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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0279/10

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung berichtet hrlich über die erreichten Einsparungen im Ausschuss für Personalangelegenheiten und Verwaltungsreform sowie im Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss.

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Sachverhalt:

Der Antrag sieht den Beschluss einer generellen Wiederbesetzungssperre vor. Davon sollen die im Antrag näher bezeichneten Organisationseinheiten ausgenommen werden.

Aus Sicht der Verwaltung ist ein solches Verfahren nicht geeignet und auch nicht praktikabel, um einen ordnungsgemäßen Ablauf der Verwaltung sicherzustellen und die vom Rat beschlossenen und darüber hinaus aus der Einnahmeentwicklung erforderlichen Haushaltskonsolidierung zu erreichen. Folgende Argumente sprechen gegen das beantragte Verfahren:

 

·         Der Rat hat mit Beschlussfassung über den Haushalt 2010 durch das gleichzeitig beschlossene Konsolidierungsprogramm der Verwaltung aufgegeben, in den Jahren

 

o        2010              310.000 €

o        2011              620.000 €

o        2012              930.000 €

o        2013              1.240.000 €

              insgesamt              3.100.000 €               einzusparen (jährlich zusätzlich 1 %).

 

Mit der Einführung der beantragten Wiederbesetzungssperre würde die Verantwortung vom Verwaltungsausschuss übernommen werden müssen.

 

·         Der vom Rat vorzugebene Rahmen ist der jeweilige Stellenplan. Er stellt damit die personellen Ressourcen zur Verfügung und ist deshalb das geeignetere Steuerungsinstrument.

 

·         Die mit dem Antrag verfolgte Einzelfallbetrachtung steht im Widerspruch zu der im Neuen Kommunalen Rechnungswesen enthaltenen Anforderungen, stärker mit Zielen zu steuern.

 

·         Der Verwaltungsausschusssste z. B. im Falle einer Wiederbesetzungssperre im sozialpädagogischen Dienst auch die Abwägung einer möglichen Kindeswohlgefährdung übernehmen.

 

·         Die vom Oberbürgermeister bereits erlassene Wiederbesetzungssperre würde lediglich in der Zuständigkeit verlagert, würde aber einen höheren Verwaltungsaufwand bedeuten.

 

·         Letztendlich gibt es für diese Maßnahme keine fundierte Begründung, weil mit der jetzigen Struktur für die Einhaltung der Konsolidierungsvorgaben nach Stand 08/2010 ausreichend garantiert werden kann. So stellen sich die Einsparbemühungen seit Beginn des Jahres r 2010 wie folgt dar:

 

o        OB-Dezernat              144.960 €              davon 72.690 € langfristig

o        Dezernat I              130.220 €              davon 85.520 € langfristig

o        Dezernat II              78.000 €              davon 44.500 € langfristig

o        Dezernat III              141.950 €              davon 69.850 € langfristig

o        Sonstiges

§           sonstige Stellen              73.200 €              davon 73.200 € langfristig

§           Elternzeiten usw.              28.250 €

§           Streichung Jubiläen              3.100 €

§           Wegf. Lohnfortzahlg.              283.500 €              (für 7 Monate ohne Kita/Schule)

§           Verzögerte Beförderung

                            bei Beamten              19.800 €

              insgesamt              902.980 € *)              davon 345.760 € langfristig.

 

*) Bei unbesetzten Stellen wurden die Personalkosten der Personalkostentabelle der KGSt entnommen.

 

Zur Abrundung der Aufstellung weist die Verwaltung darauf hin, dass durch die Umsetzung bereits beschlossener Kw-Stellen in diesem Jahr weitere 79.100 € als Einsparung erzielt werden können.

 

Es versteht sich von selbst, dass damit insbesondere im langfristigen Bereich weiterhin erhebliche Anstrengungen notwendig sind und dauerhafte Einsparungen nur durch den Verzicht auf Stellen erreicht werden nnen.

 

Es bleibt aber gleichzeitig festzustellen, dass es nicht gelungen ist, Standards im nennenswerten Umfang abzubauen. Dies gilt für die Gesetzgebung sowie für die eigenverantworteten Bereiche gleichermaßen. Dies kann allein mit Optimierungsmaßnahmen nicht aufgefangen werden. Die Folgen sind unangemessene Leistungsverdichtungen in der Mitarbeiterschaft mit weiteren Konsequenzen für die Gesundheit und die Motivation der Belegschaft.

 

Bei allem Verständnis für notwendige Sparbemühungen sieht die Verwaltung insgesamt keine Notwendigkeit zum Erlass einer Wiederbesetzungssperre in der beantragten Weise. Selbstverständlich ist die Verwaltung bereit, über die Einsparungen im Detail zu berichten. Dies müsste allerdings in vertraulicher Sitzung geschehen.

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Anlagen

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