Beschlussvorlage - BV/0274/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung der Stadt Celle vom 02.11.1995 in der Fassung der Änderung vom 09.10.2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 6 Straßen, Verkehr und öffentliche Einrichtungen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Umwelt und Klimaschutz
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Vorberatung
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15.09.2010
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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30.09.2010
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Sachverhalt:
Aufgrund der als Anlage beigefügten Gebührenbedarfsrechnung 2011/2012 empfiehlt die Verwaltung zur Erreichung kostendeckender Gebühren, die Straßenreinigungsgebührensätze in den Reinigungsklassen I – III je Frontmeter um 6,9 % anzuheben.
Der vergangene kostenintensive Winter führte zur Überlegung, die bekannten Kosten und zu erwartenden Unterdeckungen gleich für zwei Gebührenjahre zu kalkulieren, um so dem Grundsatz der Gebührenkontinuität gerecht zu werden und die Anhebung der Gebühren angemessen ohne extreme Spitzen gestalten zu können.
Die Gebühr ist seit dem 01.01.2009 konstant gehalten worden:
Gebührensatz je Frontmeter
Reinigungsklasse I 20,88 € + 6,9 % = 22,33 € für 2011/2012
Reinigungsklasse II 6,96 € + 6,9 % = 7,44 € für 2011/2012
Reinigungsklasse III 3,48 € + 6,9 % = 3,72 € für 2011/2012
Basis für die Berechnung der Gebühren ist das Ergebnis der Betriebsabrechnung 2009.
Das Wirtschaftsjahr 2009 schloss mit einer Unterdeckung von 27.610 Euro ab.
Für das Wirtschaftsjahr 2010 wird eine Unterdeckung von 430.686 Euro erwartet, die zur Hälfte in die Gebühr 2011/2012 einfließen soll.
Der Überschuss aus Vorjahren soll in Höhe von 98.841 Euro der Gebühr 2011/2012 gutgeschrieben werden.
Der Gebührenbedarfsrechnung für 2011/2012 liegen kalkulierte Personalkostensteigerungen (2010 = 1,2 %, 2011 = 1,4 % und 2012 = 2,5 %) zu Grunde.
Bei den Sachkosten ist eine Steigerung von je 2,0 % für 2010 - 2012 kalkuliert worden.
Für die Berechnung der Winterdienstkosten wird der Durchschnitt der letzten 5 Jahre ermittelt. Für das Gebührenjahr 2011 beträgt der Durchschnitt für die Jahre 2005 – 2009 370.254 Euro und für das Gebührenjahr 2012 werden durchschnittlich 508.927 Euro für die Jahre 2006 - 2010 erwartet.
Im Vergleich hierzu beträgt der Durchschnitt vom Vorjahr 331.619 Euro und vom Jahr davor 358.958 Euro.
Die Winterdienstkosten 2009 sind gegenüber dem Vorjahr (2008 = 257.603 Euro) deutlich gestiegen und betragen 535.128 Euro.
Für 2010 werden Winterdienstkosten in Höhe von 1.172.305 Euro erwartet. Bereits Ende Februar 2010 betrug das Ist rund 900.000 Euro.
Bei der Gebührengestaltung wird ein besonderer Schwerpunkt auf die Gebührenkontinuität gelegt. Die eingetretenen höheren Kosten in 2009 und in 2010 können durch Überschüsse aus Vorjahren nicht aufgefangen werden.
Nach derzeitiger Sachlage ist eine Anhebung der Gebührensätze um 6,9 % angemessen und im Interesse der Bürger/Innen nicht zu vermeiden.
Inwieweit dieser Gebührensatz auch für 2013 gelten kann, wird im Jahre 2012 zu beraten sein. Wegen des doppelten Gebührenjahres finden in 2011 keine Gebührenberatungen statt.
Der Rat beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Celle.
Anlage/n:1 Gebührenbedarfsrechnung (5 Seiten)
1 Satzung (1 Seite)
Mitzeichnung durch Fachbereich/Fachdienst
(X) FD 30
(X) FB 6
Kenntnisnahme
(X) Oberbürgermeister
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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199 kB
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2
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(wie Dokument)
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24 kB
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