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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0229/10

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stellungnahmen, die zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 Neufassung der Stadt Celle Gebiet zwischen Oberaller/Fischerdeich/Allerdeich und Blumlage/Magnusgraben, Teilbereich Saarfeld“ sowie zu der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:

-der Bürger-Stellungnahme Nr. 1 vom 26.04.2010 wird nicht entsprochen;

-der Bürger-Stellungnahme Nr. 2 vom 27.04.2010 wird nicht entsprochen;

-der Stellungnahme der Samtgemeinde Flotwedel vom 28.05.2010 wird entsprochen;

-der Stellungnahme der SVO vom 06.05./01.06.2010 wird entsprochen.

 

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 Neufassung der Stadt CelleGebiet zwischen Oberaller/Fischerdeich/Allerdeich und Blumlage/Magnusgraben, Teilbereich Saarfeld“ wird als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB) sowie die dazugehörige Begründung einschließlich des Grünordnungsplanes beschlossen.

 

 

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Bisherige Behandlung:

Ortsrat Blumlage/Altstadt 02.03.2010

Planungs- und Bauausschuss11.03.2010

Verwaltungsausschuss16.03.2010

Rat18.12.2008

 

 

 

Sachverhalt:

 

Lage des Planbereiches:Ortsteil Blumlage/Altstadt
Teilfläche des Geländes zwischen Herzog-Ernst-Ring und Fischerdeich einschließlich je eines Abschnitts der Wege „Fischerdeich“ und „Zur Ziegeninsel“

Größe des Änderungsbereiches: ca. 2,6 ha

Geplante Nutzungen: Gemeinbedarfsfläche „Feuerwehr“ sowie Grünflächen
Wassersport“ und Verkehrsflächen

 

 

Inhalt der Planung ist die Festsetzung eines etwa 13 300 m² großen Standortes für eine neue Feuerwehrhauptwache.

 

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes (Stand: 19.02.2010) nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 29.03. bis zum 29.04.2010. Sechs Stellungnahmen sind eingegangen, von denen drei ausschließlich die Ebene des Flächennutzungsplanes betrafen und daher in der Vorlage zum Feststellungsbeschluss für die 69. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle aufgeführt sind. Eine weitere Stellungnahme ging erst mehr als 10 Wochen nach Ablauf der Stellungnahmefrist ein und muss gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB nicht berücksichtigt werden. Sie enthielt darüber hinaus keine belastbaren, abwägungserheblichen Aussagen. Zwei Stellungnahmen enthielten Äerungen, die in der anliegenden Tabelle aufgeführt sind.

 

Parallel dazu wurde die formelle Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vom 23.04.2010 (Datum des Absendens der Unterlagen) bis zum 27.05.2010 durchgeführt. Eingegangen sind insgesamt 8 Stellungnahmen. 6 Stellen äerten weder Bedenken noch Anregungen oder sie gaben ausschließlich Hinweise, die auf der Ebene des Bebauungsplanverfahrens nicht relevant sind. 2 Stellungnahmen enthielten Äerungen oder Hinweise, die in der anliegenden Tabelle aufgeführt sind.

 

Der Bebauungsplanentwurf vom 19.02.2010 wurde bis zur Fassung vom 04.06.2010, die Gegenstand des Satzungsbeschlusses ist, in folgenden Punkten geändert:

 

      - Die Festsetzung der Baumreihen auf dem Fischerdeich wurden aufgenommen;

      - die Fläche für Leitungsrechte wurde am Herzog-Ernst-Ring etwas vergrößert, um vorhandene Gas- und Stromleitungen zu berücksichtigen;

      - die textlichen Festsetzungen Nr. 6 und Nr. 10 wurden neu aufgenommen;

      - eine Darstellung der externen Kompensationsmaßnahmen ist aufgenommen worden.

 

Darüber hinaus wurden weitere, geringfügige Änderungen der textlichen Festsetzungen und Veränderungen an der Begründung zum Bebauungsplan vorgenommen.

 

Darüber hinaus wurde im Zuge der Aufstellung des Grünordnungsplanes zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 - Neufassung - die Verbandsbeteiligung gemäß § 60a NNatG vom 03.03. bis zum 04.05.2010 durchgeführt, die Ergebnisse sind in den Grünordnungsplan eingeflossen.

 

Der Neubau der Feuerwehr soll im Rahmen einer „öffentlich-privaten Partnerschaft“PP- bzw. PPP-Projekt) realisiert werden. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sind jedoch unabhängig von dieser Finanzierungsform, also auch für andere Formen der Finanzierung und Realisierung offen.

 

 

 

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Anlagen

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