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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0244/10

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Ein Beschlussvorschlag wird in der Sitzung formuliert.

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Sachverhalt:

Wegen der bisherigen Diskussion in dieser Angelegenheit verweist die Verwaltung auf den Antrag der SPD-Ratsfraktion Nr. 22/2007 und auf die Vorlage Nr. BV/0169/07 sowie auf die Niederschriften der Beratungen im Ausschuss für Personalangelegenheiten und Verwaltungsreform am 18.10.2007 sowie im Verwaltungsausschuss am 06.11.2007.

 

Zu dem jetzt vorgelegten Antrag wird wie folgt Stellung genommen:

 

  1. Digitale Ratspost

Diese Form ist sicherlich möglich, wenn Übereinstimmung darin besteht, dass damit eine wirksame Ladung zu den Sitzungen erreicht werden kann. Eine entsprechend rechtswirksame Regelung wäre anzustreben. Beispielsweise hat die Stadt Hildesheim in der Geschäftsordnung des Rates (§ 1 Abs. 2) Folgendes geregelt:

 

Die Einladung gilt als zugestellt, wenn sie fristgerecht per Brief übermittelt bzw. im Internet auf der den Ratsmitgliedern zugänglichen Seiten des Ratsinformationssystems veröffentlicht wird. Für die verbindliche Zustellung per Veröffentlichung auf der den Ratsmitgliedern zugänglichen Seite im Internet ist die vorherige schriftliche Erklärung des einzelnen Ratsmitgliedes gegenüber dem Oberbürgermeister erforderlich. Diese Erklärung kann unter Einhaltung einer Frist von einem Monat widerrufen werden. Die Ratsmitglieder sind verpflichtet, Änderungen ihrer Anschrift, Email-Adresse und Aufgabe des privaten Internetzuganges unverzüglich dem Oberbürgermeister mitzuteilen.“

 

Wenn die Ratspost künftig über das Internet bereitgestellt werden soll, müsste eine sinnentsprechende Änderung der Geschäftsordnung des Rates vorgenommen werden.

 

  1. Monatliche Erhöhung der Aufwandsentschädigung um 20 €

Eine 2007 durchgeführte Umfrage des Niedersächsischen Städtetages ergab, dass nur wenige Kommunen in den Aufwandsentschädigungssatzungen Erstattungsregelungen aufgenommen haben. Auf die Vorlage Nr. BV/0169/07 wird insoweit verwiesen.

 

Es ist aus Sicht der Verwaltung schwierig zu beurteilen, ob angesichts der Verbreitung von PC`s und Internetzugängen im privaten Bereich eine papierlose Kommunikation tatsächlich zu höheren Aufwendungen führt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn „papierlos“ in diesem Wortsinn gemeint ist.

 

Der Versuch, sich dieser Frage zu nähern, könnte darin bestehen, sich mit den Kosten der Erstellung im bisherigen Verfahren zu beschäftigen. Wenngleich eine Kosten-Leistungsrechnung für die Erstellung der Ratspost nicht geführt wird, können über Schätzwerte Orientierungsgrößen generiert werden.

 

Dabei wird unterstellt, dass im Laufe eines Jahres unter Berücksichtigung der Ferienzeiten rund 40 Erstellungs- und Verteilungstermine im Jahr abzuarbeiten sind. Folglich ergibt sich unter Berücksichtigung der Personal- und Fahrzeugkosten die nachfolgende Berechnung:

 

Art der KostenKosten pro Terminhrliche Kostenmtl. Kosten/je RH

Druckkosten:

Personal3 Std. = 73,2 €2.928 €5,80 €

Techn. Kostennicht ermittelbar

Verteilung:

Personal 9,5 Std. = 231,8 €9.272 €18,40 €

Fahrzeugkosten85 km = 39,46 €1.579 €  3,10 €

 

Gesamtkosten (ohne technische Druckkosten)27,30

 

Die Verwaltung weist allerdings darauf hin, dass es sich hier lediglich um kalkulatorische Kosten handelt. Ein teilweiser Verzicht auf die bisherige Verfahrensweise mindert zwar den Aufwand, eine direkte und sofortige Ersparnis ergibt sich nur für die verbrauchsabhängigen Kosten.

 

Ob die beantragte Erhöhung tatsächlich angemessen ist, muss auch politisch bewertet werden. Ein Gradmesser, wie der Aufwand der kommunalen Mandatsträger ausgeglichen wird, ist der Vergleich mit anderen Kommunen. Aus Sicht der Verwaltung eignet sich dafür die Betrachtung der Praxis in den anderen niedersächsischen großen selbstständigen Städten, die im Prinzip eine vergleichbare Aufgabenstruktur besitzen. Als Anlage ist deshalb die Auswertung der entsprechenden Aufwandsentschädigungssatzungen beigefügt. Sieht man dabei von den speziellen Sitzungsgeldlösungen der Städte Lingen und Lüneburg einmal ab, erhalten auch im Vergleich zur Stadt Hildesheim die Ratsmitglieder in Celle die höchste Aufwandsentschädigung. Allerdings wurde in Hildesheim eine zusätzliche Entschädigung in Höhe von 23 € bei Verzicht auf die Zustellung in Papier aufgenommen.

 

Sollte dem Antrag der SPD-Ratsfraktion hinsichtlich der Erhöhung gefolgt werden, müsste die Aufwandsentschädigungssatzung der Stadt Celle entsprechend angepasst werden. Denkbar wäre eine mit der Aufwandsentschädigungssatzung der Stadt Hildesheim (§ 2 Abs. 1) vergleichbare Regelung wie folgt:

 

Die in Satz genannten Beträge erhöhen sich um jeweils …. Euro, wenn das Ratsmitglied schriftlich gegenüber dem Oberbürgermeister erklärt, gemäß Geschäftsordnung des Rates bis auf Widerruf Einladungen und Sitzungsvorlagen nur noch auf elektronischem Wege erhalten zu wollen.“

 

  1. Zugang zum Internet/Ratsinformationssystem im Neuen und Alten Rathaus sowie in der Alten Exerzierhalle

 

Aktueller Stand:

Das WLAN der Stadt Celle besteht derzeit aus einem WLAN-Controller (für bis zu sechs WLAN-AccessPoints) und sechs WLAN-AccessPoints. Die Zugänge in das Netzwerk (intern bzw. extern) erfolgt über unterschiedliche Profile und sind mit Sicherheitsrichtlinien eingerichtet.

 

Bisherige Standorte der WLAN-AccessPoints:

Neues Rathaus

  1. ro des Oberbürgermeisters (Raum 300)
  2. Sitzungssaal Raum 424
  3. Besprechungsraum 324
  4. Alte Exerzierhalle

Altes Rathaus

  1. Ratsherrensaal (AccessPoint-Radius deckt damit auch das Renaissancezimmer mit ab)
  2. Vorraum Oberstadtdirektorzimmer

 

Der zurzeit im Einsatz befindliche zentrale WLAN-Controller ist mit den sechs AccessPoints ausgelastet. Eine Nutzung von Laptops wäre im Moment nur in den vorgenannten Räumlichkeiten ohne zusätzliche IT-Investitionen möglich.

 

Nach dem bisherigen Nutzungsprofil werden aber von den Gremien auch folgende Räume genutzt:

 

Neues RathausRaum 419

Raum 303b

Cafeteria

 

Helmuth-Hörstmann-Weg 3 (Fachbereich 4)Raum 415

Altes RathausTrauzimmer

SchlossRittersaal als Ausweichmöglichkeit für die Alte Exerzierhalle

 

Die Ausstattung dieser Räumlichkeiten mit weiteren WLAN-AccessPoints hrt zu neuen Investitionen, weil der zentrale WLAN-Controller ausgetauscht und weitere WLAN-AccessPoints beschafft werden müssten (nächste Stufe: 12 WLAN-AccessPoints). Die dafür notwendigen Kosten werden mit rd. 6.000 € beziffert.

 

  1. Ausstattung der Sitzungsräume mit Stromanschlüssen

Um eine reibungslose technische Unterstützung der Ratsarbeit gewährleisten zu können, müssen zumindest die häufig genutzten Sitzungsbereiche in den Rathäusern und der Alten Exerzierhalle mit entsprechenden Stromanschlüssen ausgestattet werden. Dem Aspekt der Unfallverhütung ist dabei Rechnung zu tragen. Die entsprechende Kostenermittlung der Hochbauverwaltung ergab für die folgenden Räumlichkeiten

 

Neues Rathaus

Sitzungssaal 424 (Celle-Saal)

Raum 324

Alte Exerzierhalle

 

Altes Rathaus

Ratsherrensaal

 

einen Gesamtaufwand von 6.250 €.

 

Die dafür notwendigen Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Sie könnten frühestens über den Nachtragshaushalt 2010 eingestellt werden.

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Anlagen

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