Beschlussvorlage - BV/0296/10
Grunddaten
- Betreff:
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Anhörung des Ortsrates gemäß § 55 g Abs. 3 Satz 2 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) zumBebauungsplan Nr. 24 Ace der Stadt Celle "Altes Dorf / Nordwest" (Entwurf)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 3 Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt
- Zuständigkeit:
- (Dr. Matthias Hardinghaus)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ortsrat Altencelle
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Anhörung
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07.10.2010
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Bisherige Behandlung:
Planungs- und Bauausschuss03.06.2010
Verwaltungsausschuss08.06.2010
Sachverhalt:
Lage des Plangebietes:Ortsteil Altencelle
Entfernung zum Stadtzentrum:3.200 m
Größe des Plangebietes:4,38 ha
geplante Nutzungen:Wohnen
Ziel des Bebauungsplanes ist es, in einem bislang für eine Bebauung nicht zugänglichen Bereich innerhalb des Ortskerns Altencelles eine Nachverdichtung mit Wohnhäusern zu ermöglichen. Gleichzeitig soll im südlichen Planbereich der Dorfgebietscharakter mit seinen ortsbildtypischen Nutzungsstrukturen gewahrt bleiben.
Das Plangebiet dieses Bebauungsplanes liegt nordwestlich des alten Dorfkernes von Altencelle und umfasst ca. 4,38 ha. Geprägt wird es durch offene Wohnbebauung entlang der Straßen sowie durch landwirtschaftlich genutzte Gebäude im Süden. Charakteristisch sind tiefe Grundstücke mit Nutzgärten und Weideflächen hinter der straßenseitigen Bebauungsreihe.
Das Plankonzept sieht eine Bebaubarkeit der rückwärtigen Freiflächen mit Ein- und Zweifamilienhäusern vor. Die umliegende Bebauung wird im Bestand gesichert. Für den nördlichen Teil wird ein Allgemeines Wohngebiet mit offener Bauweise, für den südlichen Bereich zum Ortskern hin ein Dorfgebiet mit verdichteter Bauweise festgesetzt.
Die Erschließung der entstehenden Hinterlieger ist privat über Baulasten und Grunddienstbarkeiten zu regeln, d. h. über einzelne Zufahrten auf den straßenseitigen Grundstücken.
Für die im inneren Bereich vorhandenen Anlagen zum Zwecke der Pferdehaltung wird eine sogenannte „Fremdkörperfestsetzung“ getroffen, die bauliche Veränderungen und Erneuerungen dieser Anlagen ausnahmsweise zulässig macht.
Zur Minimierung und zum Ausgleich des Eingriffes in Natur und Landschaft werden der Erhalt vorhandener Großbäume, das Anpflanzen von Laubbäumen sowie versickerungsfähige Oberflächenmaterialien festgesetzt. Hinzu kommt eine externe Kompensationsfläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 24 Ace „Altes Dorf / Nordwest“ befindet sich im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet „Mittelaller“. Eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Wasserbehörde für diesen Bebauungsplan liegt seit dem 18.03.2010 vor. Entsprechend enthält der Bebauungsplan Festsetzungen und Regelungen zur Herstellung von Hochwassersicherheit bzw. Hochwasserfreiheit, wie z. B. Aufschüttungen in Teilbereichen und Mindesthöhen des Erdgeschoss-Fertigfußbodens.
Durch den Erlass einer örtlichen Bauvorschrift gemeinsam mit diesem Bebauungsplan werden im Geltungsbereich gestalterische Mindeststandards an Dachgestaltungen und Einfriedungen gesetzt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde vom 01.06. bis 15.06.2009, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 03.06. (Datum des Absendens der Stellungnahmeaufforderungen) bis 26.06.2009 durchgeführt. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.
In einer informellen Anhörung der Anwohner am 15.01.2009 wurden die beabsichtigten Planungen vorgestellt und Anregungen und Bedenken der Beteiligten aufgenommen. Diese sind in der Planung berücksichtigt worden.
Anlagen
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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192,2 kB
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(wie Dokument)
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85 kB
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