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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0334/10

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 16 der Stadt Celle „Erweiterung der Biogasanlage Hollenkamp" wird beschlossen (§ 12 Abs. 2 BauGB).

 

 

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Sachverhalt:

 

 

Lage des Plangebietes:Klein Hehlen

Entfernung zur Innenstadt:ca. 2,5 km

Größe des Plangebietes:ca. 4,1 ha

 

geplante Nutzungen:Erweiterung eines bestehenden Biogasanlagenstandorts und Vorbereitung eines externen Blockheizkraftwerkes

 

Planungsanlass / Planungsziele:

Anlass zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 16 der Stadt Celle ist die geplante Erweiterung der am Standort Hollenkamp im Ortsteil Klein Hehlen, Stadt Celle bestehenden Biogasanlage. Vorgesehen ist eine Leistungssteigerung auf mehr alst 0,5 MW elektrischer Leistung.

 

Der Geltungsbereich befindet sich ca. 2,5 km nordwestlich des Stadtzentrums im Ortsteil Klein Hehlen. Er ist hinter einer kleinen Waldfläche nördlich der Straße Hollenkamp gelegen, über die die Erschließung erfolgen soll. Der An- und Abtransport der In- und Outputstoffe erfolgt über die Straße Hollenkamp.

 

Neben der Produktion von elektrischer Energie wird derzeit die anfallende Wärme zur Eigenversorgung des Fermenters sowie zur Versorgung einer nahe gelegenen Schule genutzt. Darüber hinaus wird ein Versorgungskonzept angestrebt, das die Weiterleitung des bei einer Anlagenerweiterung zusätzlich produzierten Gases an ein zusätzliches externes Blockheizkraftwerkes (BHKW) bereit zu stellen. Daher besteht zusätzlich zu der Erhöhung der Wärmeabnahme durch die Schule die Möglichkeit ein nahe gelegenes, kleines Industriegebiet mit Wärme zu versorgen. Optional ist die Gaseinspeisung in das öffentliche Netz möglich.

 

Als rechtliche Grundlage für die geplante Leistungssteigerung der Biogasanlage über ein Äquivalent von derzeit 0,5 MW elektrisch hinaus. ist es erforderlich, über einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan eine Sondergebietsausweisung vorzunehmen. Um die Übereinstimmung zwischen vorbereitender und verbindlicher Bauleitplanung zu gewährleisten, muss parallel dazu die 84. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle vorgenommen werden.

 

Die Beteiligung des Ortsrates Klein Hehlen ist gem. § 55 g Abs. 3 Nr. 2 NGO nicht zum Aufstellungsbeschluss erforderlich. Der Ortsrat wird im Verlauf des Verfahrens rechtzeitig vor dem Satzungsbeschluss beteiligt.

 

 

 

 

 

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Anlagen

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