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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0277/10

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Antrag der FDP-Fraktion wird für erledigt erklärt.

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Sachverhalt:

Mit dem Antrag bezieht sich die FDP-Fraktion auf den Artikel im Rundblick „Die vergessenen Schulkinder“. In dem Artikel wird beklagt, dass „der Betreuungsbedarf bis mindestens zur vierten Klasse schlicht nicht zur Kenntnis genommen“ wird. Darüber hinaus haben „besonders berufstätige Paare das Nachsehen und bekommen auch heute noch gern den Tipp, einer von beiden möge doch seinen Job an den Nagel hängen, um sich um das Schulkind zu kümmern“. Dieses führe dazu, dass es „in den ohnehin belasteten Mittelschichtsfamilien seit geraumer Zeit mächtig brodelt“.

 

In diesen Zusammenhang wird auf die „unerledigten Anträge“ vom 21.04.08 (Nr. 20/2008) und vom 13.11.08 (Nr. 91/2008) verwiesen, die sich auf Betreuungsdefizite bei den Betreuungsmöglichkeiten für ältere Kinder in der Stadt Celle bezogen.

 

Vorab wird darauf hingewiesen, dass der Antrag 91/2008, der sich auf den Antrag 20/2008 bezieht, am 17.02.09 im Jugendhilfeausschuss und am 18.02.09 im Schulausschuss mit Mitteilungsvorlage MV/0009/09 beantwortet wurde.

 

Szenarien, wie sie in dem Rundblick-Artikel beschrieben sind, finden in Celle nicht statt. Wie bereits 2009 dargestellt, erfolgt das Betreuungsangebot an den Schulstandorten bedarfsorientiert. Bei der praktizierten Betreuungsform handelt es sich nicht mehr um Horte im Rahmen des Kindergartengesetzes (KiTaG), sondern um Betreuungsangebote in sonstige Tageseinrichtungen (vergl. MV/0350/09).

Bislang ist es gelungen, den individuellen Wünschen der Eltern gerecht zu werden. Die nachfolgende Tabelle stellt die befriedigte Betreuungsnachfrage an den verschiedenen Schulstandorten dar. Wie dieser Tabelle zu entnehmen ist, werden auch geringe Bedarfe an den Schulstandorten abgedeckt. Lediglich die Kinder der Altstädter, der Katholischen sowie freitags der Blumläger Schule werden am Standort der GHS Altstadt zusammengefasst.

 

Die Tabelle verdeutlicht darüber hinaus, dass die Nachfrage für eine Betreuung der Kinder ab der fünften Klasse wie schon in den vergangenen Jahren äerst gering ist. Eine Abfrage über die jeweiligen Schulsozialarbeiter im April dieses Jahres, ob sich bei den Kindern, die ab August eine 5. Klasse besuchen werden, ein weiterer Betreuungsbedarf in einer sonstigen Tageseinrichtung ergeben wird, hat zu keinem anderen Ergebnis geführt.

 

 

 

Schulen

Betreuungsnachfrage

komplett

davon
ab
5. Kl.

freitags
u. Ferien

davon
ab
5. Kl.

nur
freitags

davon

ab
5. Kl.

nur
Ferien

davon
ab
5. Kl.

GHS Altstadt

2

 

 

 

 

 

 

 

GHS Blumlage

1

 

 

 

2

 

4

 

GHS Gr. Hehlen

4

 

 

 

1

 

2

 

GHS Heese-Süd

2

 

1

1

1

 

4

 

GHS Neustadt

 

 

 

 

 

 

 

 

GHS Wietzenbruch

8

 

4

 

1

 

10

1

GS Altencelle

6

1

2

 

1

 

3

 

GS Bruchhagen

2

 

 

 

1

 

3

 

GS Garßen

 

 

 

 

 

 

 

 

GS Hehlentor

25

2

5

1

8

1

7

 

Kath. GS

3

 

1

 

7

 

1

 

GS Kl. Hehlen

 

 

 

 

 

 

1

 

GS Nadelberg

14

2

2

 

5

 

1

1

GS Vorwerk

 

 

 

 

 

 

 

 

GS Waldweg

11

 

5

 

3

 

11

2

gesamt

78

5

20

2

30

1

47

4

 

Der prozentuale Anteil der  Kinder ab Klasse 5, die von montags – freitags betreut werden, beträgt 6,25 %. Vor diesem Hintergrund ist die Einrichtung eines Hortes nach dem KiTaG als Parallelangebot wirtschaftlich nicht zu rechtfertigen.

 

Auch die Betreuungsangebote in den Ferien werden der Nachfragesituation angepasst; der Bedarf wird durch Elternabfrage vor den jeweiligen Ferien ermittelt. Es können Schulkinder bis 14 Jahre an den Betreuungsangeboten teilnehmen. Dieses entspricht der Altersvorgabe für die Hortbetreuung nach dem KiTaG.

 

Es gibt in der Stadt nur noch einen Hort nach dem KiTaG. In der Pestalozzischule ist ein Hort für 12 Kinder eingerichtet, der der Kindertageseinrichtung des DRK im Eilensteg angegliedert ist. Durch Einsatz einer dritten Betreuungskraft (Auflage des MK) kann die Anzahl der Betreuungsplätze auf 15 erweitert werden.

Die Einrichtung ist aus Sicht der Stadt als Jugendhilfeträger wegen eines besonderen Förderbedarfs bei einigen Schülern erforderlich gewesen. Der Landkreis hat als Schulträger und Eigentümer des Gebäudes hierfür die benötigten Räume bereitgestellt. Die Kosten für den Umbau (13.300 Euro) waren von der Stadt ebenso zu tragen wie auch die Bauunterhaltungskosten für diese Räume zukünftig von der Stadt getragen werden müssen.

 

Mit den zur Verfügung stehenden Betreuungsmöglichkeiten für Schulkinder ist die Stadt gut aufgestellt. Erkennbare Betreuungsdefizite haben sich bislang nicht ergeben. Insofern besteht zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein weiterer Handlungsbedarf.

 

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Anlagen

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