Beschlussvorlage - BV/0279/10
Grunddaten
- Betreff:
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Haushaltskonsolidierung; Einführung einer generellen Wiederbesetzungssperre (Antrag Nr. 57/2010 der CDU-/FDP-Ratsfraktionen vom 01.06.2010)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 1
- Zuständigkeit:
- (Dirk-Ulrich Mende)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Personalangelegenheiten und Verwaltungsmodernisierung
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Vorberatung
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09.09.2010
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Erledigt
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Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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Sachverhalt:
Der Antrag sieht den Beschluss einer generellen Wiederbesetzungssperre vor. Davon sollen die im Antrag näher bezeichneten Organisationseinheiten ausgenommen werden.
Aus Sicht der Verwaltung ist ein solches Verfahren nicht geeignet und auch nicht praktikabel, um einen ordnungsgemäßen Ablauf der Verwaltung sicherzustellen und die vom Rat beschlossenen und darüber hinaus aus der Einnahmeentwicklung erforderlichen Haushaltskonsolidierung zu erreichen. Folgende Argumente sprechen gegen das beantragte Verfahren:
· Der Rat hat mit Beschlussfassung über den Haushalt 2010 durch das gleichzeitig beschlossene Konsolidierungsprogramm der Verwaltung aufgegeben, in den Jahren
o 2010 310.000
o 2011 620.000
o 2012 930.000
o 2013 1.240.000
insgesamt 3.100.000 einzusparen (jährlich zusätzlich 1 %).
Mit der Einführung der beantragten Wiederbesetzungssperre würde die Verantwortung vom Verwaltungsausschuss übernommen werden müssen.
· Der vom Rat vorzugebene Rahmen ist der jeweilige Stellenplan. Er stellt damit die personellen Ressourcen zur Verfügung und ist deshalb das geeignetere Steuerungsinstrument.
· Die mit dem Antrag verfolgte Einzelfallbetrachtung steht im Widerspruch zu der im Neuen Kommunalen Rechnungswesen enthaltenen Anforderungen, stärker mit Zielen zu steuern.
· Der Verwaltungsausschuss müsste z. B. im Falle einer Wiederbesetzungssperre im sozialpädagogischen Dienst auch die Abwägung einer möglichen Kindeswohlgefährdung übernehmen.
· Die vom Oberbürgermeister bereits erlassene Wiederbesetzungssperre würde lediglich in der Zuständigkeit verlagert, würde aber einen höheren Verwaltungsaufwand bedeuten.
· Letztendlich gibt es für diese Maßnahme keine fundierte Begründung, weil mit der jetzigen Struktur für die Einhaltung der Konsolidierungsvorgaben nach Stand 08/2010 ausreichend garantiert werden kann. So stellen sich die Einsparbemühungen seit Beginn des Jahres für 2010 wie folgt dar:
o OB-Dezernat 144.960 davon 72.690 langfristig
o Dezernat I 130.220 davon 85.520 langfristig
o Dezernat II 78.000 davon 44.500 langfristig
o Dezernat III 141.950 davon 69.850 langfristig
o Sonstiges
§ sonstige Stellen 73.200 davon 73.200 langfristig
§ Elternzeiten usw. 28.250
§ Streichung Jubiläen 3.100
§ Wegf. Lohnfortzahlg. 283.500 (für 7 Monate ohne Kita/Schule)
§ Verzögerte Beförderung
bei Beamten 19.800
insgesamt 902.980 *) davon 345.760 langfristig.
*) Bei unbesetzten Stellen wurden die Personalkosten der Personalkostentabelle der KGSt entnommen.
Zur Abrundung der Aufstellung weist die Verwaltung darauf hin, dass durch die Umsetzung bereits beschlossener Kw-Stellen in diesem Jahr weitere 79.100 als Einsparung erzielt werden können.
Es versteht sich von selbst, dass damit insbesondere im langfristigen Bereich weiterhin erhebliche Anstrengungen notwendig sind und dauerhafte Einsparungen nur durch den Verzicht auf Stellen erreicht werden können.
Es bleibt aber gleichzeitig festzustellen, dass es nicht gelungen ist, Standards im nennenswerten Umfang abzubauen. Dies gilt für die Gesetzgebung sowie für die eigenverantworteten Bereiche gleichermaßen. Dies kann allein mit Optimierungsmaßnahmen nicht aufgefangen werden. Die Folgen sind unangemessene Leistungsverdichtungen in der Mitarbeiterschaft mit weiteren Konsequenzen für die Gesundheit und die Motivation der Belegschaft.
Bei allem Verständnis für notwendige Sparbemühungen sieht die Verwaltung insgesamt keine Notwendigkeit zum Erlass einer Wiederbesetzungssperre in der beantragten Weise. Selbstverständlich ist die Verwaltung bereit, über die Einsparungen im Detail zu berichten. Dies müsste allerdings in vertraulicher Sitzung geschehen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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36,2 kB
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