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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0322/10

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 143 der Stadt Celle "Am Kieferngrund" mit Örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung sowie der dazugehörenden Begründung einschließlich des Grünordnungsplanes wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und deren öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.

 

 

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Bisherige Behandlung:

Planungs- und Bauausschuss04.05.2007

Verwaltungsausschuss29.05.2007

Rat31.05.2007

 

 

Sachverhalt:

 

Lage des Planbereiches:Ortsteil Klein Hehlen,
Teilfläche des Geländes zwischen Hollenkamp und Winsener Straße sowie zwischen Winsener Straße und Bonhoefferstraße; darüber hinaus Abschnitte der Winsener Straße und des Steinbeckweges

Größe des Änderungsbereiches: ca. 21,5 ha

Geplante Nutzungen: Wohngebiet, öffentliche Grünflächen, Wald

 

Die Stadt Celle verfolgt mit der sogenannten Baulandoffensive das Ziel, neue Wohnbauflächen durch Bereitstellung von Bauflächen in innerstädtischen Lagen und am Stadtrand einerseits und durch Nachverdichtung andererseits zu schaffen, um den nach wie vor erkennbaren Bedarf an Grundstücken für Einfamilienhausbau zu decken.

Mit dem Bebauungsplanverfahren Nr. 143 soll die planungsrechtliche Grundlage für etwa 110 Wohngrundstücke in Stadtrandlage geschaffen werden. Das Plangebiet im Ortsteil Klein Hehlen zeichnet sich durch eine hohe Lagegunst aus. Offene Landschaft und Wälder befinden sich ebenso in fußufiger Entfernung wie Einkaufsmöglichkeiten und ein Kindergarten. Trotz Lage am Stadtrand beträgt die Entfernung in die Innenstadt nur knapp 3 km; eine Distanz, die gut umweltfreundlich mit dem Fahrrad zurückgelegt werden kann.

 

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 143 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 08. bis 23.09.2008 statt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 05.09.2008. (Datum des Absendens der Stellungnahmeaufforderungen) bis 16.09.2008. Die Anhörung des Ortsrates Klein Hehlen gemäß § 55 g NGO wird spätestens in der nächsten turnusmäßigen Sitzung am 10.11.2010 erfolgen, sofern vorher keine außerplanmäßige Ortsratssitzung stattfindet.

 

Die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB soll zur Beschleunigung des Verfahrens parallel zur öffentlichen Auslegung durchgeführt werden. Ebenfalls parallel erfolgt die 71. Änderung des Flächennutzungsplanes, die die Entwickelbarkeit des Bebauungsplanes Nr. 143 aus dem Flächennutzungsplan vorbereiten soll.

 

 

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Anlagen

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