Beschlussvorlage - BV/0328/10
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag 65/2010 von Herrn Dr. Wulf Haack betr. den Städtebaulichen Vertrag "Altstadt Galerie";hier: Bau-, Betriebs- und Folgekosten der neuen Feuerwehrhauptwache
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 3
- Zuständigkeit:
- (Dr. Matthias Hardinghaus)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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23.09.2010
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt:
Die heutige Hauptfeuerwache stammt aus den zwanziger Jahren und wurde Mitte der siebziger Jahre saniert und erweitert. Mitte 2007 erhielt FD 25 den Auftrag, in Verbindung mit FD 32 und der Feuerwehrleitung, fehlenden Raumbedarf zu ermitteln. Daran anschließend sollte untersucht werden, ob dieser am Standort, ggf. unter Einbeziehung der Bergstraße, unterzubringen ist. In den folgenden Bearbeitungszeit wurden zwischen 15 und 20 Varianten und Alternativen erarbeitet, so z.B. die Ausgliederung von Nutzungsflächen an den verschiedenen Standorte der Feuerwehrgerätehäuser.
Diese ersten Voruntersuchungen wurden dann durch das beauftragte Architekturbüro Simon & Simon weiter untersucht und regelmäßig dem Arbeitskreis Freiwillige Feuerwehr Celle (aus Politik, Feuerwehr und Verwaltung) berichtet.
In der 5. Arbeitskreissitzung am 15.01.2008 hat die Verwaltung anhand umfangreicher Planunterlagen dargelegt, dass das notwendige Raumprogramm, auch durch Hinzunahme von zusätzlichen Flächen, am Standort der Hauptfeuerwache nicht unterzubringen ist. Hinzu kommt, dass die vorhandenen Räumlichkeiten aus feuerwehrtaktischen- und Sicherheitsgesichtspunkten nicht zukunftsfähig sind und zusätzlich erheblicher Sanierungsbedarf besteht. Zur Vergleichbarkeit wurde das Raumprogramm einschl. des benötigten Außenbereiches auf einem „fiktiven Grundstück“ dargestellt.
Der Rat der Stadt Celle hat nach intensiver Unterrichtung durch die Verwaltung beschlossen, als Standort für den Neubau der Hauptfeuerwache den Bereich Saarfeld zu wählen. Die Feuerwehrhauptwache wird also nicht wegen des geplanten Einkaufszentrums verlagert, sondern wegen fehlender Flächenkapazität.
Bei größeren Investorenvorhaben ist zwar die Anwendung des Verursacherprinzips gängige Praxis, d. h. Kosten, die durch das Projekt des Investors verursacht werden, sind auch von diesem in angemessener Weise zu übernehmen. Da – wie oben ausgeführt – das geplante Parkhaus aber nicht Auslöser für die Verlegung der Feuerwehrhauptwache ist, kann auch eine Kostenübernahme durch den Investor nicht gefordert werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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182,9 kB
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