Beschlussvorlage - BV/0333/10
Grunddaten
- Betreff:
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84. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle "Biogasanlage Hollenkamp"- Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 3
- Zuständigkeit:
- (Dr. Matthias Hardinghaus)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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23.09.2010
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt:
Lage des Plangebietes:Klein Hehlen
Entfernung zur Innenstadt:ca. 2,5 km
Größe des Plangebietes:ca. 4,1 ha
geplante Nutzungen:Erweiterung eines bestehenden Biogasanlagenstandorts und Vorbereitung eines externen Blockheizkraftwerkes
Planungsanlass / Planungsziele:
Anlass zu der 84. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle ist die geplante Erweiterung der am Standort Hollenkamp in der Ortschaft Klein Hehlen, Stadt Celle bestehenden Biogasanlage. Vorgesehen ist eine Leistungssteigerung von derzeit 0,5 MW elektrischer Leistung auf ein Äquivalent von ca. 1 MW. Ziel ist der Aufbau eines Versorgungsnetzes.
Neben der Produktion von elektrischer Energie wird derzeit die anfallende Wärme zur Eigenversorgung des Fermenters sowie zur Trocknung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse vor Ort genutzt. Über dies wurde nunmehr ein Versorgungskonzept entwickelt, das die Weiterleitung des bei einer Anlagenerweiterung zusätzlich produzierten Gases an ein zusätzliches Blockheizkraftwerkes (BHKW) in der Nachbarschaft vorsieht. Es besteht zusätzlich zu der Erhöhung der Wärmeabnahme durch die Schule die Möglichkeit ein nahe gelegenes, kleines Industriegebiet mit Wärme zu versorgen. Optional ist die Gaseinspeisung in das öffentliche Netz möglich.
Als rechtliche Grundlage für die geplante Leistungssteigerung der Biogasanlage von derzeit 0,5 MW elektrisch auf ein Äquivalent von 1 MW ist es erforderlich, über einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan eine Sondergebietsausweisung vorzunehmen. Um die Übereinstimmung zwischen vorbereitender und verbindlicher Bauleitplanung zu gewährleisten, muss parallel dazu die 84. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle vorgenommen werden.
Die Beteiligung des Ortsrates Klein Hehlen ist gem. § 55 g Abs. 3 Nr. 2 NGO nicht zum Aufstellungsbeschluss erforderlich. Der Ortsrat wird im Verlauf des Verfahrens rechtzeitig vor dem Satzungsbeschluss beteiligt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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870,7 kB
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