal 165.000 Euro.
Die Verwaltung schlägt insbesondere in Anbetracht der hohen Jugendarbeitslosigkeit vor, den Kooperationsvertrag mit der Jugendwerkstatt für den Zeitraum bis 31.12.2013 unter Einbeziehung des Cafe Frau Amboss zu verlängern.
Durch die Kostenentwicklung der vergangenen und in den zukünftigen Jahren (siehe Anlage) kalkuliert die Jugendwerkstatt 2011 einen Zuschussbedarf von 140.000 Euro. Dieser müsste für 2012 und 2013 jährlich um ca. 3.000 Euro (Personalkostensteigerung) dynamisiert werden. Bei einer personenbezogenen Förderung durch die Agentur für Arbeit in geschätzter Höhe von 83.000 Euro würde der städtische Zuschuss in 2011 bei ca. 57.000 Euro liegen und sich 2012 und 2013 um jährlich ca. 3000 Euro erhöhen.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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79,7 kB
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(wie Dokument)
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37,5 kB
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