Beschlussvorlage - BV/0285/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung eines Klimaschutzfonds Celle
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 7 Bürgerservice, Integration und öffentliche Ordnung
- Zuständigkeit:
- (Dr. Matthias Hardinghaus)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Umwelt und Klimaschutz
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Vorberatung
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15.09.2010
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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30.09.2010
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Beschlussvorschlag:
Die Stadt Celle richtet einen Klimaschutzfonds für Celle ein, an dem sich möglichst auch Energieversorgungsunternehmen und klimaschutzinteressierte Unternehmen beteiligen. Die Stadt Celle stellt jährlich einen Betrag von 35.000,- € für den Fonds zur Verfügung. Die Geschäftsführung des Fonds liegt bei der Projektgruppe Klimaschutz.
Sachverhalt:
Mit Ratsbeschluss vom 10.6.2010 wurde die Verwaltung beauftragt, im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes einen Klima-Aktionsplan für den Bereich der Stadt Celle zu erarbeiten.
Zur Finanzierung eines Teils der zusätzlichen Maßnahmen und Projekte im privaten und öffentlichen Bereich sowie Begleitung des Prozesses hält die Verwaltung die Einrichtung eines Klimaschutzfonds für sinnvoll und förderlich. Damit soll eine langfristige Sicherung der Finanzierung auch kleinerer Klimaschutzprojekte ermöglicht und Impulse zur Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger für den Klimaschutz in Celle gegeben werden.
Gefördert werden sollen insbesondere Maßnahmen, die zur spürbaren Reduktion der Emissionen von klimawirksamen atmosphärischen Spurengasen, vor allem Kohlendioxyd, beitragen und die der Förderung regenerativer Energieerzeugung dienen.
Mit dem Fonds kann maßgeblich zur lokalen, freiwilligen und kooperativen Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen beigetragen werden. Nicht zuletzt werden dadurch auch innovative Techniken und Produkte gefördert, die zu spürbaren Impulsen in der regionalen Wirtschaft führen, sodass Ökologie und Ökonomie gleichsam profitieren.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang der jeweils geplanten Maßnahme und ist über eine vom Rat noch zu beschließende Förderrichtlinie zu regeln, die im Vorfeld mit möglichen Kooperationspartnern und Sponsoren abgestimmt werden sollte. In dieser Richtlinie sind neben dem Vergabeverfahren und der Bildung eines Beirats als Entscheidungsgremium insbesondere die Kriterien für die Vergabe der Fördermittel festzulegen:
- CO2 – Effizienz
- Die absolute CO2 – Reduzierung
- Die Multiplikatorenwirkung
- Der Innovationsgrad
Nach Auffassung der Verwaltung sollten nicht nur investive Maßnahmen, sondern auch klimaschutzfördernde Kampagnen, Aktionen und Bildungs- bzw. Beratungsangebote gefördert werden. Die Funktion des Beirates übernimmt der zum Klimaschutzkonzept einzurichtende Beirat, der gegebenenfalls durch Beschluss des Rates um Vertreter von Kooperationspartnern und Förderern erweitert werden kann.
Von städtischer Seite könnte ein Teil (z.B. 0,50 €/EW) der Konzessionsabgaben zweckgebunden in diesen Fonds fließen. Ein ähnliches Modell wird mit der Klimaschutzgesellschaft für den Landkreis Celle umgesetzt. Wie hier und in anderen Städten auch ( z.B. in Kiel und Hannover) könnten sich die Energieversorgungsunternehmen und weitere wichtige Akteure im Klimaschutz an dem Fonds beteiligen (z.B. Geothermieverein Celle). Die Geschäftsführung wird sich fortlaufend um Sponsorengelder bemühen. Bei den teilweise im Vorfeld von der Verwaltung geführten Gesprächen wurde deutlich, dass man auch eine angemessene finanzielle Beteiligung der Stadt Celle an dem Fonds erwarte.
Mit den möglichen Kooperationspartnern und Finanzierungsbeteiligten sollten nach positivem Grundsatzbeschluss umgehend abschließende Gespräche geführt werden mit dem Ziel, den Klimaschutzfonds für Celle noch in diesem Jahr zu gründen.
