Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0315/10

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Dem Entwurf der 71. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle „Am Kieferngrund“ sowie der dazugehörenden Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und deren öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.

 

 

Reduzieren

Bisherige Behandlung:

Planungs- und Bauausschuss09.05.2007

Verwaltungsausschus29.05.2007

Rat31.05.2007

 

Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:Klein Hehlen

Größe des Plangebietes:ca. 21 ha

jetzige Darstellung:Flächen für die Landwirtschaft, Wald und Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz

geplante Darstellung:Wohnbaufläche; Wald

 

Die im Verlauf der letzten Jahre angeschobenen Baugebiete sind gut angenommen worden. Daher stehen hier nur noch wenige Baugrundstücke zur Verfügung. Die Nachfrage nach hochwertigen Baugrundstücken besteht allerdings nach wie vor. Die Stadt Celle ist bestrebt, der großen Nachfrage nach kommunalem Bauland durch die Bereitstellung entsprechender Flächen Rechnung zu tragen.

Die bislang im oben genannten Änderungsbereich nördlich der Waldfläche an der Winsener Straße (L 180) als landwirtschaftlichen Flächen bzw. Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ dargestellten Flächen sollen daher zukünftig als Wohnbaufläche zur Verfügung stehen.

Zur planungsrechtlichen Vorbereitung ist für diesen Bereich der Flächennutzungsplan der Stadt Celle zu ändern. Der notwendige Bebauungsplan wird im Parallelverfahren aufgestellt.

Der Ortsrat Klein Hehlen wird gem. § 55 g Abs. 3 Nr. 2 NGO im Verlauf des Verfahrens rechtzeitig vor dem Satzungsbeschluss angehört.

Zur planungsrechtlichen Umsetzung der vorgenannten Überlegungen werden jetzt weitere Planungsschritte erforderlich. Die Änderung des Flächennutzungsplanes dient dabei der Vorbereitung der verbindlichen Bauleitplanung.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) wurde für die 71. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle in der Zeit vom 08. September bis zum 16. September 2008 durchgeführt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) fand in der Zeit vom 08. bis 23. September 2008 statt. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

 

Die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB soll zur Beschleunigung des Verfahrens parallel zur öffentlichen Auslegung durchgeführt werden.

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...